Stromversorgung

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur aktuellen Energiemarktsituation und die wichtigsten gesetzlichen Änderungen, die die Stromversorgung in Deutschland betreffen (Stand 05.02.2024). Informationen über die Gasversorgung finden Sie hier.

Die wichtigsten Änderungen in 2024

  • Die Strompreisbremse ist am 31.12.2023 ausgelaufen.
  • Die Netznutzungsentgelte sind im Schnitt um 25% gestiegen. Es gibt regionale Unterschiede.
  • Eine gesonderte schriftliche Mitteilung hierüber an alle Kundinnen und Kunden sieht der Gesetzgeber nicht vor.

Die Strompreisbremse ist ausgelaufen – was heißt das für Sie?

  1. Seit dem 1. Januar 2024 gilt für Sie wieder der ursprünglich in Ihrem Vertrag festgelegte Preis für jede Kilowattstunde Strom.
  2. Für den Strom, den Sie im Zeitraum zwischen Ihrer letzten Jahresabrechnung und dem 31. Dezember 2023 verbraucht haben, wird die Entlastung durch die Strompreisbremse selbstverständlich angerechnet. In Ihrer nächsten Abrechnung schlüsseln wir Ihnen dies transparent auf. 
  3. WICHTIG: Das Ende der Strompreisbremse führte nicht in allen Fällen zu einer automatischen Änderung der monatlichen Abschläge. 
  4. Daher bitten wir Sie, Ihre aktuellen Abschlagszahlungen in unserem Online-Abschlagsrechner zu prüfen und (falls nötig) Anpassungen vorzunehmen, um Nachzahlungen zu vermeiden.

Abschlag anpassen – so einfach geht es

So können Sie Ihre monatlichen Abschlagszahlungen prüfen und anpassen:

  • Suchen Sie Ihre letzte Rechnung oder Ihren Abschlagsplan. Hier finden Sie Ihren Jahresverbrauch sowie die Bruttopreise für Ihren Arbeitspreis und Ihren monatlichen Grundpreis.
  • Dann besuchen Sie unsere Infoseite zum Abschlag
  • Geben Sie die genannten Bruttopreise für Arbeitspreis und monatlichen Grundpreis sowie Ihren Jahresverbrauch in unseren Abschlagsrechner ein.
  • Entspricht das Ergebnis nicht dem Abschlag, den Sie laut Plan zahlen? Dann passen den Betrag bequem über unser Online-Formular oder im Kundenportal an.

Was bedeutet die Erhöhung der Netznutzungsentgelte für Sie?

Die Bundesregierung hatte ursprünglich 5,5 Milliarden Euro zugesagt, um eine Erhöhung der Netznutzungsentgelte zu verringern. Dieses Geld ist im neuen Haushalt 2024 nicht mehr vorgesehen – also werden die Kosten an die Stromverbraucher weitergegeben.

Da die Netznutzungsentgelte regional unterschiedlich sind, können wir nicht sagen, wie stark sich die Erhöhung bei Ihnen persönlich auswirken wird. Auf Ihrer Jahresabrechnung sehen Sie Ihren zuständigen Netzbetreiber, auf dessen Website Sie die Netznutzungsentgelte für 2024 erfahren. Diese werden auf jede Kilowattstunde Strom berechnet – hierauf hat goldgas keinerlei Einfluss. 

Warum steigen die Netznutzungsentgelte so stark?

Strom wird vom Erzeuger zum Verbraucher transportiert. Für den Betrieb, die Wartung und den Ausbau des dafür nötigen Stromnetzes werden die Netzbetreiber mit den Netznutzungsentgelten bezahlt. Aufgrund der Energiewende fallen hohe Investitionen an, beispielsweise um das Laden zahlreicher Elektroautos gleichzeitig oder die wetterabhängig schwankende Einspeisung durch Solaranlagen zu ermöglichen. Diese Kosten erhöhen die Netzentgelte.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite „Wie setzt sich Ihr Strompreis zusammen?“.

Häufige Fragen zu den Netznutzungsentgelten

An dieser Stelle beantworten wir Ihnen die am meisten gestellten Fragen rund um die Netznutzungsentgelte für Strom.

