24-Stunden-Lieferantenwechsel: Was Sie wissen müssen

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Das Wichtigste vorab: Da bei der Umstellung auf den 24-Stunden-Lieferantenwechsel viele Marktakteure ihre IT-Systeme umstellen müssen, kann es insbesondere in den ersten Tagen der neuen Prozesse zu Verzögerungen beim Anbieterwechsel kommen. Dies kann auch die Geschwindigkeit der Kommunikation und Informationen an Sie betreffen. Wir bitten daher insbesondere in der ersten Junihälfte um Geduld und Verständnis.

Neue Regeln für schnelleren technischen Informationsaustausch zwischen Marktpartnern

Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue Regeln der Bundesnetzagentur zum Stromanbieterwechsel. Mit dem sogenannten 24-Stunden-Lieferantenwechsel erhalten Sie künftig schneller eine Rückmeldung darüber, ob und wann Ihr neuer Stromvertrag starten kann.

Über die Regelung soll sichergestellt werden, dass die Marktpartner, konkret Stromlieferant, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber werktags innerhalb von 24 Stunden die technischen Übergabeprozesse im Hintergrund sowie den Starttermin des neuen Stromvertrags klären.

Die neue Regelung bringt folgende Änderungen für Sie als Kunde:

  • Schnellere Rückmeldung, ob und wann Ihr Stromvertrag starten kann.
  • An-, Ab und Umzugsmeldungen Ihres Stromvertrags sind nur noch im Voraus möglich. Das bedeutet für Sie, es sind keine rückwärtigen Einzüge oder Abmeldungen, selbst im Falle eines
    Auszuges, möglich.
  • Für die Meldungen brauchen Sie neben der Zählernummer künftig die sogenannte MaLo-ID. Diese finden Sie auf Ihrer Rechnung.
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Wichtig: Die neue Regelung betrifft nur den technischen Ablauf. Die Laufzeit Ihres Stromvertrags und dessen Kündigungsfrist sind hiervon unberührt. Die Regeln gelten nur für Strom-, nicht für Gasverträge.

Darauf müssen Sie bei einem Umzug achten

Bei einem Umzug gilt weiterhin: In den meisten Fällen können Sie Ihren Stromvertrag mit goldgas deutschlandweit in Ihre neue Heimat mitnehmen.

Was sich mit den neuen Regeln ändert: Sie können die Änderung Ihres Wohnsitzes künftig nur noch im Voraus melden. Das heißt, Sie müssen uns den Wechsel rechtzeitig vor Ihrem Umzug mitteilen, am besten zeitgleich mit Ihrer Wohnungskündigung.

Eine Umzugsmeldung beinhaltet:

  • Sie nennen uns Adresse, Zählernummer und MaLo-ID Ihrer bisherigen Wohnung und Ihrer neuen Wohnung.
  • Ihr Umzugsdatum muss möglichst früh, aber allerspätestens zwei Werktage vor Ihrem Umzugstermin (z.B. Freitag für Umzug am Dienstag) bei uns eintreffen. Bitte beachten Sie dabei Wochenenden und Feiertage.

Rückwirkende Ummeldung ist nicht mehr möglich

Bisher war es möglich, den Stromversorger einige Tage später über die Abmeldung der bisherigen Wohnung und die Anmeldung am neuen Wohnsitz zu informieren. Das erlaubt die Bundesnetzagentur nun nicht mehr.

Was passiert, wenn ich mich erst später ummelde?

Einzug: Wenn Sie uns erst nach Ihrem Umzug über den Einzug in die neue Wohnung informieren, werden Sie in der Zwischenzeit über die teurere Grundversorgung beliefert.

Auszug: Bei verspäteter Meldung des Auszugs in der alten Wohnung müssen Sie ggf. den Verbrauch Ihres Nachmieters bezahlen. Bitte informieren Sie uns daher rechtzeitig im Voraus über Ihren Umzug.

