Gasversorgung

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur aktuellen Energiemarktsituation und die wichtigsten gesetzlichen Änderungen, die die Gasversorgung in Deutschland betreffen (Stand 07.06.2024). Informationen über die Stromversorgung finden Sie hier.

Rechnungen mit der Gaspreisbremse

Die Gaspreisbremse endete im Dezember 2023. Daher erhalten Sie 2024 Rechnungen für diese Zeit. Es galt: Für 80 Prozent des geschätzten Jahresverbrauchs („Entlastungskontingent“) wurde der Preis auf 12 ct/kWh gedeckelt. Diese Schätzung kam von Ihrem Netzbetreiber und basierte auf dem Vorjahr.

Um Ihren Vertrag korrekt abzurechnen, benötigen wir dieses Jahr nicht nur Ihren Zählerstand, sondern auch diese Schätzung vom Netzbetreiber. Wenn Sie 2023 zu goldgas gewechselt sind, muss uns außerdem Ihr vorheriger Gasanbieter mitteilen, wie viel von Ihrem Entlastungskontingent Sie bereits verbraucht haben.

Diese Informationen müssen über gesetzlich vorgeschriebene Kanäle übermittelt werden. Aufgrund der vielen beteiligten Unternehmen kann es dabei in Einzelfällen zu Verzögerungen kommen. Darauf haben wir keinen Einfluss, aber wir bemühen uns, alle Rechnungen so schnell wie möglich zu versenden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Die wichtigsten Änderungen in 2024

  • Die Gaspreisbremse ist am 31. Dezember 2023 ausgelaufen: Eine ursprünglich vom Bundestag geplante Verlängerung bis zum 31. März 2024 ist nicht in Kraft getreten.
  • Die vorübergehend reduzierte Mehrwertsteuer auf Gas stieg am 1. April 2024 wieder von 7 auf 19 Prozent.
  • Eine gesonderte schriftliche Mitteilung hierzu an alle Kundinnen und Kunden sieht der Gesetzgeber nicht vor.

Was bedeutet die Mehrwertsteuererhöhung auf Gas für Sie?

Die Bundesregierung hatte die Mehrwertsteuer auf Erdgas zwischen dem 1. Oktober 2022 und dem 31. März 2024 befristet von 19 Prozent auf den reduzierten Satz von 7 Prozent gesenkt. Seit dem 1. April 2024 zahlen alle Haushalte wieder den vollen Mehrwertsteuersatz.

  1. In Ihren Tarifdaten sind Ihr Grund- und Ihr Arbeitspreis als Bruttowerte, also inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer angegeben. 
  2. Für das Gas, was Sie seit Ihrer letzten Jahresabrechnung und dem 31. März 2024 verbraucht haben, werden Ihnen 7 Prozent Mehrwertsteuer berechnet. Seit 1. April 2024 sind es wieder 19 Prozent. Dies können Sie in Ihrer nächsten Abrechnung klar erkennen.
  3. WICHTIG: Die Änderung des Mehrwertsteuersatzes wurde in der Regel in Ihrem Abschlagsplan berücksichtigt, aber der Wegfall der Gaspreisbremse nicht in allen Fällen.
  4. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre aktuellen Abschlagszahlungen mit Hilfe unseres Online-Abschlagsrechners zu prüfen. Falls nötig, können Sie problemlos Anpassungen vorzunehmen, um Nachzahlungen zu vermeiden.

Wie immer erhalten Sie in Ihrer Jahresabrechnung alle Informationen zu Ihrem Verbrauch, Ihrem Grund- und Arbeitspreis zum jeweiligen Zeitpunkt und zur Mehrwertsteuerhöhe, transparent aufgeschlüsselt und korrekt abgerechnet.

Weitere Fragen rund um die Mehrwertsteuererhöhung beantworten wir am Ende der Seite.

Abschlag anpassen – so einfach geht es

So prüfen Sie Ihren Abschlag und passen ihn an:

  • Nehmen Sie ihre letzte Rechnung oder Ihren Abschlagsplan in die Hand.
  • Gehen Sie auf unsere Infoseite zum Abschlag.
  • Geben Sie die genannten Bruttopreise für Arbeitspreis und monatlichen Grundpreis sowie Ihren Jahresverbrauch in unseren Abschlagsrechner ein.
    Bitte beachten Sie dabei, dass die Bruttopreise in manchen Dokumenten noch mit 7 Prozent Mehrwertsteuer angegeben sein können. Falls das so ist, haben wir eine Anleitung für Sie erstellt.
  • Mit dem Ergebnis können Sie Ihren Abschlag bequem mit unserem Online-Formular oder im Kundenportal anpassen.

Ihr Vorteil einer Abschlagsprüfung und Abschlagsanpassung:
Mit einem geänderten Abschlag vermeiden Sie Nachzahlungen bei der Jahresabrechnung oder zu hohe monatliche Vorauszahlungen. Im besten Fall entsprechen dann Ihre monatlichen Abschläge Ihrem jährlichen Verbrauch.

Was bedeutet das Auslaufen der Gaspreisbremse für Sie?

  1. Mit dem Wegfall der staatlichen Unterstützung zahlen Sie seit 1. Januar 2024 wieder den vertraglich festgelegten Preis pro Kilowattstunde Gas.
  2. Für das Gas, welches Sie im Zeitraum zwischen Ihrer letzten Jahresabrechnung und dem 31. Dezember 2023 verbraucht haben, wird die Entlastung durch die Gaspreisbremse selbstverständlich angerechnet. In Ihrer nächsten Abrechnung schlüsseln wir Ihnen dies transparent auf.
  3. WICHTIG: Das Ende der Gaspreisbremse führte nicht in allen Fällen zu einer automatischen Änderung der monatlichen Abschläge.
  4. Daher bitten wir Sie, Ihre aktuellen Abschlagszahlungen in unserem Online-Abschlagsrechner zu prüfen und Anpassungen vorzunehmen, um Nachzahlungen zu vermeiden.

