Liebe Kunden, aufgrund der hohen Auslastung kommt es bei der Bearbeitung Ihrer Anfragen leider zu längeren Wartezeiten. Im unseren Service-Bereich beantworten wir die häufigsten Fragen auch online.

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Stand: 01.03.2023

Strom: Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung

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Strompreisbremse

Um die Menschen in Deutschland angesichts der hohen Energiepreise zu entlasten, hat die Bundesregierung die sogenannte Strompreisbremse auf den Weg gebracht. Die Maßnahme startete im März 2023, gilt allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Die Entlastung wird aus den Wirtschaftsstabilisierungsfonds bzw. durch die abgeschöpften Zufallsgewinne der Energiewirtschaft finanziert.

 

Wie funktioniert die Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse funktioniert grundsätzlich wie folgt: Für einen prozentualen Anteil des prognostizierten Jahresverbrauches („Entlastungskontingent“) des Letztverbrauchers wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis („Preisdeckel“) angewandt. Der Staat übernimmt die Differenz zwischen Referenzpreis und aktuellem Arbeitspreis. Die Abrechnung erfolgt über uns, Ihren Energieversorger. Was heißt das konkret?

 

► Entlastung für Kunden mit einem Stromverbrauch unter 30.000 kWh/Jahr

Der Referenzpreis beträgt 40 ct/kWh und deckt 80 % des prognostizierten Jahresverbrauches ab. Für die restlichen 20 % bzw. für den eventuellen Mehrverbrauch gilt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis.

► Entlastung für Kunden mit einem Stromverbrauch über 30.000 kWh/Jahr

Auch Kunden mit einem Standardlastprofil-Zähler und einem Verbrauch über 30.000 kWh/Jahr profitieren von der Strompreisbremse. Der gedeckelte Strompreis gilt hier für 70 % des prognostizierten Jahresverbrauchs und liegt bei einem Preis von 13 ct/kWh zzgl. Steuern, Abgaben und Umlagen.

Verbrauch stets im Blick behalten – mit unserem Entlastungsrechner

Sie möchten wissen, wie sich Ihr Verbrauch im Vergleich zum letzten Jahr entwickelt hat und wie viel vom Entlastungskontingent noch übrigbleibt? Dank unserem Entlastungsrechner finden Sie es schnell heraus. Alles, was Sie dafür brauchen, ist Ihre Vertragskontonummer und der aktuelle Zählerstand.

Kostenmindernder Nutzen von Energiesparmaßnahmen

Trotz Entlastung ist es weiterhin wichtig, auf einen sparsamen Umgang mit Energie zu achten. Denn Energiesparmaßnahmen haben einen kostenmindernden Nutzen. Hilfreiche und einfach umsetzbare Energiespartipps finden Sie unter www.goldgas.de/energiesparen und auf der Website des BMWK.

 

Ihre Fragen rund um die Strompreisbremse

Sie möchten mehr über die Gaspreisbremse wissen? Wir haben die Antworten auf Ihre häufigsten Fragen für Sie zusammengestellt.

Referenzpreis: Hier geht’s um den gedeckelten Preis. Für Gaskunden mit einem Jahresverbrauch unter 1,5 Mio. Kilowattstunden (kWh) liegt der Referenzpreis bspw. bei 12 ct/kWh (brutto).

Beim Entlastungskontingent handelt es sich um den Anteil am Verbrauch, für den der Gesetzgeber im Rahmen der Preisbremsen die Entlastung gewährt. Das sind 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs.

Der Staat übernimmt für das o.g. Entlastungskontingent die Differenz zwischen dem Referenzpreis und dem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis – den Entlastungsbetrag.

Wenn Sie von der Preisbremse profitieren, erhalten Sie von uns ein Schreiben mit Informationen zu Ihrem individuellen Abschlag.

Kunden mit SEPA-Mandat: Wenn Sie einen direkten Vertrag mit goldgas abgeschlossen und uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, müssen Sie nichts weiter tun. Wir passen die Beträge entsprechend an.