Ihren Zählerstand (für die neue und die alte Wohnung) melden Sie bitte unabhängig von der Umzugsinformation – am besten direkt nach der Wohnungsübergabe per E-Mail.

Die Abschlussrechnung zu Ihrem bisherigen Wohnsitz erhalten Sie zeitnah nach Ihrem Umzug. Diese wird Ihnen wie bisher innerhalb von 6 Wochen zugestellt.

Was ist die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) und warum ist diese so wichtig?

Ab 6. Juni 2025 benötigen wir für die Anmeldung eines Stromvertrags, für den Umzug oder für eine Kündigung Ihre Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID).

Die elfstellige Nummer ist die zentrale Kennung für einen reibungslosen und schnellen Stromanbieterwechsel und beschleunigt die Zuordnung und die Kommunikation innerhalb des Energiemarkts und damit den Wechselprozess. Deshalb wird sie künftig zusätzlich zur Zählernummer abgefragt. Nur wenn sie vorliegt, kann der 24-Stunden-Lieferantenwechsel gestartet werden.

Sie können uns beim Wechsel unterstützen, wenn Sie uns die MaLo-ID mitteilen. Andernfalls erfragen wir sie beim Netzbetreiber. Das kann jedoch zu einem Zeitverzug bei der Bearbeitung führen.

Wo finde ich meine MaLo-ID?

Sie finden die MaLo-ID auf Ihrer letzten Jahresrechnung von uns oder von Ihrem Vorversorger.

Bei einem Umzug fragen Sie bitte Vermieter oder Vorbesitzer nach der MaLo-ID. Auch diese sollten die MaLo-ID auf dem Stromvertrag oder der letzten Jahresabrechnung finden.

Falls Sie die MaLo-ID nicht herausfinden können, melden Sie bitte Ihre Zählernummer. Wir erfragen dann die MaLo-ID beim Netzbetreiber.

Wo finde ich die MaLo-ID?

Zertifiziert durch TÜV Rheinland (seit 01.03.2022)

Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen, wie z.B. des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG), sowie Veränderungen der Umlagen nach § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (NEV-Umlage) und nach § 17 f. Energiewirtschaftsgesetz (Offshore Netzumlage) sowie Veränderungen der Stromsteuer oder der Umsatzsteuer. 

Der Neukundenbonus wird einmalig gewährt und nach 12 Monaten ununterbrochener Belieferungszeit verrechnet. Voraussetzung für die Gewährung des Bonus ist, dass Sie Neukunde sind, d.h. innerhalb der letzten vier Monate nicht an der gleichen Verbrauchsstelle von uns beliefert wurden. Endet der Vertrag durch Kündigung seitens des Kunden oder durch Kündigung aus wichtigem Grund seitens goldgas noch während des ersten Belieferungsjahres, entfällt der Bonus. Der ausgewiesene Bonus ist in den Gesamtkosten enthalten.

15% der bezogenen Menge stammt aus regenerativem Biogas.

Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen und die Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“).

Geschätzter Abschlag ohne Bonus. Die tatsächliche Anzahl und somit die Höhe Ihrer Abschläge können abweichen. Ihre geschätzten Jahresenergiekosten im 1. Jahr bleiben hiervon unberührt.

Den angegebenen Sofortbonus gewährt goldgas einmalig für den Anbieterwechsel, wenn Sie in den letzten 4 Monaten nicht an der gleichen Verbrauchsstelle von uns beliefert wurden. Der Sofortbonus wird innerhalb von 60 Tagen nach Lieferbeginn überwiesen, sofern der Vertrag wirksam zustande gekommen ist und das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt der Bonus-Fälligkeit noch besteht. Etwaige Vorauszahlungen werden durch Bonuszahlungen nicht gemindert.

Geschätzte Kosten pro Jahr inkl. Bonus. Bitte beachten Sie die angegebenen Voraussetzung für die Gewährung des Bonus.