Sie erhalten selbstverständlich unbeachtet dessen in Ihrer nächsten Jahresverbrauchsabrechnung alle Informationen, die sämtliche Verbrauchskosten transparent aufschlüsselt und korrekt nach Ihren aktuellen Tarifkonditionen abrechnet.

Falls Sie noch Fragen zur Funktion der Gaspreisbremse haben, haben wir hier die Details und Fragen für Sie zusammengestellt.

Wie funktionierte die Gaspreisbremse?

Die Gaspreisbremse galt vom 1. Januar (zwei Monate rückwirkend ab 1. März) bis 31. Dezember 2023. Sie funktionierte grundsätzlich wie folgt: Für einen prozentualen Anteil des prognostizierten Jahresverbrauches („Entlastungskontingent“) des Letztverbrauchers wurde ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis („Preisdeckel“) angewandt. Der Staat übernahm die Differenz zwischen Referenzpreis und aktuellem Arbeitspreis. Die Abrechnung erfolgt über uns, Ihren Energieversorger. Falls bei Ihnen die Abrechnung dieses Zeitraums noch aussteht, wird die Gaspreisbremse für die betreffenden Monate in Ihrer nächstens Jahresrechnung berücksichtigt.

Bei Gas hieß das konkret: Für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs galt der gedeckelte Bruttoarbeitspreis von 12 ct/kWh. Für die restlichen 20 Prozent bzw. für den eventuellen Mehrverbrauch zahlten Sie den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis. Der für den Monat März 2023 ermittelte Entlastungsbetrag galt gemäß § 5 Abs. 1 EWPBG rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023. Der ermittelte Entlastungsbetrag aus Januar und Februar 2023 reduzierte Ihren Abschlagsbetrag für März 2023.

Gaspreisbremse Beispielrechnung

FAQ - Fragen & Antworten zur Gasversorgung

Sie möchten noch mehr rund um das Thema Mehrwertsteuer oder Gasversorgung wissen? Wir haben die Antworten auf Ihre häufigsten Fragen für Sie zusammengestellt.

Gasversorgung

Mehrwertsteuererhöhung Gas

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11 Ergebnisse für die Kategorie "Gasversorgung"

Ja, bitte melden Sie uns am letzten Vertragstag Ihren Zählerstand. Dann können wir Ihren Verbrauch korrekt berechnen und die Schlussabrechnung schneller erstellen, da wir nicht auf Schätzungen angewiesen sind. So können Sie sicher sein, dass Sie weder zu viel bezahlen noch eine Nachzahlung leisten müssen.

Einmal im Jahr bitten wir Sie per Brief auf, uns Ihren Zählerstand für die Jahresendabrechnung Ihres Strom- oder Gasvertrags mitzuteilen. Bitte lesen Ihren Zählerstand dann selbst ab und übermitteln ihn in unserem Kundenportal oder über unsere Online-Formular.

Zum Vertragsende erhalten Sie keine separate Aufforderung zur Zählerstandsablesung. Wir bitten Sie nur in der Kündigungsbestätigung, am letzten Belieferungstag Ihren Zählerstand an Ihren Messstellenbetreiber zu melden.

Der Gaszähler misst, wie viele Kubikmeter (m³) Gas Sie verbraucht haben. Da die Zusammensetzung von Erdgas unterschiedlich sein kann, wird die gemessene Menge in Kubikmeter in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet, um die tatsächliche Energiemenge zu ermitteln. Dazu wird ein Umrechnungsfaktor verwendet, der aus dem Brennwert und der Zustandszahl besteht.

  • Brennwert: Gibt an, wie viel Wärme bei der Verbrennung des Gases entsteht. Dieser Wert liegt zwischen 8,0 und 12,5 pro m³ und variiert je nach Gasnetz.
  • Zustandszahl: Berücksichtigt den örtlichen Temperaturdurchschnitt und den Luftdruck, um das gemessene Gasvolumen auf einen Standardzustand zu bringen.

Falls Ihnen Brennwert und Zustandszahl nicht bekannt sind, können Sie als Schätzwert die Kubikmeterzahl mit 11 multiplizieren. Der genaue Umrechnungsfaktor wird von Ihrem örtlichen Netzbetreiber ermittelt und uns zur Abrechnung mitgeteilt.

Wenn wir zum Abrechnungsdatum keinen abgelesenen Zählerstand von Ihnen haben, müssen wir Ihren Verbrauch schätzen. Dazu verwenden wir Ihre bisherigen Verbrauchsdaten und stimmen uns mit Ihrem Netzbetreiber ab. Falls Sie in letzter Zeit weniger Strom oder Gas verbraucht haben, könnte unsere Schätzung zu hoch ausfallen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, uns Ihren Zählerstand jedes Jahr mitzuteilen.

Einmal im Jahr bitten wir Sie via Ableseaufforderung, Ihren Zählerstand für die Jahresverbrauchsabrechnung zu melden. Außerdem brauchen wir Ihren Zählerstand bei Ein- und Auszug sowie beim Wechsel Ihres Strom- und Gasanbieters. Bitte melden Sie ihn also auch zu Ihrem Lieferbeginn bei goldgas und beim Lieferende nach einer Kündigung. Sie können Ihren Zählerstand auch freiwillig zu anderen Zeitpunkten melden, zum Beispiel, wenn sich etwas in Ihrem Haushalt ändert. Das kann eine neue Heizung sein oder ein zusätzliches Familienmitglied.

