FAQ - Häufig gestellte Fragen & Antworten
Themengebiete
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) weist die Zusammensetzung des durchschnittlichen Gaspreises 2021 wie folgt aus:
Nicht-beeinflussbare Preisbestandteile:
- Netzentgelte
- Steuern und Abgaben (Mehrwertsteuer, Erdgassteuer, Konzessionsabgabe, Regelenergie-umlage), die vom Energieversorger direkt an den Staat weitergegeben werden – hier ist ab Januar 2021 die CO2-Bepreisung hinzugekommen
Die Netzentgelte werden von Ihrem regionalen Netzbetreiber berechnet. Bei den Steuern, Abgaben sowie der CO2-Bepreisung handelt es sich um staatliche Belastungen.
Beide Teile machen etwa 60% Ihres Gaspreises aus.
Beeinflussbare Preisbestandteile:
- Gasbeschaffung
- Vertrieb
- Service & Dienstleistungen
Diese Preisbestandteile liegen in den Händen des Anbieters.
Sie machen etwa 40% Ihres Gaspreises aus.
Quelle: BDEW; Stand 01/2021
Heizen Haushalte mit Strom wie zum Beispiel Solarstrom, Windkraft, Biogas oder mit der Wärmepumpen-Technologie, so entstehen keine zusätzlichen Kosten durch die CO2-Bepreisung. Hat man bereits auf Elektromobilität umgestellt, so sind ebenso keine Mehrkosten in Sicht.
Als Energieversorger sind wir verpflichtet, fĂĽr den Treibhausgas-AusstoĂź, der durch die Verwendung seitens der Verbraucher verursacht wird, Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben. Die Kosten fĂĽr diese Zertifikate werden in der Preisgestaltung bei Erdgasprodukten berĂĽcksichtigt und somit verursachungsgerecht von den Erdgasverbrauchern getragen. Da Sie bis zu Ihrem KĂĽndigungsdatum ein goldgas-Kunde bleiben, sind Sie daher von der CO2-Bepreisung betroffen.
Alle Energieversorger sind verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, der durch die Verwendung seitens der Verbraucher verursacht wird, Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben. Die Kosten für diese Zertifikate werden in der Preisgestaltung bei Erdgasprodukten berücksichtigt und somit verursachungsgerecht von den Erdgasverbrauchern getragen. Alle Erdgaskunden sind daher von der CO2-Bepreisung betroffen, unabhängig davon, bei welchem Anbieter Sie sind und welchen Tarif Sie haben. Dies gilt auch für klimaneutrales Erdgas. Anders ausgedrückt: jeder der Kohlenstoffdioxid ausstoßt, zahlt diesen Preis.
Der Netzbetreiber ist Eigentümer Ihres Zählers und für die Ablesungen zuständig. Entweder kommt jemand bei Ihnen vorbei und liest den Zähler ab, oder der Netzbetreiber schickt Ihnen eine Ablesekarte zu.
Liegt zum Abrechnungszeitpunkt kein abgelesener Zählerstand vor, so ist der Netzbetreiber berechtigt, einen Zählerstand anhand Ihres bisherigen Verbrauchs zu errechnen.
Der Grundversorger ist der Energieanbieter, der in einem Netzgebiet die meisten Haushalte mit Strom oder Gas versorgt. Er wird vom Netzbetreiber alle drei Jahre fĂĽr alle Netzgebiete in Deutschland ermittelt. Der Grundversorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, einen sogenannten Grundversorgungs-Tarif anzubieten. Wir sind kein Grundversorger.
Die Verbrauchsstelle – auch Abnahmestelle genannt –, ist die Wohnung oder das Haus, in dem Sie Strom und/oder Gas verbrauchen.
Bei uns haben Sie keine Kundennummer, sondern eine Vertragskontonummer. Diese finden Sie auf jedem unserer Schreiben auf der ersten Seite am rechten Rand oben. Falls Sie noch kein Kunde sind, uns aber mit der Belieferung beauftragt haben, finden Sie dort anstatt der Vertragskontonummer Ihre Bestellnummer.
Die Bezeichnungen hängen eng mit dem Brennwert des Gases zusammen: H ist die Abkürzung für das englische „high“ und steht für einen hohen Brennwert. Dieses Gas hat den Faktor 10 bis 12. L-Gas steht für Low-Gas, also Niedrig-Gas. Sein Brennwert liegt bei 8 bis 10.