Grundsätzlich gilt: Strom oder Gas müssen über Leitungen zu Ihnen nach Hause transportiert werden. Dafür werden auf jede durchgeleitete Kilowattstunde Strom oder Gas die Netznutzungsentgelte erhoben. Davon werden die Kosten für den Betrieb, die Wartung und den Ausbau des Strom- bzw. Gasnetzes bezahlt. Regelmäßige Prüfungen, neue Leitungen oder Reparaturen gehören dazu. Außerdem fallen weitere Kosten an, weil die Netzbetreiber eine sichere Versorgung garantieren. Sie müssen den Verbrauch und damit bei Gas den Druck und bei Strom die Spannung im Netz stetig überwachen, um Ausfälle zu verhindern. Außerdem müssen sie Gasreserven bereithalten oder bei Bedarf zusätzlichen Strom einspeisen, falls der Verbrauch unvorhergesehen steigt, und beides am Markt kaufen.

Die Netznutzungsentgelte hängen von drei Faktoren ab. 

Erstens beeinflussen die Art und Alter des Netzes die Wartungskosten – je älter, desto mehr Reparaturen fallen statistisch an. Bei Strom haben Luftleitungen einen höhren Reparaturbedarf, Erdkabel sind dagegen teurer zu verlegen. 

Zweitens spielt die Anzahl der Anschlüsse eine Rolle – wenn weniger Nutzer an einem Netz hängen, müssen die Kosten auf weniger Parteien aufgeteilt werden. 

Und drittens hat die Auslastung des Netzes einen Einfluss auf die Kosten – verbrauchen die angeschlossenen Kundinnen und Kunden viel Energie, ist die Gebühr pro Kilowattstunde geringer. Tendenziell haben ländliche Gebiete oft höheres Netznutzungsentgelt als Städte, da pro Hausanschluss mehr Kilometer Netz gelegt und gewartet werden müssen.

Da goldgas ein großes Liefergebiet mit vielen unterschiedlichen Netzbetreibern bedient, können wir Ihnen auch nicht ein konkretes Netznutzungsentgelt nennen. Die konkrete Summe für Ihren Anschluss weisen wir aber jährlich auf Ihrer Strom- und Gasrechnung aus.

In Deutschland ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Strom- und Gasnetze von eigenständigen Unternehmen betrieben werden müssen. Um Kosten für die Bürgerinnen und Bürger durch doppelte Netze zu vermeiden, darf in jeder Region nur ein Netzbetreiber aktiv sein. Daher ist für Sie als Kundin oder Kunde kein Wechsel möglich. Für die Gebühren legt der Staat eine Erlösobergrenze fest.

Die Messstellenbetreiber sind eigenständige Unternehmen, die unabhängig von Energieversorgern wie goldgas arbeiten. Mit den Kosten für den Messstellenbetrieb werden der Einbau, der Betrieb und die Wartung, sowie die Ablesung und Messung der Strom- und Gaszähler abgegolten. Die Kosten für den jeweiligen Haushalt hängen von der Anzahl und der Art der Zähler ab. Bei Strom gibt es mehr Variationen als bei Gas. Sogenannte Smartmeter, intelligente Stromzähler mit Anschluss ans Internet, haben eine andere Grundgebühr als klassische Drehstromzähler.

Die Netznutzungsentgelte sind bundesweit nicht einheitlich, sie hängen vom jeweiligen Netzbetreiber ab. Darauf hat goldgas keinen Einfluss. Trotzdem gab es jahrelang bei Strom genau wie bei Gas nur minimale Schwankungen.

Die Netznutzungsentgelte für Gas sind 2023 leicht gestiegen. 2024 entwickeln sie sich regional unterschiedlich, im Schnitt fallen sie um 1,4 Prozent. Ein Grund für potenzielle Steigerungen ist ein geringerer Gesamtverbrauch im Netz. Dadurch werden die stetig anfallenden Kosten für die Gasnetze auf weniger Kilowattstunden Erdgas umgelegt.

Die Netznutzungsentgelte für Strom sind 2023 leicht gestiegen, 2024 steigen sie weiter an – im Schnitt um ein Viertel. Aufgrund der Energiewende fallen hohe Investitionen an, die über die Netznutzungsentgelte weitergegeben werden. Die geplanten staatlichen Zuschüsse wurden gestrichen.