Nachdem Sie Ihren Verbrauch auf Ihrem Strom- oder Gaszähler abgelesen haben, können Sie diesen in unserem Kundenportal oder über unsere Online-Formulare melden. Im Kundenportal brauchen Sie nur den Zählerstand und das Ablesedatum. Im Online-Formular geben Sie zusätzlich die Zählernummer, Ihre Postleitzahl und Ihre Vertragskontonummer an. Diese Informationen finden Sie in Ihrem Vertrag oder in unserer Ableseaufforderung.

Jedes Jahr erhalten Sie von uns eine Jahresverbrauchsabrechnung. Wenn wir nicht wissen, wie viel Sie tatsächlich verbraucht haben, müssen wird den Verbrauch anhand der Vorjahreswerte schätzen. Diese Schätzung ist nie zu 100 Prozent korrekt. Das kann bedeuten, dass Sie entweder mehr bezahlen, als Sie eigentlich verbraucht haben, oder zu wenig und dann bei der nächsten Abrechnung eine Nachzahlung leisten müssen. Daher empfehlen wir Ihnen, Ihren Zählerstand zum in der Ableseaufforderung genannten Termin zu melden. Schätzungen können im Nachgang zu Rechnungskorrekturen und Verzögerungen, z.B. bei der Auszahlung von Guthaben, führen.

Sie können Ihre gemeldeten Zählerstände in unserem Kundenportal einsehen und vergleichen. Wenn Sie Ihren Zählerstand über unsere Online-Formulare melden, wird Ihnen nach dem Absenden eine Bestätigung angezeigt. Damit ist der Zählerstand bei uns eingegangen – Sie brauchen nichts weiter tun. Wenn Sie Ihren Zählerstand im Kundenportal melden, führen wir eine Plausibilitätsprüfung durch und senden Ihnen im Anschluss eine Bestätigungs-E-Mail. Auch dann gilt: Sie brauchen nichts weiter tun.

In unserer Ableseaufforderung nennen wir Ihnen den gewünschten Ablesezeitpunkt. Falls Sie an diesem Tag verhindert sind, können Sie uns den Zählerstand auch einige Tage früher melden. Darauf basierend schätzen wir dann den Zählerstand für den Ablesezeitraum. Das ist sehr viel genauer, als wenn wir das ganze Jahr schätzen müssen. Alternativ können Sie auch Freunde oder Nachbarn bitten, Ihren Zählerstand abzulesen und zu melden.

Wenn wir bei der Verbrauchsabrechnung keinen Zählerstand von Ihnen haben, müssen wir Ihren Strom- oder Gasverbrauch schätzen. Das machen wir entweder anhand Ihres bisherigen Verbrauchs oder, falls dieser nicht vorliegt, mit Hilfe von standardisierten Verbrauchsplänen für Haushalte Ihrer Größe. Beim Gasverbrauch oder beim Stromverbrauch für Wärmepumpen berücksichtigen wir auch jahreszeitliche Schwankungen – zum Beispiel, dass der Verbrauch im Winter höher ist als im Sommer.

Sie können uns auch während des Jahres Ihren Zählerstand melden. Wenn sich dabei herausstellt, dass die Schätzung zu hoch war, können Sie Ihren Abschlag anpassen. Bei der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigen wir Ihren korrekten Zählerstand. Falls die Schätzung zu hoch war, wird Ihnen der zu viel gezahlte Betrag gutgeschrieben und mit Ihrer neuen Rechnung verrechnet.

Wenn Sie Ihren Vertrag bei goldgas kündigen und sich danach herausstellt, dass Sie aufgrund der Schätzung zu viel oder zu wenig bezahlt haben, erhalten Sie eine korrigierte Abrechnung. Wir erstatten Ihnen zu viel gezahlte Beträge oder stellen Ihnen den Fehlbetrag in Rechnung.

Falls wir zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung keinen Zählerstand von Ihnen vorliegen hatten, müssen wir Ihren Strom- oder Gasverbrauch schätzen. Auch außerhalb der Abrechnung können Sie Ihren Zählerstand jederzeit in unserem Kundenportal oder über die Online-Formulare melden. Diesen Stand berücksichtigen wir in Ihrer nächsten Jahresverbrauchsabrechnung. War die Schätzung zu hoch, wird Ihnen der zu viel gezahlte Betrag gutgeschrieben und mit der nächsten Rechnung verrechnet.

Wenn Sie Ihren Vertrag bei goldgas kündigen und Sie aufgrund der Schätzung zu viel oder zu wenig bezahlt haben, erhalten Sie von uns eine korrigierte Abrechnung. Bitte melden Sie den korrekten Zählerstand über das Kundenportal oder das Online-Formular und informieren unser Serviceteam.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Zählerstände nur bis zum Belieferungsende erfassen und berücksichtigen können. Wenn Sie später ablesen, wenden Sie sich bitte an Ihren Netzbetreiber, der uns dann eine korrigierte Schätzung zum Vertragsende zukommen lassen kann.

Zertifiziert durch TÜV Rheinland (seit 01.03.2022)

Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen, wie z.B. des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG), sowie Veränderungen der Umlagen nach § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (NEV-Umlage) und nach § 17 f. Energiewirtschaftsgesetz (Offshore Netzumlage) sowie Veränderungen der Stromsteuer oder der Umsatzsteuer. 