Selbstzahler: Sofern Sie die Abschlagszahlung für März noch nicht überwiesen haben, passen Sie den Betrag für März bzw. folgend ab April gemäß den Angaben im Informationsschreiben an.

Sie haben die Abschlagszahlung für März in alter Höhe bereits an uns überwiesen? Kein Problem, der Entlastungsbetrag wird im Rahmen der nächsten Jahresabrechnung verrechnet.

Nein, da sich die Entlastung auf Basis des Arbeitspreises und Ihres individuell für Sie prognostizierten Verbrauchs berechnet.

Nein, in diesem Fall sind Sie nicht von der Strompreisbremse betroffen, da Ihr aktueller Arbeitspreis unter dem Preisdeckel liegt. Dennoch gilt Ihr vergleichsweise günstiger Preis nicht nur für 70 bzw. 80 %, sondern für Ihren gesamten Verbrauch.

Da wir mit gerundeten Preisen gerechnet haben und Ihr Preis gerundet exakt 40,00 bzw. 13,00 Cent entspricht, haben wir diesen als „unter der Preisbremse“ gewertet.

Die Entlastung wird auf Grundlage des prognostizierten Jahresverbrauchs berechnet. Ihr tatsächlicher Verbrauch ist an der Stelle irrelevant, daher müssen Sie uns für die Umsetzung der Preisbremsen keinen Zählerstand mitteilen.

Die technische Anpassung von Abrechnungssystemen und -prozessen an die neuen Modalitäten ist sehr komplex und bedarf leider einer gewissen Vorlaufszeit.

Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr, d.h. bis Ende 2023 begrenzt. Die Bundesregierung kann die Maßnahme aber bei Bedarf ggf. um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängern.

Ihr regional zuständiger Netzbetreiber hat Ihren individuellen Jahresverbrauch prognostiziert.

Ihr Jahresverbrauch wurde wie vom Gesetzgeber vorgegeben auf Basis der Jahresverbrauchsprognose festgelegt, die Ihr zuständiger Netzbetreiber an uns übermittelt hat. Ihr tatsächlicher Verbrauch kann von diesem Wert in der Tat abweichen.

  • Verbrauchen Sie im Jahr 2023 weniger als prognostiziert, erhalten Sie in der Regel trotzdem den vollen vorausberechneten Entlastungsbetrag.
  • Für jede Kilowattstunde, die Sie über das Entlastungskontigent hinaus verbrauchen, zahlen Sie den vertraglich festgelegten Arbeitspreis.

Die finale Abrechnung erfolgt über Ihre Jahresendrechnung bzw. über die Schlussrechnung bei Vertragsende.

Nein, der Gesetzgeber hat hier genaue Vorgaben zur Ermittlung der staatlichen Entlastung erarbeitet. Die Jahresverbrauchsprognose, die uns Ihr regionaler Netzbetreiber übermittelt hat, ist dabei ein verpflichtender Faktor in der Berechnung Ihres Entlastungsbeitrags.

Für die Ermittlung des Entlastungsbetrags wird der Jahresverbrauch zugrunde gelegt, der für September 2022 prognostiziert wurde. Dieser ist laut Gesetz maßgeblich und daher für uns verbindlich.

Der Abschlag für März beinhaltet den Entlastungsbetrag für März sowie rückwirkend die Entlastungsbeträge für Januar und Februar. Demnach wird Ihr Abschlag um die entsprechende Summe reduziert.

Eine Erstattung ist gesetzlich nicht erlaubt, daher wird Ihr Abschlag mit einer „Null“ ausgewiesen. Den Ausgleich erhalten Sie über Ihre Jahresabrechnung.

Haben sich Ihre Lebensumstände geändert, lohnt es sich, den Abschlag zu überprüfen. Mithilfe unseres Online-Rechners finden Sie ganz einfach heraus, ob die Abschlagszahlung nach wie vor Ihren Bedürfnissen entspricht.

Mithilfe unseres Online-Rechners finden Sie ganz einfach heraus, ob die Abschlagszahlung nach wie die Kosten deckt.