Der Brennwert wird in kWh/m³ angegeben und beschreibt den Energiegehalt bzw. die Qualität des Gases, die aufgrund der Zusammensetzung natürlichen Schwankungen unterliegt. Der Hauptbestandteil von Gas ist Methan. Je mehr weitere Bestandteile wie Stickstoff oder Kohlenstoffdioxid enthalten sind, desto niedriger ist der Brennwert. Dieser bedingt die Einstufung in H- oder L-Gas. Der Brennwert wird von Ihrem Netzbetreiber festgelegt und kann bei Bedarf dort erfragt werden. Er variiert je nach Gasnetz und liegt etwa zwischen 8,0 und 12,5 pro m³.
Die Zustandszahl bezeichnet den Unterschied vom Idealvolumen des Erdgases zum Volumen im Betrieb.
Da auf das Gas verschiedene volumenverändernde Kräfte wie Temperatur oder Druck einwirken, wird durch Angabe der Zustandszahl gewährleistet, dass diese Unterscheidungen in den Verbrauch einfließen. Der Wert wird von Ihrem Netzbetreiber festgelegt und kann bei Bedarf dort erfragt werden.
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Wir freuen uns über Ihr Interesse, als Energieberater – und somit als Fachmann für Energiekosten – für uns tätig zu werden. Ihr Ziel ist es, den Kunden im persönlichen Gespräch über die Möglichkeiten einer kostengünstigen und fairen Energieversorgung zu informieren. Basis für diese vertrauensvolle und kompetente Beratung sind ein qualifizierter Berufsabschluss sowie eine anerkannte Weiterbildung zum Energieberater.
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Tel: +49 6196 7740 183
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goldgas GmbH
RahmannstraĂźe 1
D-65760 Eschborn
goldgas ist der transparente Gas- und Stromanbieter, denn wir stehen fĂĽr offene und faire Kommunikation. Sie haben Anregungen, Fragen oder auch Kritik? Wir freuen uns auf den Dialog mit Ihnen, den Ihre Zufriedenheit ist unser oberstes Ziel. Daher setzen wir auch auf besten Service sowie faire und attraktive Konditionen.
goldgas war im Jahr 2009 der erste freie Gasanbieter in Deutschland. Seit 2012 sind wir nicht nur sicherer Gasversorger, sondern auch ein zuverlässiger Stromanbieter. Dank unserer langjährigen Erfahrung können wir am Markt zahlreiche Einkaufsvorteile realisieren. Diese Preise geben wir gerne an unsere Kunden weiter – fair und transparent.
goldgas gehört zu den führenden Energielieferanten in Deutschland. Neben Privathaushalten, Gewerbekunden und Hausverwaltungen zählen auch zahlreiche Großabnehmer aus Industrie und Weiterverteilung zu unseren Kunden. Die goldgas-Gruppe ist ein Tochterunternehmen der VNG – Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft (VNG AG).
Ja, jede Menge sogar! So wurden wir z. B. in der unabhängigen DtGV-Studie „Gasanbieter 2016“ im Mai 2016 bewertet. In der Kategorie „Telefon Service“ konnten wir die Tester überzeugen: Note „Sehr gut“ (1,2). Außerdem erhielten wir 2015 zum wiederholten Male den Deutschen Fairness-Preis in der Kategorie „Überregionale Gasanbieter“. Das Deutsche Institut für Servicequalität hat in Kooperation mit n-tv 35 Anbieter getestet und bewertet. goldgas konnte im Gesamtergebnis den 3. Platz verbuchen. Bewertet wurde die Fairness des Preis-Leistungs-Verhältnisses oder die Transparenz der Informationen zu Produkten, Tarifen und Verträgen. Informationen zu vielen weiteren Auszeichnungen finden Sie hier.
Sie ziehen um? Bitte informieren Sie uns darüber mindestens vier Wochen vorher! Ihr örtlicher Netzbetreiber wird Sie dann auffordern, den Zählerstand zum Umzugsdatum zu übermitteln. Um auch in Ihrem neuen Zuhause von uns mit Gas oder Strom versorgt zu werden, benötigen Sie einen neuen Vertrag. Ihren alten Vertrag können Sie dank Ihrem Sonderkündigungsrecht vorzeitig beenden. Rufen Sie an – unser Kundenservice hilft Ihnen kostenlos unter 0800 - 250 250 8 gerne weiter! Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 9:00 - 17:00 Uhr und Freitag von 9:00 - 12:00 Uhr.
Unser Support-Team erreichen Sie ĂĽber unser Kontaktformular oder telefonisch innerhalb unserer Servicezeiten Montag bis Donnerstag 9:00 - 17:00 Uhr und Freitag von 9:00 - 12:00 Uhr unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 290 090 0.