Geschätzte Gesamtkosten ohne Bonus. Die tatsächliche Anzahl und somit die Höhe Ihrer Abschläge können abweichen. Ihre geschätzten Jahresenergiekosten im 1. Jahr bleiben hiervon unberührt.

Bitte geben Sie hier Ihre Vertragskontonummer ein. Diese finden Sie auf Ihrer Vertragsbestätigung oder auf Ihrer Jahresrechnung.

Die Zählernummer finde Sie auf Ihrer Ableseaufforderung, Ihrer letzten Rechnung oder auch direkt an Ihrem Zähler.

Bitte lesen Sie den aktuellen Zählerstand in Kubikmeter (m3) für Gas oder Kilowattstunden (kWh) für Strom ab und übertragen alle Ziffern hier in dieses Feld. Nachkommastellen müssen Sie nicht angeben.

Wenn Sie einen Zweitarifzähler haben, finden Sie zwei Zählerstände mit den Bezeichnungen HT (Hochtarifzähler) und NT (Niedrigtarifzähler) an Ihrem Zähler. Wählen Sie dann für die Eintragung Ihrer Zählerstände als Zählerart Zweitarifzähler aus.

Der IKEA-Gutschein wird Ihnen nach Ablauf der Widerrufsfrist von 2 Wochen nach Vertragsbeginn per Post zugesendet. Der IKEA-Gutschein ist bis zum 15.10.2022 gültig.

Der Gutschein ist gültig bis zum 15.10.2022 und wenn auf der Karte noch ein Restguthaben verbleibt, so bleibt auch dieses bis zum 15.10.2022 gültig. Es liegt kein Mindestbestellwert vor. Der Gastarif mit IKEA Gutschein wird ab einem Verbrauch von 10.000 kWh angeboten. Der 100 Euro IKEA Gutschein wird Ihnen nach 90 Tagen Belieferung per Post zugesendet. Voraussetzung für die Gewährung des Gutscheins ist, dass Sie Neukunde sind, d.h. innerhalb der letzten vier Monate nicht an der gleichen Verbrauchsstelle von uns beliefert wurden. Endet der Vertrag durch Kündigung seitens des Kunden oder durch Kündigung aus wichtigem Grund seitens goldgas vor 90 Tagen Belieferung, entfällt der Gutschein. Nähere Informationen zu dem IKEA Gutschein finden Sie unter: https://de.giftcard-ikea.com

Gas: Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen und die Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“).

Strom: Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen, wie z.B. des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG), sowie Veränderungen der Umlagen nach dem Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG), nach § 19 Abs. 2 StromNEV (StromNEV-Umlage), § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten und nach § 17 f. EnWG (Offshore-Umlage) sowie Veränderungen der Stromsteuer oder Umsatzsteuer.

Der Bonus setzt sich zusammen aus einem Neukundenbonus von bis zu 95 € und einem Sofortbonus von bis zu 50 €.

5 % der bezogenen Menge stammt aus regenerativem Biogas. Die nicht auf das Biogas entfallende CO2 Menge wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z.B. durch Neuanpflanzung von Wäldern.

Alternativ können Sie Ihren Zählerstand auch über unser Kontaktformular übermitteln: https://www.goldgas.de/service/kontakt.

Sie zahlen bei diesem Tarif 12 monatliche Abschläge. Als Berechnungsgrundlage des geschätzten Abschlags dient der Bruttopreis ohne Bonus im 1. Jahr.

Der Gesamtbonus setzt sich aus der Summe aller ausgewiesenen Boni zusammen.

Danach jederzeit kündbar mit einer Frist von 4 Wochen.

Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit (Verlängerung). Der Vertrag kann zum Ende der Mindestvertragslaufzeit oder ab Verlängerung jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden.

Bitte geben Sie hier Ihre Vertragskontonummer ein. Diese finden Sie auf Ihrer Vertragsbestätigung oder auf Ihrer Jahresrechnung.