Der Neukundenbonus wird einmalig gewährt und nach 12 Monaten ununterbrochener Belieferungszeit verrechnet. Voraussetzung für die Gewährung des Bonus ist, dass Sie Neukunde sind, d.h. innerhalb der letzten vier Monate nicht an der gleichen Verbrauchsstelle von uns beliefert wurden. Endet der Vertrag durch Kündigung seitens des Kunden oder durch Kündigung aus wichtigem Grund seitens goldgas noch während des ersten Belieferungsjahres, entfällt der Bonus. Der ausgewiesene Bonus ist in den Gesamtkosten enthalten.

Bei der Verbrennung von Erdgas entsteht per se CO2. Die gesamte CO2-Menge, die bei der Verbrennung des von goldgas an Sie gelieferten Erdgases entsteht, wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z.B. durch Neuanpflanzung von Wäldern. Nähere Informationen unter: www.goldgas.de/klimatarife

Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen und die Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“).

Geschätzter Abschlag ohne Bonus. Die tatsächliche Anzahl und somit die Höhe Ihrer Abschläge können abweichen. Ihre geschätzten Jahresenergiekosten im 1. Jahr bleiben hiervon unberührt.

Den angegebenen Sofortbonus gewährt goldgas einmalig für den Anbieterwechsel, wenn Sie in den letzten 4 Monaten nicht an der gleichen Verbrauchsstelle von uns beliefert wurden. Der Sofortbonus wird innerhalb von 60 Tagen nach Lieferbeginn überwiesen, sofern der Vertrag wirksam zustande gekommen ist und das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt der Bonus-Fälligkeit noch besteht. Etwaige Vorauszahlungen werden durch Bonuszahlungen nicht gemindert.

Die gesamte CO2-Menge, die bei der Erzeugung Ihres Stroms oder Verbrennung Ihres Erdgases entsteht, wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z.B. durch Neuanpflanzung von Wäldern.

Geschätzte Kosten pro Jahr inkl. Bonus. Bitte beachten Sie die angegebenen Voraussetzung für die Gewährung des Bonus.

Geschätzte Gesamtkosten ohne Bonus. Die tatsächliche Anzahl und somit die Höhe Ihrer Abschläge können abweichen. Ihre geschätzten Jahresenergiekosten im 1. Jahr bleiben hiervon unberührt.

Barauszahlung für den Sachpreis ist ausgeschlossen. 

Mehr Informationen: www.apple.com

Mehr Informationen: www.bose.com

Bitte geben Sie hier Ihre Vertragskontonummer ein. Diese finden Sie auf Ihrer Vertragsbestätigung oder auf Ihrer Jahresrechnung.

Die Zählernummer finde Sie auf Ihrer Ableseaufforderung, Ihrer letzten Rechnung oder auch direkt an Ihrem Zähler.

Bitte lesen Sie den aktuellen Zählerstand in Kubikmeter (m3) für Gas oder Kilowattstunden (kWh) für Strom ab und übertragen alle Ziffern hier in dieses Feld. Nachkommastellen müssen Sie nicht angeben.

Wenn Sie einen Zweitarifzähler haben, finden Sie zwei Zählerstände mit den Bezeichnungen HT (Hochtarifzähler) und NT (Niedrigtarifzähler) an Ihrem Zähler. Wählen Sie dann für die Eintragung Ihrer Zählerstände als Zählerart Zweitarifzähler aus.

50 Euro für einen erfolgreich vermittelten Gasvertrag plus 30 Euro für einen erfolgreich vermittelten Stromvertrag.

Der IKEA-Gutschein wird Ihnen nach Ablauf der Widerrufsfrist von 2 Wochen nach Vertragsbeginn per Post zugesendet. Der IKEA-Gutschein ist bis zum 15.10.2022 gültig.

Der Gutschein ist gültig bis zum 15.10.2022 und wenn auf der Karte noch ein Restguthaben verbleibt, so bleibt auch dieses bis zum 15.10.2022 gültig. Es liegt kein Mindestbestellwert vor. Der Gastarif mit IKEA Gutschein wird ab einem Verbrauch von 10.000 kWh angeboten. Der 100 Euro IKEA Gutschein wird Ihnen nach 90 Tagen Belieferung per Post zugesendet. Voraussetzung für die Gewährung des Gutscheins ist, dass Sie Neukunde sind, d.h. innerhalb der letzten vier Monate nicht an der gleichen Verbrauchsstelle von uns beliefert wurden. Endet der Vertrag durch Kündigung seitens des Kunden oder durch Kündigung aus wichtigem Grund seitens goldgas vor 90 Tagen Belieferung, entfällt der Gutschein. Nähere Informationen zu dem IKEA Gutschein finden Sie unter: https://de.giftcard-ikea.com

Gas: Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen und die Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“).

Strom: Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen, wie z.B. des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG), sowie Veränderungen der Umlagen nach dem Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG), nach § 19 Abs. 2 StromNEV (StromNEV-Umlage), § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten und nach § 17 f. EnWG (Offshore-Umlage) sowie Veränderungen der Stromsteuer oder Umsatzsteuer.

Teilnahmebedingungen: Unter allen bei der goldgas GmbH eingehenden Feedback-Karten wird ein Xiaomi MI Roborock S50 Saugroboter mit Wischfunktion im Wert von 399,99 Euro verlost. Einsendeschluss ist der Ablauf des Kalenderquartals, in dem Ihre Antwortkarte bei der goldgas GmbH eingeht. Der Gewinner wird innerhalb von vier Wochen nach Einsendeschluss schriftlich benachrichtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Bitte beachten Sie die neuen Informationen zum Datenschutz: www.goldgas.de/datenschutz

Der Bonus setzt sich zusammen aus einem Neukundenbonus von bis zu 95 € und einem Sofortbonus von bis zu 50 €.