Nein. Es kann immer nur eine Person unser Vertragspartner sein.
Handelt es sich um eine Wohngemeinschaft, kann ebenfalls nur eine Person den Vertrag abschließen – meistens der Hausverwalter. Er muss dafür eine Vollmacht der Wohngemeinschaft haben.
goldgas steht für faire Preise und klare Angebote. Somit sind wir der ideale Versorger für alle, die sich einmal goldrichtig entscheiden – und dann entspannt zurücklehnen möchten. Wohlwissend, langfristig günstig und sicher mit Energie versorgt zu werden.
Unsere Leistungsstärke und Kundenorientierung beweisen wir Tag für Tag durch:
- dauerhaft gĂĽnstigen Strom und gĂĽnstiges Gas
- faire Vertragskonditionen
- ausgezeichneten Service
- keine Vorkasse und keine Kaution
An Ihrem Wechsel zu uns sind auch Ihr aktueller Versorger und der Netzbetreiber beteiligt. Daher kann es in Ausnahmefällen zu Fehlern kommen – zum Beispiel aufgrund einer fehlerhaft übermittelten Zählernummer oder Adresse Ihrer Verbrauchsstelle. Außerdem können einzuhaltende Fristen oder eine noch bestehende Vertragsbindung an Ihren aktuellen Versorger eine Rolle spielen.
Kontaktieren Sie uns bitte, wenn sich Ihr Belieferungstermin verschiebt! Ihren verbindlich zugesicherten Belieferungstermin finden Sie auf Ihrer Vertragsbestätigung.
Kann ich zu goldgas wechseln, obwohl mein aktueller Vertrag noch eine Restlaufzeit hat?
Sie haben die Möglichkeit, mit bis zu 18 Monaten Vorlaufzeit zu uns wechseln.
Sie haben die Möglichkeit, mit bis zu 12 Monaten Vorlaufzeit zu uns wechseln.
Von der Auftragserteilung bis zum Lieferbeginn vergehen nur drei Wochen. Sollten Sie längerfristig an Ihren Vorversorger gebunden sein, kann der Wechsel jedoch erst nach Ablauf des alten Vertrages bzw. der Kündigungsfrist erfolgen.
Füllen Sie einfach das Online-Formular auf unserer Website aus oder einen Antrag, den Sie von Ihrem Energie- oder Vertriebsberater erhalten. Alles Weitere übernehmen wir für Sie. So kündigen wir, falls nötig, Ihren Vertrag mit dem aktuellen Versorger und melden uns beim Netzbetreiber als Ihr neuer Energielieferant an. In der Regel dauert das etwa 15 Werktage. Selbstverständlich halten wir Sie während des Wechsels auf dem Laufenden.
Der Sofortbonus wird innerhalb von 60 Tagen nach Lieferbeginn überwiesen, sofern der Vertrag wirksam zustande gekommen ist und das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt der Bonus-Fälligkeit noch besteht.
Nein, das ist ausgeschlossen. Während des Wechsels zu uns werden Sie von Ihrem bisherigen Versorger oder Ihrem Grundversorger weiter beliefert. Ihre Gas-/Stromversorgung ist daher zu keiner Zeit unterbrochen. Das ist garantiert und gesetzlich geregelt.
Wenn Sie bereits Strom oder Gas von einem anderen Energieversorger bezogen haben, finden Sie eine Angabe zu Ihrem Verbrauch in Ihrer letzten Jahresverbrauchsabrechnung. Haben Sie diese gerade nicht zur Hand, hilft Ihnen unser Tarifrechner bequem weiter. DarĂĽber hinaus bieten Ihnen folgende Werte eine erste Orientierung:
Durchschnittliche Stromverbräuche
- 1-Personen-Haushalt etwa 1.500 kWh
- 2-Personen-Haushalt etwa 3.500 kWh
- 3-Personen-Haushalt etwa 4.500 kWh
- 4-Personen-Haushalt etwa 5.000 kWh
- 5- oder Mehr- Personen-Haushalt ab 6.000 kWh
Haben Sie verbrauchsintensive Geräte in Ihrem Haushalt, wie z. B. Sauna, Solarium, Terrarium, Aquarium, Wasserbett oder auch eine separate Gefriertruhe, empfehlen wir Ihnen einen zusätzlichen Verbrauch von 500 kWh anzugeben.
Wollen Sie Ihren Stromverbrauch senken? Hier finden Sie praktische Stromspartipps!