Ihre International Bank Account Number (IBAN) finden Sie für gewöhnlich auf Ihrer EC-Karte oder auf Ihren Kontoauszügen. Die deutsche IBAN beginnt mit der Kennziffer DE gefolgt von 20 Ziffern.

Bitte geben Sie Ihre bei Vertragsabschluss angegebene E-Mail-Adresse ein.

Bitte geben Sie hier an, zu welchem Zeitpunkt Ihre Kündigung wirksam sein soll. Bitte beachten Sie die entsprechenden Kündigungsfristen Ihres Vertrages und unserer AGB.

Im Zuge Ihres Umzuges sind wir Ihnen nach § 41b ENWG berechtigt, eine Fortsetzung des Liefervertrages an Ihren neuen Wohnsitz zu den bisherigen Vertragsbedingungen anzubieten. Hierfür teilen Sie uns bitte Ihre zukünftige Anschrift oder Ihre neue Zählernummer mit.

Bei Sterbefall bitten wir Sie die Sterbeurkunde als Nachweis mit hochzuladen. Dies ist verpflichtend, um Ihr Anliegen zu bearbeiten. Zudem können Sie uns optional den Erbschein oder Einverständniserklärung aller Erben mit Unterschrift für eine eventuelle Guthabenauszahlung hochladen.

Bitte geben Sie hier an, zu welchem Zeitpunkt Sie aus ihrer aktuellen Wohnsitz ausziehen.

Bitte geben Sie hier an, zu welchem Zeitpunkt Sie in Ihren neuen Wohnsitz ziehen.

Mit Abschluss dieses Tarifes verpflichten Sie sich, sich im goldgas Kundenportal unter goldgas - Kundenportal zu registrieren und dieses für die Dauer des Vertrages zu nutzen. Schreiben der goldgas werden Ihnen vorrangig im Kundenportal zur Verfügung gestellt. Dabei gelten die Nutzungsbedingungen des Kundenportals.

Eine Benachrichtigung zur Registrierung erhalten Sie per E-Mail. Sie können auch außerhalb des Kundenportals Erklärungen gegenüber goldgas abgeben.

Es gelten folgende Teilnahmebedingungen.

Es gelten die Einlösebedingungen auf http://www.wunschgutschein.de bzw. http://www.avocadostore.de

Bei goldgas bekommen Sie von First Climate nach strengen Standards zertifiziertes Gas: Die gesamte CO2-Menge wird durch die Unterstützung von Klimaschutzprojekten ausgeglichen, die Emissionen vermeiden oder sogar CO2 speichern.

Zertifiziert durch TÜV Rheinland (seit 01.03.2022)

Unsere Stromtarife sind seit dem 01. März 2022 durch TÜV Rheinland zertifiziert. Dadurch erwerben wir sogenannte Herkunftsnachweise von regenerativen Erzeugungsanlagen (z.B. Windkraftanlagen, Wasserkraftwerken, etc.) aus Europa, exakt für die Strommenge, die von unseren Kundinnen und Kunden verbraucht wird.

Geschätzte Kosten pro Monat inkl. Bonus. Bitte beachten Sie die angegebenen Voraussetzung für die Gewährung des Bonus.

15% der bezogenen Menge stammt aus regenerativem Biogas. 

Preis: Nach Ablauf der einmonatigen Preisgarantie richtet sich Ihr monatlicher Energiepreisanteil gemäß dem durchschnittlichen Preisverlauf des stündlichen EPEX-Spotmarktpreises (Day-Ahead Deutschland) (https://www.epexspot.com/en/market-data) gewichtet mit dem Standardlastprofil H0 für Haushalte (auf Basis Standardlastprofile des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft). Der stündliche EPEX-Spotmarktpreis wird täglich ermittelt. Dabei kommt im jeweiligen Abrechnungsmonat der mengengewichtete Durchschnitt der Spotmarktpreise berechnet mit dem H0 Referenz-Profil zur Abrechnung. Die EPEX Spot SE ist die Europäische Börse für den kurzfristigen Handel mit Strom. EPEX Spot SE betreibt unter anderem den Day-Ahead-Strommarkt in Deutschland. Dort werden einmal pro Tag die Preise für jede Stunde des Folgetages in EUR pro MWh ermittelt und veröffentlicht. Der Spotmarktpreis wird automatisch angepasst und goldgas steht kein Ermessen hinsichtlich der Änderung der Spotmarktpreise zu.