Im Rahmen der Preisbremsenkommunikation ist es uns gesetzlich nicht gestattet, Ihren Abschlag nach oben anzupassen. Falls Ihr Abschlag nach oben angepasst werden muss, liegt dies vermutlich daran, dass Sie in den letzten Monaten eine Preiserhöhung erhalten haben. Bitte überprüfen Sie, ob der Abschlag Ihre tatsächlichen Kosten weiterhin deckt. Nutzen Sie dafür bspw. unseren Online-Abschlagsrechner oder alternativ den Rechner auf den Seiten des BMWK. Stellen Sie fest, dass die Abschlagshöhe angepasst werden soll, können Sie diese jederzeit in unserem Kundenportal oder alternativ über unseren Kundenservice ändern lassen.

Wenn sich Ihre Lebenssituation verändert hat oder im Falle, dass Sie eine Preisanpassung erhalten haben, kann es zu Abweichungen zwischen Ihrer aktuellen Abschlagshöhe und den tatsächlichen Kosten kommen. Deswegen lohnt es sich, den Abschlag bspw. mithilfe unseres Abschlagsrechners zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. So vermeiden Sie hohe Nachzahlungen in der Jahresabrechnung. Alternativ können Sie den Rechner auf der BDEW-Seite nutzen.

Den Differenzbetrag verrechnen wir mit der Jahresabrechnung. Sie müssen nichts weiter tun.

Als Kunde sind Sie dazu verpflichtet, uns den vom Vorversorger gewährten Entlastungsbetrag mitzuteilen. Als Nachweis kann bspw. eine Schlussrechnung oder ein anderes Dokument dienen. Liegt kein Dokument vor, dürfen wir Ihnen als Energieversorger laut Gesetz keine Entlastung weitergeben.

Für die rückwirkende Entlastung für die Monate Januar und Februar 2023 ist der Lieferant zuständig, von dem Sie am Stichtag 01. März 2023 Energie beziehen. Wenn Sie zu dem Zeitpunkt noch goldgas-Kunde sind, bekommen Sie die Entlastung von uns.

Die Informationen zur Gaspreisbremse finden Sie unterwww.goldgas.de/gasversorgung. Aktuelle Informationen finden Sie auch auf den Seiten des BMWK.

 

Der Neukundenbonus wird einmalig gewährt und nach 12 Monaten ununterbrochener Belieferungszeit verrechnet. Voraussetzung für die Gewährung des Bonus ist, dass Sie Neukunde sind, d.h. innerhalb der letzten vier Monate nicht an der gleichen Verbrauchsstelle von uns beliefert wurden. Endet der Vertrag durch Kündigung seitens des Kunden oder durch Kündigung aus wichtigem Grund seitens goldgas noch während des ersten Belieferungsjahres, entfällt der Bonus. Der ausgewiesene Bonus ist in den Gesamtkosten enthalten.

Geschätzter Abschlag ohne Bonus. Die tatsächliche Anzahl und somit die Höhe Ihrer Abschläge können abweichen. Ihre geschätzten Jahresenergiekosten im 1. Jahr bleiben hiervon unberührt.

Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen, wie z.B. des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG), sowie Veränderungen der Umlagen nach dem Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG), nach § 19 Abs. 2 StromNEV (StromNEV-Umlage), § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten und nach § 17 f. EnWG (Offshore-Umlage) sowie Veränderungen der Stromsteuer oder Umsatzsteuer.

Den angegebenen Sofortbonus gewährt goldgas einmalig für den Anbieterwechsel, wenn Sie in den letzten 4 Monaten nicht an der gleichen Verbrauchsstelle von uns beliefert wurden. Der Sofortbonus wird innerhalb von 60 Tagen nach Lieferbeginn überwiesen, sofern der Vertrag wirksam zustande gekommen ist und das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt der Bonus-Fälligkeit noch besteht. Etwaige Vorauszahlungen werden durch Bonuszahlungen nicht gemindert.

Die gesamte CO2-Menge, die bei der Erzeugung Ihres Stroms oder Verbrennung Ihres Erdgases entsteht, wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z.B. durch Neuanpflanzung von Wäldern.