Durchschnittliche Gasverbräuche
Bezüglich des durchschnittlichen Gasverbrauchs können wir Ihnen nur Anhaltspunkte liefern, da dieser von verschiedenen Faktoren abhängt: Wie viele Personen leben im Haushalt? Wofür nutzen Sie das Gas? Wie sparsam heizen Sie? Wie modern und effizient sind die Installationen in Ihrem Haus und wie gut ist es gedämmt?
Grobe Schätzwerte
- Wohnung mit 40 m²: 5.468 kWh
- Wohnung mit 50 m²: 7.000 kWh
- Wohnung mit 75 m²: 10.000 kWh
- Wohnung mit 100 m²: 14.000 kWh
- Reihenhaus: 20.000 kWh
- Einfamilienhaus: 25.000 kWh
Sie behalten den Überblick, indem Sie regelmäßig den Zählerstand notieren und Ihren durchschnittlichen Gasverbrauch berechnen. Bedenken Sie, dass besonders im Winter der Gasverbrauch im Vergleich zum Jahresdurchschnitt deutlich höher ist.
Hier finden Sie Tipps, wie Sie effizient Heizkosten sparen können!
Sobald Sie zu uns gewechselt sind, erhalten Sie Ihre Vertragsbestätigung inklusive verbindlichem Liefertermin.
Nachdem Sie auf unserer Website „zahlungspflichtigen Vertrag abschließen“ angeklickt oder uns ein unterschriebenes Auftragsformular geschickt haben, erhalten Sie eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Daten. Ab dann sind wir für Sie aktiv: Wir prüfen Ihre Kündigungsunterlagen vom Vorversorger und melden Sie beim örtlichen Netzbetreiber an. Wenn wir von diesem eine positive Rückmeldung erhalten, senden wir Ihnen umgehend Ihre Vertragsbestätigung zu. Dies dauert meistens rund drei Wochen.
Bei einem Neueinzug benötigen wir folgende Daten von Ihnen:
- Vollständiger Name (Vor- und Nachname des Vertragspartners)
- Einzugsdatum: Wann soll die Lieferung beginnen? (Höchstens 6 Wochen rückwirkend oder 4 Wochen in die Zukunft)
- Lieferadresse (StraĂźe, Hausnummer, PLZ, Ort)
- Zählernummer der neuen Verbrauchsstelle
- Angaben zum voraussichtlichen Jahresverbrauch
Bitte beschriften Sie Ihren Briefkasten mit Ihrem Namen, damit unsere Post Sie erreicht.
Damit wir Sie schnellstmöglich beliefern können, benötigen wir folgende Daten:
- Vollständiger Name (Vor- und Nachname des Vertragspartners)
- Lieferadresse (StraĂźe, Hausnummer, PLZ, Ort)
- Geburtsdatum (tt.mm.jjjj)
- Zählernummer der neuen Verbrauchsstelle
- Angaben zum voraussichtlichen Jahresverbrauch
- GewĂĽnschter Liefertermin
Sollten Sie den Vertrag bei Ihrem akutellen Versorger noch nicht gekündigt haben, benötigen wir außerdem seinen Namen und Ihre Kundennummer.
Sobald Sie in eine neue Wohnung einziehen und keinen Vertrag mit einem Energieanbieter abgeschlossen haben, landen Sie direkt in der oftmals teuren Grundversorgung. Dabei lohnt sich in der Regel der Vergleich am freien Energiemarkt! Wir von goldgas bieten Ihnen faire Preise und einen vielfach ausgezeichneten Kundenservice - und das bereits seit 2008.
Trotz hoher unterjähriger Abschlagszahlungen, zahlen Sie am Ende des Jahres regelmäßig nach? Dann wechseln Sie am besten zu uns. Mit unserem Tarifrechner ermitteln Sie online den für Sie passendsten tarif - ganz auf Ihre individuellen Vorstellungen zugeschnitten. Obendrauf gibt es von uns eine Preisgarantie, so dass Sie langfristig von günstigen Konditionen profitieren.
Ihre Lebenssituation hat sich durch Umzug oder Familienzuwachs verändert? Dann lohnt es sich mit dem Thema Energieanbieterwechsel zu beschäftigen und Angebote zu vergleichen. Dabei schauen Sie am besten nicht ausschließlich auf den Preis sondern das Gesamtpaket aus Preis, Service und Sicherheit.
Nein, Ihre Sorge ist unberechtigt. Die Versorgung ist gesetzlich geregelt und stellt sicher, dass Sie auch während Ihres Wechsels zuverlässig mit Energie versorgt werden.
Es gibt Anbieter, die Kautionen oder Vorauszahlungen fordern - von diesen lassen Sie am besten die Finger! Daher achten Sie vor Vertragsabschluss auf Klauseln, die Kautionen oder Vorauszahlungen beinhalten.