Hinzu kommen die Servicekosten (1,85 Cent/kWh brutto), die monatliche Gebühr (5,95 Euro/Monat brutto) und die sonstigen Preisbestandteile (Steuern, Abgaben, Umlagen und Entgelte). Die Weitergabe der Preise entspricht keiner Preisanpassung und somit besteht auch kein Sonderkündigungsrecht.

Risikohinweis: goldgas weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass die für jede Stunde eines Tages geltenden Preise nicht monatlich im Voraus feststehen, sondern sich abhängig von den Spotmarktpreisen stündlich ändern. Hieraus ergeben sich für den Kunden im Vergleich zu einem Strombezugsvertrag mit einem festen Preis sowohl Chancen als auch Risiken. So können die Spotmarktpreise unter die Preise am Markt angebotener Festpreisangebote fallen, wodurch für den Kunden (erhebliche) Einsparungen bei den Strombezugskosten entstehen können. Die Spotmarktpreise können aber die am Markt angebotenen Festpreise für Stromlieferungen auch (erheblich) übersteigen. Es besteht im letzteren Fall für den Kunden keinerlei Absicherung gegen das Preisniveau vergleichbarer Festpreisverträge unter Umständen weit übersteigende Stromkosten. Solange die Erfassung des Energieverbrauchs auf Stundenbasis nicht erfolgt, können mögliche Einsparpotentiale aus der Abrechnung von Börsenpreisen nicht oder nicht vollständig ausgeschöpft werden, insbesondere ist eine kundenseitige Verschiebung von Verbräuchen in Zeiträume günstiger Börsenpreise nicht möglich, da nicht der stundenscharfe tatsächliche Verbrauch des Kunden, sondern der sich aus dem Standardlastprofil des Kunden für den jeweiligen Zeitraum ermittelte Verbrauch zu Abrechnungszwecken herangezogen wird.

Die ermittelten stündlichen Spotmarktpreise werden dem Energieverbrauch anhand des für den Kunden geltenden Standardlastprofils H0 zugeordnet, sollte keine monatliche Zählerstandsmeldung zum 3. des Folgemonats durch den Kunden erfolgen. Die über das Standardlastprofil ermittelten Verbrauchswerte je Stunde werden dann mit dem mengengewichteten Durchschnitt der Spotmarktpreise berechnet.

Abrechnung: Der Kunde ist zum Zwecke der Abrechnung verpflichtet, für den Abrechnungszeitraum bis spätestens zum 3. des Folgemonats, sowie zum Lieferbeginn und Lieferende einen abgelesenen aktuellen Zählerstand goldgas entweder über das goldgas Kundenportal oder über das Online-Formular (Zählerstand melden (Strom) | goldgas GmbH ) mitzuteilen. Wird der Verbrauch zum vereinbarten Zeitpunkt fristgerecht gemeldet, erfolgt eine monatliche Abrechnung, deren Beträge 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig sind. Wird kein Zählerstand gemeldet, erfolgt bis zur ersten Messwerterhebung die Verbrauchsermittlung für die Abrechnung in Verbindung mit dem geltenden Standardlastprofil H0. Soweit keine Vorjahreswerte verfügbar sind, wird der Verbrauch anhand des Verbrauchsverhaltens vergleichbarer Kunden errechnet. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich abweicht oder erhält goldgas eine erhebliche Abweichung der Messwerte von dem Messstellenbetreiber, erfolgen anhand dessen Korrekturabrechnungen. Ergibt sich aus der Abrechnung ein offener Rechnungsbetrag zugunsten des Kunden, ist der offene Betrag von goldgas binnen 14 Tage auszuzahlen.