Zertifiziert durch TÜV Rheinland (seit 01.03.2022)

Die gesamte CO2-Menge, die bei der Verbrennung Ihres Erdgases entsteht, wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z.B. durch Neuanpflanzung von Wäldern.

Geschätzte Gesamtkosten inkl. Bonus. Die tatsächliche Anzahl und somit die Höhe Ihrer Abschläge können abweichen. Ihre geschätzten Jahresenergiekosten im 1. Jahr bleiben hiervon unberührt.

Geschätzte Gesamtkosten ohne Bonus. Die tatsächliche Anzahl und somit die Höhe Ihrer Abschläge können abweichen. Ihre geschätzten Jahresenergiekosten im 1. Jahr bleiben hiervon unberührt.

Barauszahlung für den Sachpreis ist ausgeschlossen. 

Mehr Informationen: www.apple.com

Mehr Informationen: www.bose.com

Bitte geben Sie hier Ihre Vertragskontonummer ein. Diese finden Sie auf Ihrer Vertragsbestätigung oder auf Ihrer Jahresrechnung.

Die Zählernummer finden Sie auf Ihrer Ablesekarte, Ihrer letzten Rechnung oder auch direkt an Ihrem Zähler.

Bitte lesen Sie den aktuellen Zählerstand in Kubikmeter (m3) für Gas oder Kilowattstunden (kWh) für Strom ab und übertragen alle Ziffern hier in dieses Feld. Sollte Ihr Zähler keine Kommastelle haben, lassen Sie bitte das Feld nach dem Komma leer.

Wenn Sie einen Zweitarifzähler haben, finden Sie zwei Zählerstände mit den Bezeichnungen HT (Hochtarifzähler) und NT (Niedrigtarifzähler) an Ihrem Zähler. Wählen Sie dann für die Eintragung Ihrer Zählerstände als Zählerart Zweitarifzähler aus.

50 Euro für einen erfolgreich vermittelten Gasvertrag plus 30 Euro für einen erfolgreich vermittelten Stromvertrag.

Der IKEA-Gutschein wird Ihnen nach Ablauf der Widerrufsfrist von 2 Wochen nach Vertragsbeginn per Post zugesendet. Der IKEA-Gutschein ist bis zum 15.10.2022 gültig.

Der Gutschein ist gültig bis zum 15.10.2022 und wenn auf der Karte noch ein Restguthaben verbleibt, so bleibt auch dieses bis zum 15.10.2022 gültig. Es liegt kein Mindestbestellwert vor. Der Gastarif mit IKEA Gutschein wird ab einem Verbrauch von 10.000 kWh angeboten. Der 100 Euro IKEA Gutschein wird Ihnen nach 90 Tagen Belieferung per Post zugesendet. Voraussetzung für die Gewährung des Gutscheins ist, dass Sie Neukunde sind, d.h. innerhalb der letzten vier Monate nicht an der gleichen Verbrauchsstelle von uns beliefert wurden. Endet der Vertrag durch Kündigung seitens des Kunden oder durch Kündigung aus wichtigem Grund seitens goldgas vor 90 Tagen Belieferung, entfällt der Gutschein. Nähere Informationen zu dem IKEA Gutschein finden Sie unter: https://de.giftcard-ikea.com

Gas: Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen und die Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“).

Strom: Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen, wie z.B. des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG), sowie Veränderungen der Umlagen nach dem Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG), nach § 19 Abs. 2 StromNEV (StromNEV-Umlage), § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten und nach § 17 f. EnWG (Offshore-Umlage) sowie Veränderungen der Stromsteuer oder Umsatzsteuer.

Teilnahmebedingungen: Unter allen bei der goldgas GmbH eingehenden Feedback-Karten wird ein Xiaomi MI Roborock S50 Saugroboter mit Wischfunktion im Wert von 399,99 Euro verlost. Einsendeschluss ist der Ablauf des Kalenderquartals, in dem Ihre Antwortkarte bei der goldgas GmbH eingeht. Der Gewinner wird innerhalb von vier Wochen nach Einsendeschluss schriftlich benachrichtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Bitte beachten Sie die neuen Informationen zum Datenschutz: www.goldgas.de/datenschutz

Der Bonus setzt sich zusammen aus einem Neukundenbonus von bis zu 95 € und einem Sofortbonus von bis zu 50 €.