5 % der bezogenen Menge stammt aus regenerativem Biogas. Die nicht auf das Biogas entfallende CO2 Menge wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z.B. durch Neuanpflanzung von Wäldern.

Mehr Informationen auf www.apple.de.

Alternativ können Sie Ihren Zählerstand auch über unser Kontaktformular übermitteln: https://www.goldgas.de/service/kontakt.

Sie zahlen bei diesem Tarif 12 monatliche Abschläge. Als Berechnungsgrundlage des geschätzten Abschlags dient der Bruttopreis ohne Bonus im 1. Jahr.

Der Gesamtbonus setzt sich aus der Summe aller ausgewiesenen Boni zusammen.

Danach jederzeit kündbar mit einer Frist von 4 Wochen.

Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit (Verlängerung). Der Vertrag kann zum Ende der Mindestvertragslaufzeit oder ab Verlängerung jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden.

Bitte geben Sie hier Ihre Vertragskontonummer ein. Diese finden Sie auf Ihrer Vertragsbestätigung oder auf Ihrer Jahresrechnung.

Ihre International Bank Account Number (IBAN) finden Sie für gewöhnlich auf Ihrer EC-Karte oder auf Ihren Kontoauszügen. Die deutsche IBAN beginnt mit der Kennziffer DE gefolgt von 20 Ziffern.

Bitte geben Sie Ihre bei Vertragsabschluss angegebene E-Mail-Adresse ein.

Bitte geben Sie hier an, zu welchem Zeitpunkt Ihre Kündigung wirksam sein soll. Bitte beachten Sie die entsprechenden Kündigungsfristen Ihres Vertrages und unserer AGB.

Im Zuge Ihres Umzuges sind wir Ihnen nach § 41b ENWG berechtigt, eine Fortsetzung des Liefervertrages an Ihren neuen Wohnsitz zu den bisherigen Vertragsbedingungen anzubieten. Hierfür teilen Sie uns bitte Ihre zukünftige Anschrift oder Ihre neue Zählernummer mit.

Bei Sterbefall bitten wir Sie die Sterbeurkunde als Nachweis mit hochzuladen. Dies ist verpflichtend, um Ihr Anliegen zu bearbeiten. Zudem können Sie uns optional den Erbschein oder Einverständniserklärung aller Erben mit Unterschrift für eine eventuelle Guthabenauszahlung hochladen.

Bitte geben Sie hier an, zu welchem Zeitpunkt Sie aus ihrer aktuellen Wohnsitz ausziehen.

Bitte geben Sie hier an, zu welchem Zeitpunkt Sie in Ihren neuen Wohnsitz ziehen.

Mit Abschluss dieses Tarifes verpflichten Sie sich, sich im goldgas Kundenportal unter goldgas - Kundenportal zu registrieren und dieses für die Dauer des Vertrages zu nutzen. Schreiben der goldgas werden Ihnen vorrangig im Kundenportal zur Verfügung gestellt. Dabei gelten die Nutzungsbedingungen des Kundenportals.

Eine Benachrichtigung zur Registrierung erhalten Sie per E-Mail. Sie können auch außerhalb des Kundenportals Erklärungen gegenüber goldgas abgeben.

25 % der bezogenen Gasmenge stammt aus regenerativem Biogas. Die nicht auf das Biogas entfallende CO2 Menge wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z. B. durch Neuanpflanzung von Wäldern.

Nach Abschluss diesen Tarifes erhalten Sie spätestens 90 Tage nach erfolgreichem Lieferbeginn 4*1 KG Bio- Düngemittel der Firma BALANCE Erneuerbare Energien GmbH. Der Versand erfolgt direkt an Sie.

Es gelten folgende Teilnahmebedingungen.

Es gelten die Einlösebedingungen auf http://www.wunschgutschein.de bzw. http://www.avocadostore.de

Bei goldgas bekommen Sie von First Climate nach strengen Standards zertifiziertes Gas: Die gesamte CO2-Menge wird durch die Unterstützung von Klimaschutzprojekten ausgeglichen, die Emissionen vermeiden oder sogar CO2 speichern.

Zertifiziert durch TÜV Rheinland (seit 01.03.2022)

Unsere Stromtarife sind seit dem 01. März 2022 durch TÜV Rheinland zertifiziert. Dadurch erwerben wir sogenannte Herkunftsnachweise von regenerativen Erzeugungsanlagen (z.B. Windkraftanlagen, Wasserkraftwerken, etc.) aus Europa, exakt für die Strommenge, die von unseren Kundinnen und Kunden verbraucht wird.

Geschätzte Kosten pro Monat inkl. Bonus. Bitte beachten Sie die angegebenen Voraussetzung für die Gewährung des Bonus.

15% der bezogenen Menge stammt aus regenerativem Biogas. Für die nicht auf das Biogas entfallende CO2 Menge wird diese, die bei der Verbrennung des an Sie durch goldgas GmbH gelieferten Erdgases entsteht, an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z.B. durch Neuanpflanzung von Wäldern. Nähere Informationen unter: http://www.goldgas.de/klimatarife

Preis: Nach Ablauf der einmonatigen Preisgarantie richtet sich Ihr monatlicher Energiepreisanteil gemäß dem durchschnittlichen Preisverlauf des stündlichen EPEX-Spotmarktpreises (Day-Ahead Deutschland) (https://www.epexspot.com/en/market-data) gewichtet mit dem Standardlastprofil H0 für Haushalte (auf Basis Standardlastprofile des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft). Der stündliche EPEX-Spotmarktpreis wird täglich ermittelt. Dabei kommt im jeweiligen Abrechnungsmonat der mengengewichtete Durchschnitt der Spotmarktpreise berechnet mit dem H0 Referenz-Profil zur Abrechnung. Die EPEX Spot SE ist die Europäische Börse für den kurzfristigen Handel mit Strom. EPEX Spot SE betreibt unter anderem den Day-Ahead-Strommarkt in Deutschland. Dort werden einmal pro Tag die Preise für jede Stunde des Folgetages in EUR pro MWh ermittelt und veröffentlicht. Der Spotmarktpreis wird automatisch angepasst und goldgas steht kein Ermessen hinsichtlich der Änderung der Spotmarktpreise zu.