Die Hochrechnung der Jahreskosten basiert auf dem bei Auftrag kalkulierten und im Rahmen der Preisgarantie für den ersten Liefermonat vereinbarten Energiepreis, dem angegebenen Verbrauch, den Servicekosten, der monatlichen Gebühr sowie Steuern, Entgelte und Umlagen für 12 Monate.

Die tatsächlichen Jahreskosten können abweichen.

So finden Sie Ihre Zählernummer:

Den angegebenen Sofortbonus gewährt goldgas einmalig für den Anbieterwechsel, wenn Sie in den letzten 4 Monaten nicht an der gleichen Verbrauchsstelle von uns beliefert wurden. Der Sofortbonus wird innerhalb von 60 Tagen nach Lieferbeginn überwiesen, sofern der Vertrag wirksam zustande gekommen ist und das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt der Bonus-Fälligkeit noch besteht. Etwaige Vorauszahlungen werden durch Bonuszahlungen nicht gemindert.

Der Neukundenbonus wird einmalig gewährt und nach 12 Monaten ununterbrochener Belieferungszeit verrechnet. Voraussetzung für die Gewährung des Bonus ist, dass Sie Neukunde sind, d.h. innerhalb der letzten vier Monate nicht an der gleichen Verbrauchsstelle von uns beliefert wurden. Endet der Vertrag durch Kündigung seitens des Kunden oder durch Kündigung aus wichtigem Grund seitens goldgas noch während des ersten Belieferungsjahres, entfällt der Bonus. Der ausgewiesene Bonus ist in den Gesamtkosten enthalten.

Die Hochrechnung basiert auf dem angegebenen Verbrauch, dem durchschnittlichen Börsenpreis des letzten Kalendermonats, den Servicekosten, der monatlichen Gebühr sowie Steuern, Entgelte und Umlagen für 12 Monate.

Die tatsächlichen Jahreskosten können abweichen.

natürlich dynamisch Strom: Der Grundpreis beinhaltet insbesondere die fixen Kosten für Netznutzungsentgelte, Messstellenbetrieb, Servicegebühr in Höhe von 5,95 €/Monat (brutto), die erforderlich ist, um diesen Tarif abzuwickeln und zu verwalten.

natürlich dynamisch Eco Strom: Der Grundpreis beinhaltet die Servicegebühr in Höhe von 5,95 €/Monat (brutto), die erforderlich ist, um diesen Tarif abzuwickeln und zu verwalten.

natürlich dynamisch Strom: Der Arbeitspreis beinhaltet 2,38 ct/kWh (brutto) Servicekosten, sowie insbesondere die weiteren Kosten für Netznutzungsentgelte, Steuern, Umlagen, Abgaben und Ökostromzertifikate in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe.

natürlich dynamisch Eco Strom: Der Arbeitspreis beinhaltet 2,38 ct/kWh (brutto) Servicekosten, sowie  die weiteren Kosten für Steuern, Umlagen, Abgaben und Ökostromzertifikate in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe.

Durchschnittlicher Börsenpreis des letzten Kalendermonats. Dieser Wert ist rein informativ und dient der Transparenz und Orientierung. Ihr tatsächlicher Börsenpreis pro Monat ist ein gewichteter Preis (variabel). 

Der monatliche Börsenpreis berechnet sich aus den pro Stunde geltenden Spot Marktpreisen (EPEX Spot) gewichtet mit der in dieser Stunde von Ihnen verbrauchten Strommenge. Die Spot Marktpreise entsprechen den jeweiligen Stundenpreisen der für Deutschland geltenden Day-AheadAuktion an der Strombörse EPEX Spot (Veröffentlichung unter: www.epexspot.com). Sie können den jeweiligen Spot Marktpreis in Cent/kWh für die einzelnen Stunden des Folgetages jeweils am Vortag ab ca. 14:00 Uhr in dem goldgas Kundenportal einsehen.