Wie funktionierte die Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse galt vom 1. Januar (zwei Monate rückwirkend ab 1. März) bis 31. Dezember 2023. Sie funktionierte grundsätzlich wie folgt: Für einen prozentualen Anteil des prognostizierten Jahresverbrauches („Entlastungskontingent“) des Letztverbrauchers wurde ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis („Preisdeckel“) angewandt. Der Staat übernahm die Differenz zwischen Referenzpreis und aktuellem Arbeitspreis. Die Abrechnung erfolgt über uns, Ihren Energieversorger. Falls bei Ihnen noch eine Abrechnung für 2023 aussteht, wird die Strompreisbremse für die entsprechenden Monate noch in der nächsten Jahresrechnung berücksichtigt.

Entlastung für Kunden mit einem Stromverbrauch unter 30.000 kWh/Jahr
Der Referenzpreis betrug 40 ct/kWh und deckte 80 % des prognostizierten Jahresverbrauches ab. Für die restlichen 20 % bzw. für den eventuellen Mehrverbrauch galt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis.

Entlastung für Kunden mit einem Stromverbrauch über 30.000 kWh/Jahr
Auch Kunden mit einem Standardlastprofil-Zähler und einem Verbrauch über 30.000 kWh/Jahr profitierten von der Strompreisbremse. Der gedeckelte Strompreis galt hier für 70 % des prognostizierten Jahresverbrauchs und lag bei einem Preis von 13 ct/kWh zzgl. Steuern, Abgaben und Umlagen.

FAQ - Fragen & Antworten zur Stromversorgung

Stromversorgung

Energiepreisbremsen

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Nein, aktuell haben wir keine speziellen Tarife im Angebot.

Das kann mehrere Gründe haben:

  1. Die Preise für Energie schwanken – auch für uns beim Einkauf bei unseren Handelspartnern. Da die Belieferung Ihrer Verbrauchsstellen vermutlich zu verschiedenen Zeitpunkten gestartet ist, zahlen Sie unterschiedliche Preise.
  2. Wir beliefern Ihre Verbrauchsstellen zu unterschiedlichen Tarifen oder Sie beziehen über die Zähler sehr unterschiedliche Mengen Energie.
  3. Sollten Ihre Zähler in unterschiedlichen Postleitzahlgebieten liegen, kann der Preisunterschied aus den unterschiedlichen Netznutzungsentgelte resultieren.

Als Energieversorger versuchen wir durch unsere Beschaffungsstrategie die Bedürfnisse unserer Kunden zu berücksichtigen. Das heißt, die Energie wird mittel- bis langfristig eingekauft, um die Versorgungssicherheit jederzeit aufrecht erhalten zu können – selbst wenn zu diesem Zeitpunkt die Preise hoch sind.

Wie Sie sicherlich mitbekommen haben, sind die Kosten für die Energieerzeugung bzw. -beschaffung 2022 stark gestiegen. Inzwischen sind die Preise zurückgegangen. Während neue Kunden von dieser Entwicklung bereits profieren können, hat sie leider keine sofortige Auswirkung auf die Preisentwicklung unserer Bestandskunden, da deren Energie bereits eingekauft wurde. Wir senken aber bereits die Preise für unsere Bestandskunden.

Bei Tarifen mit Preisgarantie haben Sie die Sicherheit, dass sich Ihr Arbeits- und Grundpreis innerhalb des Garantiezeitraumes nicht erhöht – selbst wenn die Beschaffungskosten oder die Netznutzungsentgelte steigen sollten. Von der Garantie ausgenommen sind Steuern und vom Gesetzgeber erhobene Abgaben oder Umlagen und die Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), der sog. „CO2-Preis“. Diese können sich innerhalb des Garantiezeitraums ändern.

Bei der EEG-Umlage handelte es sich um die Umlage zur Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Mit der Umlage wurde die Differenz zwischen den Kosten ausgeglichen, die bei der Förderung von Strom aus den erneuerbaren Energien entstehen, und den Einnahmen, die bei der Vermarktung dieses Stroms erzielt werden. Sie wurde 2023 abgeschafft.

Sollten Sie mehr Energie verbrauchen, als Sie bei Bestellung angegeben haben, kostet jede mehr verbrauchte Kilowattstunde (kWh) den gleichen Arbeitspreis, wie alle anderen! Da wir keine Paketpreise anbieten, bezahlen Sie nur Ihren tatsächlichen Verbrauch, auch wenn es einmal etwas mehr werden sollte.