Hinzu kommen die Servicekosten (1,85 Cent/kWh brutto), die monatliche Gebühr (5,95 Euro/Monat brutto) und die sonstigen Preisbestandteile (Steuern, Abgaben, Umlagen und Entgelte). Die Weitergabe der Preise entspricht keiner Preisanpassung und somit besteht auch kein Sonderkündigungsrecht.

Risikohinweis: goldgas weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass die für jede Stunde eines Tages geltenden Preise nicht monatlich im Voraus feststehen, sondern sich abhängig von den Spotmarktpreisen stündlich ändern. Hieraus ergeben sich für den Kunden im Vergleich zu einem Strombezugsvertrag mit einem festen Preis sowohl Chancen als auch Risiken. So können die Spotmarktpreise unter die Preise am Markt angebotener Festpreisangebote fallen, wodurch für den Kunden (erhebliche) Einsparungen bei den Strombezugskosten entstehen können. Die Spotmarktpreise können aber die am Markt angebotenen Festpreise für Stromlieferungen auch (erheblich) übersteigen. Es besteht im letzteren Fall für den Kunden keinerlei Absicherung gegen das Preisniveau vergleichbarer Festpreisverträge unter Umständen weit übersteigende Stromkosten. Solange die Erfassung des Energieverbrauchs auf Stundenbasis nicht erfolgt, können mögliche Einsparpotentiale aus der Abrechnung von Börsenpreisen nicht oder nicht vollständig ausgeschöpft werden, insbesondere ist eine kundenseitige Verschiebung von Verbräuchen in Zeiträume günstiger Börsenpreise nicht möglich, da nicht der stundenscharfe tatsächliche Verbrauch des Kunden, sondern der sich aus dem Standardlastprofil des Kunden für den jeweiligen Zeitraum ermittelte Verbrauch zu Abrechnungszwecken herangezogen wird.

Die ermittelten stündlichen Spotmarktpreise werden dem Energieverbrauch anhand des für den Kunden geltenden Standardlastprofils H0 zugeordnet, sollte keine monatliche Zählerstandsmeldung zum 3. des Folgemonats durch den Kunden erfolgen. Die über das Standardlastprofil ermittelten Verbrauchswerte je Stunde werden dann mit dem mengengewichteten Durchschnitt der Spotmarktpreise berechnet.

Abrechnung: Der Kunde ist zum Zwecke der Abrechnung verpflichtet, für den Abrechnungszeitraum bis spätestens zum 3. des Folgemonats, sowie zum Lieferbeginn und Lieferende einen abgelesenen aktuellen Zählerstand goldgas entweder über das goldgas Kundenportal oder über das Online-Formular (Zählerstand melden (Strom) | goldgas GmbH ) mitzuteilen. Wird der Verbrauch zum vereinbarten Zeitpunkt fristgerecht gemeldet, erfolgt eine monatliche Abrechnung, deren Beträge 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig sind. Wird kein Zählerstand gemeldet, erfolgt bis zur ersten Messwerterhebung die Verbrauchsermittlung für die Abrechnung in Verbindung mit dem geltenden Standardlastprofil H0. Soweit keine Vorjahreswerte verfügbar sind, wird der Verbrauch anhand des Verbrauchsverhaltens vergleichbarer Kunden errechnet. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich abweicht oder erhält goldgas eine erhebliche Abweichung der Messwerte von dem Messstellenbetreiber, erfolgen anhand dessen Korrekturabrechnungen. Ergibt sich aus der Abrechnung ein offener Rechnungsbetrag zugunsten des Kunden, ist der offene Betrag von goldgas binnen 14 Tage auszuzahlen.

Die Hochrechnung der Jahreskosten basiert auf dem bei Auftrag kalkulierten und im Rahmen der Preisgarantie für den ersten Liefermonat vereinbarten Energiepreis, dem angegebenen Verbrauch, den Servicekosten, der monatlichen Gebühr sowie Steuern, Entgelte und Umlagen für 12 Monate.

Die tatsächlichen Jahreskosten können abweichen.

So finden Sie Ihre Zählernummer:

Den angegebenen Sofortbonus gewährt goldgas einmalig für den Anbieterwechsel, wenn Sie in den letzten 4 Monaten nicht an der gleichen Verbrauchsstelle von uns beliefert wurden. Der Sofortbonus wird innerhalb von 60 Tagen nach Lieferbeginn überwiesen, sofern der Vertrag wirksam zustande gekommen ist und das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt der Bonus-Fälligkeit noch besteht. Etwaige Vorauszahlungen werden durch Bonuszahlungen nicht gemindert.

Der Neukundenbonus wird einmalig gewährt und nach 12 Monaten ununterbrochener Belieferungszeit verrechnet. Voraussetzung für die Gewährung des Bonus ist, dass Sie Neukunde sind, d.h. innerhalb der letzten vier Monate nicht an der gleichen Verbrauchsstelle von uns beliefert wurden. Endet der Vertrag durch Kündigung seitens des Kunden oder durch Kündigung aus wichtigem Grund seitens goldgas noch während des ersten Belieferungsjahres, entfällt der Bonus. Der ausgewiesene Bonus ist in den Gesamtkosten enthalten.