Voraussetzungen: Voraussetzung für diesen Tarif ist ein vorhandenes intelligentes Messsystem im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes, welches durch den für Sie zuständigen Messstellenbetreiber installiert und in Betrieb genommen wurde.

Risikohinweis: Ein dynamischer Tarif hat für den Kunden Chancen und Risiken gegenüber einem klassischen Tarif mit einem einheitlichen Strompreis je kWh. goldgas weist Sie auf das Risiko auch kurzfristig steigender Strompreise hin. Bei einem dynamischen Tarif orientiert sich der Strompreis je kWh an den jeweils zum Verbrauchszeitpunkt an den Beschaffungsmärkten relevanten Beschaffungspreisen für Strom. Diese Preise können gerade kurzfristig sehr stark vom langfristigen Durchschnitt abweichen. Wenn der Letztverbraucher den Strom zu ungünstigen Zeiten verbraucht oder in einem Zeitraum ungünstiger Strompreise viel Strom verbraucht, dann können hierdurch sehr hohe Stromkosten entstehen, die weit über den Stromkosten bei einem klassischen Tarif mit einheitlichem Strompreis bestehen. Auch wenn sich aktuell die Strompreise wieder erholt haben, ist nicht auszuschließen, dass es saisonal bedingt zu einem erneuten massiven Anstieg der Strompreise an den Beschaffungsmärkten kommt, wodurch es ebenfalls zu erheblichen Abweichungen gegenüber klassischen Tarifen kommen kann. Auf der anderen Seite besteht für den Letztverbraucher bei einem dynamischen Tarif die Chance, von den unterschiedlichen Strompreisen an den Beschaffungsmärkten zu profitieren, indem er seinen Stromverbrauch nach den aktuellen Strompreisen ausrichtet. Durch einen gezielt gesteuerten Stromverbrauch nach den Beschaffungspreisen auf dem Strommarkt können sich für die Verbraucher hohe Einsparpotentiale ergeben. Das Einsparpotential ist abhängig von individuellen Verbrauchsfaktoren, insbesondere von der Anzahl und dem Verbrauch von Elektrogeräten, deren jeweiligen Verbrauchszeitpunkt der Verbraucher aktiv steuern kann.

Risikohinweis: Ein dynamischer Tarif hat für den Kunden Chancen und Risiken gegenüber einem klassischen Tarif mit einem einheitlichen Strompreis je kWh. goldgas weist Sie auf das Risiko auch kurzfristig steigender Strompreise hin. Bei einem dynamischen Tarif orientiert sich der Strompreis je kWh an den jeweils zum Verbrauchszeitpunkt an den Beschaffungsmärkten relevanten Beschaffungspreisen für Strom. Diese Preise können gerade kurzfristig sehr stark vom langfristigen Durchschnitt abweichen. Wenn der Letztverbraucher den Strom zu ungünstigen Zeiten verbraucht oder in einem Zeitraum ungünstiger Strompreise viel Strom verbraucht, dann können hierdurch sehr hohe Stromkosten entstehen, die weit über den Stromkosten bei einem klassischen Tarif mit einheitlichem Strompreis bestehen. Auch wenn sich aktuell die Strompreise wieder erholt haben, ist nicht auszuschließen, dass es saisonal bedingt zu einem erneuten massiven Anstieg der Strompreise an den Beschaffungsmärkten kommt, wodurch es ebenfalls zu erheblichen Abweichungen gegenüber klassischen Tarifen kommen kann. Auf der anderen Seite besteht für den Letztverbraucher bei einem dynamischen Tarif die Chance, von den unterschiedlichen Strompreisen an den Beschaffungsmärkten zu profitieren, indem er seinen Stromverbrauch nach den aktuellen Strompreisen ausrichtet. Durch einen gezielt gesteuerten Stromverbrauch nach den Beschaffungspreisen auf dem Strommarkt können sich für die Verbraucher hohe Einsparpotentiale ergeben. Das Einsparpotential ist abhängig von individuellen Verbrauchsfaktoren, insbesondere von der Anzahl und dem Verbrauch von Elektrogeräten, deren jeweiligen Verbrauchszeitpunkt der Verbraucher aktiv steuern kann.