Der Arbeitspreis gibt den Preis für jede verbrauchte Kilowattstunde Strom oder Gas an. Der Arbeitspreis wird auch als Verbrauchspreis bezeichnet. Der Grundpreis ist ein Betrag, der pro Monat für Ihren Strom- oder Gasanschluss berechnet wird. Er ist vom Verbrauch unabhängig.

Anhand dieser Grafik erkennen Sie dies auf einen Blick.

Ihr Strompreis besteht aus drei Kostenblöcken. Näheres dazu lesen Sie hier.

Immer zum Ende der Vertragslaufzeit. Am besten informieren Sie uns über einen gewünschten Tarifwechsel telefonisch oder per E-Mail:

  • Service-Nummer: 0 800 – 290 090 0 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz)
    Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 7:00 - 19:00 Uhr.
  • E-Mail: kontakt@service.goldgas.de

Preisbestandteile Strom

Lesen Sie, aus welchen Bestandteilen Ihr Strompreis sich zusammensetzt und wie die Preisentwicklung aussieht.

Energiespartipps für Strom

Nehmen Sie den Energieverbrauch verschiedener Elektro- und Haushaltsgeräte genauer unter die Lupe und finden Sie Einsparpotenziale.

Abschlag berechnen

Mit unserem Abschlagsrechner finden Sie ganz einfach heraus, ob Ihr monatlicher Abschlagsbetrag die tatsächlichen Kosten deckt. 

Gasversorgung

Informieren Sie sich über die aktuelle Gassituation und die gesetzlichen Neuerungen.

Zertifiziert durch TÜV Rheinland (seit 01.03.2022)

Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen, wie z.B. des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG), sowie Veränderungen der Umlagen nach § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (NEV-Umlage) und nach § 17 f. Energiewirtschaftsgesetz (Offshore Netzumlage) sowie Veränderungen der Stromsteuer oder der Umsatzsteuer. 

Der Neukundenbonus wird einmalig gewährt und nach 12 Monaten ununterbrochener Belieferungszeit verrechnet. Voraussetzung für die Gewährung des Bonus ist, dass Sie Neukunde sind, d.h. innerhalb der letzten vier Monate nicht an der gleichen Verbrauchsstelle von uns beliefert wurden. Endet der Vertrag durch Kündigung seitens des Kunden oder durch Kündigung aus wichtigem Grund seitens goldgas noch während des ersten Belieferungsjahres, entfällt der Bonus. Der ausgewiesene Bonus ist in den Gesamtkosten enthalten.

Bei der Verbrennung von Erdgas entsteht per se CO2. Die gesamte CO2-Menge, die bei der Verbrennung des von goldgas an Sie gelieferten Erdgases entsteht, wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z.B. durch Neuanpflanzung von Wäldern. Nähere Informationen unter: www.goldgas.de/klimatarife

Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen und die Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“).

Geschätzter Abschlag ohne Bonus. Die tatsächliche Anzahl und somit die Höhe Ihrer Abschläge können abweichen. Ihre geschätzten Jahresenergiekosten im 1. Jahr bleiben hiervon unberührt.

Den angegebenen Sofortbonus gewährt goldgas einmalig für den Anbieterwechsel, wenn Sie in den letzten 4 Monaten nicht an der gleichen Verbrauchsstelle von uns beliefert wurden. Der Sofortbonus wird innerhalb von 60 Tagen nach Lieferbeginn überwiesen, sofern der Vertrag wirksam zustande gekommen ist und das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt der Bonus-Fälligkeit noch besteht. Etwaige Vorauszahlungen werden durch Bonuszahlungen nicht gemindert.

Die gesamte CO2-Menge, die bei der Erzeugung Ihres Stroms oder Verbrennung Ihres Erdgases entsteht, wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z.B. durch Neuanpflanzung von Wäldern.

Geschätzte Kosten pro Jahr inkl. Bonus. Bitte beachten Sie die angegebenen Voraussetzung für die Gewährung des Bonus.

Geschätzte Gesamtkosten ohne Bonus. Die tatsächliche Anzahl und somit die Höhe Ihrer Abschläge können abweichen. Ihre geschätzten Jahresenergiekosten im 1. Jahr bleiben hiervon unberührt.