Die Hochrechnung basiert auf dem angegebenen Verbrauch, dem durchschnittlichen Börsenpreis des letzten Kalendermonats, den Servicekosten, der monatlichen Gebühr sowie Steuern, Entgelte und Umlagen für 12 Monate.

Die tatsächlichen Jahreskosten können abweichen.

Der Grundpreis beinhaltet insbesondere die fixen Kosten für Netznutzungsentgelte, Messstellenbetrieb, Servicegebühr in Höhe von XXX €/Monat, die erforderlich ist, um diesen Tarif abzuwickeln und zu verwalten.

Der Arbeitspreis beinhaltet Servicekosten (XXX), sowie insbesondere die weiteren Kosten für Netznutzungsentgelte, Steuern, Umlagen, Abgaben und Ökostromzertifikate in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe.

Durchschnittlicher Börsenpreis des letzten Kalendermonats. Dieser Wert ist rein informativ und dient der Transparenz und Orientierung. Ihr tatsächlicher Börsenpreis pro Monat ist ein gewichteter Preis (variabel). 

Der monatliche Börsenpreis berechnet sich aus den pro Stunde geltenden Spot Marktpreisen (EPEX Spot) gewichtet mit der in dieser Stunde von Ihnen verbrauchten Strommenge. Die Spot Marktpreise entsprechen den jeweiligen Stundenpreisen der für Deutschland geltenden Day-AheadAuktion an der Strombörse EPEX Spot (Veröffentlichung unter: www.epexspot.com). Sie können den jeweiligen Spot Marktpreis in Cent/kWh für die einzelnen Stunden des Folgetages jeweils am Vortag ab ca. 14:00 Uhr in dem goldgas Kundenportal einsehen.

Voraussetzungen: Voraussetzung für diesen Tarif ist ein vorhandenes intelligentes Messsystem im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes, welches durch den für Sie zuständigen Messstellenbetreiber installiert und in Betrieb genommen wurde. Sie haben sich dafür entschieden, Ihren Netznutzungsvertrag mit dem Netzbetreiber sowie Ihren Messstellenvertrag eigenständig abzuschließen. Die Kosten hierfür sowie für das intelligente Messsystem und den Betrieb sind somit nicht in diesem Vertrag enthalten. Der Börsenpreis beinhaltet die variablen Strombezugskosten. Der monatliche Börsenpreis berechnet sich aus den pro Stunde geltenden Spot Marktpreisen (EPEX Spot) gewichtet mit der in dieser Stunde von Ihnen verbrauchten Strommenge. Die Spot Marktpreise entsprechen den jeweiligen Stundenpreisen der für Deutschland geltenden Day-Ahead-Auktion an der Strombörse EPEX Spot (Veröffentlichung unter: https://www.epexspot.com/en). Sie können den jeweiligen Spot Marktpreis in Cent/kWh für die einzelnen Stunden des Folgetages jeweils am Vortag ab ca. 14:00 Uhr im Kundenportal einsehen.

Risikohinweis: Ein dynamischer Tarif hat für den Kunden Chancen und Risiken gegenüber einem klassischen Tarif mit einem einheitlichen Strompreis je kWh. goldgas weist Sie auf das Risiko auch kurzfristig steigender Strompreise hin. Bei einem dynamischen Tarif orientiert sich der Strompreis je kWh an den jeweils zum Verbrauchszeitpunkt an den Beschaffungsmärkten relevanten Beschaffungspreisen für Strom. Diese Preise können gerade kurzfristig sehr stark vom langfristigen Durchschnitt abweichen. Wenn der Letztverbraucher den Strom zu ungünstigen Zeiten verbraucht oder in einem Zeitraum ungünstiger Strompreise viel Strom verbraucht, dann können hierdurch sehr hohe Stromkosten entstehen, die weit über den Stromkosten bei einem klassischen Tarif mit einheitlichem Strompreis bestehen. Auch wenn sich aktuell die Strompreise wieder erholt haben, ist nicht auszuschließen, dass es saisonal bedingt zu einem erneuten massiven Anstieg der Strompreise an den Beschaffungsmärkten kommt, wodurch es ebenfalls zu erheblichen Abweichungen gegenüber klassischen Tarifen kommen kann. Auf der anderen Seite besteht für den Letztverbraucher bei einem dynamischen Tarif die Chance, von den unterschiedlichen Strompreisen an den Beschaffungsmärkten zu profitieren, indem er seinen Stromverbrauch nach den aktuellen Strompreisen ausrichtet. Durch einen gezielt gesteuerten Stromverbrauch nach den Beschaffungspreisen auf dem Strommarkt können sich für die Verbraucher hohe Einsparpotentiale ergeben. Das Einsparpotential ist abhängig von individuellen Verbrauchsfaktoren, insbesondere von der Anzahl und dem Verbrauch von Elektrogeräten, deren jeweiligen Verbrauchszeitpunkt der Verbraucher aktiv steuern kann

Preise:

Börsenpreis: Der Börsenpreis beinhaltet die variablen Strombezugskosten. Der monatliche Börsenpreis berechnet sich aus den pro Stunde geltenden Spot Marktpreisen (EPEX Spot) gewichtet mit der in dieser Stunde von Ihnen verbrauchten Strommenge. Die Spot Marktpreise entsprechen den jeweiligen Stundenpreisen der für Deutschland geltenden Day-AheadAuktion an der Strombörse EPEX Spot (Veröffentlichung unter: www.epexspot.com). Sie können den jeweiligen Spot Marktpreis in Cent/kWh für die einzelnen Stunden des Folgetages jeweils am Vortag ab ca. 14:00 Uhr in dem goldgas Kundenportal einsehen.