5 % der bezogenen Menge stammt aus regenerativem Biogas. Die nicht auf das Biogas entfallende CO2 Menge wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z.B. durch Neuanpflanzung von Wäldern.

Mehr Informationen auf www.apple.de.

Alternativ können Sie Ihren Zählerstand auch über unser Kontaktformular übermitteln: https://www.goldgas.de/service/kontakt.

Geschätzte Kosten pro Monat inkl. Bonus. Bitte beachten Sie die angegebenen Voraussetzung für die Gewährung des Bonus.

Der Gesamtbonus setzt sich aus der Summe aller ausgewiesenen Boni zusammen.

Danach jederzeit kündbar mit einer Frist von 4 Wochen.

Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit (Verlängerung). Der Vertrag kann zum Ende der Mindestvertragslaufzeit oder ab Verlängerung jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden.

Bitte geben Sie hier Ihre Vertragskontonummer ein. Diese finden Sie auf Ihrer Vertragsbestätigung oder auf Ihrer Jahresrechnung.

Ihre International Bank Account Number (IBAN) finden Sie für gewöhnlich auf Ihrer EC-Karte oder auf Ihren Kontoauszügen. Die deutsche IBAN beginnt mit der Kennziffer DE gefolgt von 20 Ziffern.

Bitte geben Sie Ihre bei Vertragsabschluss angegebene E-Mail-Adresse ein.

Bitte geben Sie hier an, zu welchem Zeitpunkt Ihre Kündigung wirksam sein soll. Bitte beachten Sie die entsprechenden Kündigungsfristen Ihres Vertrages und unserer AGB.

Im Zuge Ihres Umzuges sind wir Ihnen nach § 41b ENWG berechtigt, eine Fortsetzung des Liefervertrages an Ihren neuen Wohnsitz zu den bisherigen Vertragsbedingungen anzubieten. Hierfür teilen Sie uns bitte Ihre zukünftige Anschrift oder Ihre neue Zählernummer mit.

Bei Sterbefall bitten wir Sie die Sterbeurkunde als Nachweis mit hochzuladen. Dies ist verpflichtend, um Ihr Anliegen zu bearbeiten. Zudem können Sie uns optional den Erbschein oder Einverständniserklärung aller Erben mit Unterschrift für eine eventuelle Guthabenauszahlung hochladen.

Bitte geben Sie hier an, zu welchem Zeitpunkt Sie aus ihrer aktuellen Wohnsitz ausziehen.

Bitte geben Sie hier an, zu welchem Zeitpunkt Sie in Ihren neuen Wohnsitz ziehen.

Der Tarif ist ein Onlinetarif, d.h. Sie sind zur Registrierung und Nutzung des goldgas Kundenportals (https://portal.goldgas.de/) verpflichtet. Es gelten die Nutzungsbedingungen des Kundenportal. Die Registrierung ist ab Aufnahme der Belieferung durch goldgas möglich und muss innerhalb von einer Woche erfolgen. Die Erklärungen der goldgas werden vorrangig über das Kundenportal abgegeben. Sie können Erklärungen auch weiterhin außerhalb des Kundenportals abgeben. Sofern Sie sich nicht im Kundenportal registrieren, erfolgt die Kommunikation der goldgas postalisch. Pro versandtem Schreiben werden 1,50 EUR fällig.

 

25 % der bezogenen Gasmenge stammt aus regenerativem Biogas. Die nicht auf das Biogas entfallende CO2 Menge wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z. B. durch Neuanpflanzung von Wäldern.

Nach Abschluss diesen Tarifes erhalten Sie spätestens 90 Tage nach erfolgreichem Lieferbeginn 4*1 KG Bio- Düngemittel der Firma BALANCE Erneuerbare Energien GmbH. Der Versand erfolgt direkt an Sie.

Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen und die Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“).