Barauszahlung für den Sachpreis ist ausgeschlossen. 

Mehr Informationen: www.apple.com

Mehr Informationen: www.bose.com

Bitte geben Sie hier Ihre Vertragskontonummer ein. Diese finden Sie auf Ihrer Vertragsbestätigung oder auf Ihrer Jahresrechnung.

Die Zählernummer finden Sie auf Ihrer Ablesekarte, Ihrer letzten Rechnung oder auch direkt an Ihrem Zähler.

Bitte lesen Sie den aktuellen Zählerstand in Kubikmeter (m3) für Gas oder Kilowattstunden (kWh) für Strom ab und übertragen alle Ziffern hier in dieses Feld. Nachkommastellen müssen Sie nicht angeben.

Wenn Sie einen Zweitarifzähler haben, finden Sie zwei Zählerstände mit den Bezeichnungen HT (Hochtarifzähler) und NT (Niedrigtarifzähler) an Ihrem Zähler. Wählen Sie dann für die Eintragung Ihrer Zählerstände als Zählerart Zweitarifzähler aus.

50 Euro für einen erfolgreich vermittelten Gasvertrag plus 30 Euro für einen erfolgreich vermittelten Stromvertrag.

Der IKEA-Gutschein wird Ihnen nach Ablauf der Widerrufsfrist von 2 Wochen nach Vertragsbeginn per Post zugesendet. Der IKEA-Gutschein ist bis zum 15.10.2022 gültig.

Der Gutschein ist gültig bis zum 15.10.2022 und wenn auf der Karte noch ein Restguthaben verbleibt, so bleibt auch dieses bis zum 15.10.2022 gültig. Es liegt kein Mindestbestellwert vor. Der Gastarif mit IKEA Gutschein wird ab einem Verbrauch von 10.000 kWh angeboten. Der 100 Euro IKEA Gutschein wird Ihnen nach 90 Tagen Belieferung per Post zugesendet. Voraussetzung für die Gewährung des Gutscheins ist, dass Sie Neukunde sind, d.h. innerhalb der letzten vier Monate nicht an der gleichen Verbrauchsstelle von uns beliefert wurden. Endet der Vertrag durch Kündigung seitens des Kunden oder durch Kündigung aus wichtigem Grund seitens goldgas vor 90 Tagen Belieferung, entfällt der Gutschein. Nähere Informationen zu dem IKEA Gutschein finden Sie unter: https://de.giftcard-ikea.com

Gas: Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen und die Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“).

Strom: Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen, wie z.B. des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG), sowie Veränderungen der Umlagen nach dem Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG), nach § 19 Abs. 2 StromNEV (StromNEV-Umlage), § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten und nach § 17 f. EnWG (Offshore-Umlage) sowie Veränderungen der Stromsteuer oder Umsatzsteuer.

Teilnahmebedingungen: Unter allen bei der goldgas GmbH eingehenden Feedback-Karten wird ein Xiaomi MI Roborock S50 Saugroboter mit Wischfunktion im Wert von 399,99 Euro verlost. Einsendeschluss ist der Ablauf des Kalenderquartals, in dem Ihre Antwortkarte bei der goldgas GmbH eingeht. Der Gewinner wird innerhalb von vier Wochen nach Einsendeschluss schriftlich benachrichtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Bitte beachten Sie die neuen Informationen zum Datenschutz: www.goldgas.de/datenschutz

Der Bonus setzt sich zusammen aus einem Neukundenbonus von bis zu 95 € und einem Sofortbonus von bis zu 50 €.

5 % der bezogenen Menge stammt aus regenerativem Biogas. Die nicht auf das Biogas entfallende CO2 Menge wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z.B. durch Neuanpflanzung von Wäldern.

Mehr Informationen auf www.apple.de.

Alternativ können Sie Ihren Zählerstand auch über unser Kontaktformular übermitteln: https://www.goldgas.de/service/kontakt.

Sie zahlen bei diesem Tarif 12 monatliche Abschläge. Als Berechnungsgrundlage des geschätzten Abschlags dient der Bruttopreis ohne Bonus im 1. Jahr.

Der Gesamtbonus setzt sich aus der Summe aller ausgewiesenen Boni zusammen.

Danach jederzeit kündbar mit einer Frist von 4 Wochen.

Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit (Verlängerung). Der Vertrag kann zum Ende der Mindestvertragslaufzeit oder ab Verlängerung jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden.

Bitte geben Sie hier Ihre Vertragskontonummer ein. Diese finden Sie auf Ihrer Vertragsbestätigung oder auf Ihrer Jahresrechnung.

Ihre International Bank Account Number (IBAN) finden Sie für gewöhnlich auf Ihrer EC-Karte oder auf Ihren Kontoauszügen. Die deutsche IBAN beginnt mit der Kennziffer DE gefolgt von 20 Ziffern.

Bitte geben Sie Ihre bei Vertragsabschluss angegebene E-Mail-Adresse ein.

Bitte geben Sie hier an, zu welchem Zeitpunkt Ihre Kündigung wirksam sein soll. Bitte beachten Sie die entsprechenden Kündigungsfristen Ihres Vertrages und unserer AGB.

Im Zuge Ihres Umzuges sind wir Ihnen nach § 41b ENWG berechtigt, eine Fortsetzung des Liefervertrages an Ihren neuen Wohnsitz zu den bisherigen Vertragsbedingungen anzubieten. Hierfür teilen Sie uns bitte Ihre zukünftige Anschrift oder Ihre neue Zählernummer mit.

Bei Sterbefall bitten wir Sie die Sterbeurkunde als Nachweis mit hochzuladen. Dies ist verpflichtend, um Ihr Anliegen zu bearbeiten. Zudem können Sie uns optional den Erbschein oder Einverständniserklärung aller Erben mit Unterschrift für eine eventuelle Guthabenauszahlung hochladen.

Bitte geben Sie hier an, zu welchem Zeitpunkt Sie aus ihrer aktuellen Wohnsitz ausziehen.

Bitte geben Sie hier an, zu welchem Zeitpunkt Sie in Ihren neuen Wohnsitz ziehen.

Mit Abschluss dieses Tarifes verpflichten Sie sich, sich im goldgas Kundenportal unter goldgas - Kundenportal zu registrieren und dieses für die Dauer des Vertrages zu nutzen. Schreiben der goldgas werden Ihnen vorrangig im Kundenportal zur Verfügung gestellt. Dabei gelten die Nutzungsbedingungen des Kundenportals.

Eine Benachrichtigung zur Registrierung erhalten Sie per E-Mail. Sie können auch außerhalb des Kundenportals Erklärungen gegenüber goldgas abgeben.

25 % der bezogenen Gasmenge stammt aus regenerativem Biogas. Die nicht auf das Biogas entfallende CO2 Menge wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z. B. durch Neuanpflanzung von Wäldern.

Nach Abschluss diesen Tarifes erhalten Sie spätestens 90 Tage nach erfolgreichem Lieferbeginn 4*1 KG Bio- Düngemittel der Firma BALANCE Erneuerbare Energien GmbH. Der Versand erfolgt direkt an Sie.

Es gelten folgende Teilnahmebedingungen.

Es gelten die Einlösebedingungen auf http://www.wunschgutschein.de bzw. http://www.avocadostore.de

Bei goldgas bekommen Sie von First Climate nach strengen Standards zertifiziertes Gas: Die gesamte CO2-Menge wird durch die Unterstützung von Klimaschutzprojekten ausgeglichen, die Emissionen vermeiden oder sogar CO2 speichern.

Zertifiziert durch TÜV Rheinland (seit 01.03.2022)

Unsere Stromtarife sind seit dem 01. März 2022 durch TÜV Rheinland zertifiziert. Dadurch erwerben wir sogenannte Herkunftsnachweise von regenerativen Erzeugungsanlagen (z.B. Windkraftanlagen, Wasserkraftwerken, etc.) aus Europa, exakt für die Strommenge, die von unseren Kundinnen und Kunden verbraucht wird.

Geschätzte Kosten pro Monat inkl. Bonus. Bitte beachten Sie die angegebenen Voraussetzung für die Gewährung des Bonus.

15 % der bezogenen Menge stammt aus regenerativem Biogas. Für die nicht auf das Biogas entfallende CO2 Menge wird diese, die bei der Verbrennung des an Sie durch goldgas GmbH gelieferten Erdgases entsteht, an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z.B. durch Neuanpflanzung von Wäldern. Nähere Informationen unter: http://www.goldgas.de/klimatarife