Arbeitspreis: Der Arbeitspreis beinhaltet Servicekosten, sowie insbesondere die weiteren Kosten für Netznutzungsentgelte, Steuern, Umlagen, Abgaben und Ökostromzertifikate in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe.

Grundpreis: Der Grundpreis beinhaltet insbesondere die fixen Kosten für Netznutzungsentgelte, Messstellenbetrieb, Servicegebühr in Höhe von x €/Monat, die erforderlich ist, um diesen Tarif abzuwickeln und zu verwalten.

Risikohinweis: Ein dynamischer Tarif hat für den Kunden Chancen und Risiken gegenüber einem klassischen Tarif mit einem einheitlichen Strompreis je kWh. goldgas weist Sie auf das Risiko auch kurzfristig steigender Strompreise hin. Bei einem dynamischen Tarif orientiert sich der Strompreis je kWh an den jeweils zum Verbrauchszeitpunkt an den Beschaffungsmärkten relevanten Beschaffungspreisen für Strom. Diese Preise können gerade kurzfristig sehr stark vom langfristigen Durchschnitt abweichen. Wenn der Letztverbraucher den Strom zu ungünstigen Zeiten verbraucht oder in einem Zeitraum ungünstiger Strompreise viel Strom verbraucht, dann können hierdurch sehr hohe Stromkosten entstehen, die weit über den Stromkosten bei einem klassischen Tarif mit einheitlichem Strompreis bestehen. Auch wenn sich aktuell die Strompreise wieder erholt haben, ist nicht auszuschließen, dass es saisonal bedingt zu einem erneuten massiven Anstieg der Strompreise an den Beschaffungsmärkten kommt, wodurch es ebenfalls zu erheblichen Abweichungen gegenüber klassischen Tarifen kommen kann. Auf der anderen Seite besteht für den Letztverbraucher bei einem dynamischen Tarif die Chance, von den unterschiedlichen Strompreisen an den Beschaffungsmärkten zu profitieren, indem er seinen Stromverbrauch nach den aktuellen Strompreisen ausrichtet. Durch einen gezielt gesteuerten Stromverbrauch nach den Beschaffungspreisen auf dem Strommarkt können sich für die Verbraucher hohe Einsparpotentiale ergeben. Das Einsparpotential ist abhängig von individuellen Verbrauchsfaktoren, insbesondere von der Anzahl und dem Verbrauch von Elektrogeräten, deren jeweiligen Verbrauchszeitpunkt der Verbraucher aktiv steuern kann.

Voraussetzungen: Voraussetzung für diesen Tarif ist ein vorhandenes intelligentes Messsystem im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes, welches durch den für Sie zuständigen Messstellenbetreiber installiert und in Betrieb genommen wurde. Sie haben sich dafür entschieden, Ihren Netznutzungsvertrag mit dem Netzbetreiber sowie Ihren Messstellenvertrag eigenständig abzuschließen. Die Kosten hierfür sowie für das intelligente Messsystem und den Betrieb sind somit nicht in diesem Vertrag enthalten. Der Börsenpreis beinhaltet die variablen Strombezugskosten. Der monatliche Börsenpreis berechnet sich aus den pro Stunde geltenden Spot Marktpreisen (EPEX Spot) gewichtet mit der in dieser Stunde von Ihnen verbrauchten Strommenge. Die Spot Marktpreise entsprechen den jeweiligen Stundenpreisen der für Deutschland geltenden Day-Ahead-Auktion an der Strombörse EPEX Spot (Veröffentlichung unter: https://www.epexspot.com/en). Sie können den jeweiligen Spot Marktpreis in Cent/kWh für die einzelnen Stunden des Folgetages jeweils am Vortag ab ca. 14:00 Uhr im Kundenportal einsehen.

Preise:

Börsenpreis: Der Börsenpreis beinhaltet die variablen Strombezugskosten. Der monatliche Börsenpreis berechnet sich aus den pro Stunde geltenden Spot Marktpreisen (EPEX Spot) gewichtet mit der in dieser Stunde von Ihnen verbrauchten Strommenge. Die Spot Marktpreise entsprechen den jeweiligen Stundenpreisen der für Deutschland geltenden Day-AheadAuktion an der Strombörse EPEX Spot (Veröffentlichung unter: www.epexspot.com). Sie können den jeweiligen Spot Marktpreis in Cent/kWh für die einzelnen Stunden des Folgetages jeweils am Vortag ab ca. 14:00 Uhr in dem goldgas Kundenportal einsehen.

Arbeitspreis: Der Arbeitspreis beinhaltet Servicekosten XXX, sowie insbesondere die weiteren Kosten für Netznutzungsentgelte, Steuern, Umlagen, Abgaben und Ökostromzertifikate in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe.

Grundpreis: Der Grundpreis beinhaltet insbesondere die fixen Kosten für Netznutzungsentgelte, Messstellenbetrieb, Servicegebühr in Höhe von XXX €/Monat, die erforderlich ist, um diesen Tarif abzuwickeln und zu verwalten.

Bei diesem Tarif wurden alle Abgaben und Umlagen in der ab dem 01.01.2025 gültigen Höhe bereits berücksichtigt. Das bedeutet, dass Sie nicht mit einer Preisanpassung aufgrund dieser Kostenbestandteile rechnen müssen.