Voraussetzungen: Voraussetzung für diesen Tarif ist ein vorhandenes intelligentes Messsystem im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes, welches durch den für Sie zuständigen Messstellenbetreiber installiert und in Betrieb genommen wurde. 

Preise:

Börsenpreis: 

Der Börsenpreis beinhaltet die variablen Strombezugskosten. Der monatliche Börsenpreis berechnet sich aus den pro Stunde geltenden Spot Marktpreisen (EPEX Spot) gewichtet mit der in dieser Stunde von Ihnen verbrauchten Strommenge. Die Spot Marktpreise entsprechen den jeweiligen Stundenpreisen der für Deutschland geltenden Day-AheadAuktion an der Strombörse EPEX Spot (Veröffentlichung unter: www.epexspot.com). Sie können den jeweiligen Spot Marktpreis in Cent/kWh für die einzelnen Stunden des Folgetages jeweils am Vortag ab ca. 14:00 Uhr in dem goldgas Kundenportal einsehen.

Arbeitspreis: 

natürlich dynamisch Strom: Der Arbeitspreis beinhaltet 2,38 ct/kWh (brutto) Servicekosten, sowie insbesondere die weiteren Kosten für Netznutzungsentgelte, Steuern, Umlagen, Abgaben und Ökostromzertifikate in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe.

natürlich dynamisch Eco Strom: Der Arbeitspreis beinhaltet 2,38 ct/kWh (brutto) Servicekosten, sowie  die weiteren Kosten für Steuern, Umlagen, Abgaben und Ökostromzertifikate in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe.

Grundpreis: 

natürlich dynamisch Strom: Der Grundpreis beinhaltet insbesondere die fixen Kosten für Netznutzungsentgelte, Messstellenbetrieb, Servicegebühr in Höhe von 5,95 €/Monat (brutto), die erforderlich ist, um diesen Tarif abzuwickeln und zu verwalten.

natürlich dynamisch Eco Strom: Der Grundpreis beinhaltet die Servicegebühr in Höhe von 5,95 €/Monat (brutto), die erforderlich ist, um diesen Tarif abzuwickeln und zu verwalten.

Bei diesem Tarif wurden alle Abgaben und Umlagen in der ab dem 01.01.2025 gültigen Höhe bereits berücksichtigt. Das bedeutet, dass Sie nicht mit einer Preisanpassung aufgrund dieser Kostenbestandteile rechnen müssen.

Sie haben sich dafür entschieden, Ihren Netznutzungsvertrag mit dem Netzbetreiber sowie Ihren Messstellenvertrag eigenständig abzuschließen. Die Kosten hierfür sowie für das intelligente Messsystem und den Betrieb sind somit nicht in diesem Vertrag enthalten.

100% Ökostrom aus regenerativen Quellen zertifiziert durch TÜV Rheinland (seit 01.03.2022).

Bei dem garantierten Abschlag ist ein Verbrauchspuffer von 10 % berücksichtigt.

15 % der bezogenen Menge stammt aus regenerativem Biogas.

30 % der bezogenen Menge stammt aus regenerativem Biogas.

65 % der bezogenen Menge stammt aus regenerativem Biogas.

100 % der bezogenen Menge stammt aus regenerativem Biogas.

Sie finden die Marktlokations-ID in Ihrer letzten Rechnung. Sie besteht aus 11 Ziffern und dient der eindeutigen Zuordnung von Abnahmestellen und macht den Vertragswechsel eindeutig und damit für Sie schneller.