Hierzu schauen Sie bitte nach der Kündigungsfrist in Ihrem laufenden Vertrag nach, denn es gibt unterschiedliche Laufzeiten und damit auch Kündigungsfristen. Wenn Sie zu goldgas wechseln möchten melden Sie sich bei unserem Supportteam, die sich gerne mit Ihrem aktuellen Vertrag beschäftigen und Ihnen bei Ihrem Umzug zu goldgas weiterhelfen.
Im Umzugsstress gehen manchmal Dinge unter - kein Problem. Sollten Sie beim Umzug vergessen haben uns zu informieren, holen Sie dies bitte - am besten sofort - nach. Nur so können wir sicherstellen, dass Sie auch in Ihrem neuen Zuhause zuverlässig und sicher von uns mit Energie versorgt werden.
Notieren Sie bitte Ihren Zählerstand am Auszugsort, dasselbe tun Sie bitte in Ihrem neuen Zuhause unmittelbar bei der Wohnungsübergabe. Die erfassten Zählerstände melden Sie dann bitte per E-Mail oder Telefon Ihrem persönlichen goldgas-Umzugshelfer.
Nein, denn bei uns nehmen Sie Ihren bestehenden Vertrag beim Umzug einfach mit. Dabei bleiben sämtliche Vertragsbestandteile wie Preise und Konditionen 1:1 erhalten.
Am Tag Ihres Auszugs lesen Sie bitte Ihren alten Zählerstand ab und notieren Sie diesen. Dasselbe tun Sie bitte in Ihrem neuen Zuhause bei der Wohnungsübergabe. Beide stände melden Sie dann bitte wieder bei Ihrem goldgas Ansprechpartner.
Geben Sie uns telefonisch oder per E-Mail bis zu 3 Monate vor Ihrem Umzug bescheid. Ihr persönlicher Ansprechpartner kümmert sich dann um alles Weitere.
Stellen Sie bitte sicher, dass Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Ihre aktuelle Vertragskontonummer (sofern Sie aktuell bei uns Kunde sind)
- Ihr Ein- und Auszugsdatum
- Ihre neue Lieferadresse
- Ihre Bankverbindung
- Ihre neue Zählernummer
Die bereitzuhaltenden Unterlagen dienen der Authentifizierung. Sollten Sie Ihre Bankverbindung ändern wollen, so teilen Sie uns diese bitte ausschließlich auf dem Postweg mit.
Unterscheidet sich der Kontoinhaber vom Vertragspartner, benötigen wir zusätzlich die Unterschrift des Kontoinhabers. Weiter Informationen finden Sie im FAQ unter:
Zahlungsmodalitäten – Wie kann ich Ihnen eine Einzugsermächtigung erteilen?
"HT" bedeutet Hochtarif – dieses Zählwerk zählt den Verbrauch am Tag. "NT" steht für Niedertarif – hier wird der Stromverbrauch in der Nacht gemessen. Wir rechnen beide Zählwerke zum gleichen günstigen Arbeitspreis ab.
Ihr Stromzähler befindet sich im Sicherungskasten bzw. Stromverteilkasten. Der Gaszähler befindet sich in der Regel in der Nähe Ihrer Heizung. Wenn sich die Zähler nicht in Ihrem Wohnbereich befinden, dann sind sie im Treppenhaus oder im Keller installiert. Fragen Sie zur Not bei Ihrem Vermieter, der Hausverwaltung oder dem Hauswart nach. Die Zählernummern stehen auf der Vorderseite der Geräte und in der Regel auf den Rechnungen Ihres Vorversorgers.
Der Gaszähler zählt die Kubikmeter (m³) des gelieferten Gases. Die Zusammensetzung von Erdgas ist nicht immer gleich. Mit dem Umrechnungsfaktor wird der vom Gaszähler festgestellte Kubikmeter Verbrauch in die Wärmeeinheit Kilowattstunde (kWh) umgerechnet. Der Umrechnungsfaktor für Gas setzt sich aus dem Brennwert und der Zustandszahl zusammen.
Der Brennwert gibt die Wärmemenge an, die bei der Verbrennung freigesetzt wird. Er variiert je nach Gasnetz und liegt etwa zwischen 8,0 und 12,5 pro m³. Die Zustandszahl drückt den örtlichen Temperaturdurchschnitt und Luftdruck aus.
Sind Brennwert und Zustandszahl nicht bekannt, kann die Kubikmeter Zahl mit 10 multipliziert werden, um einen Schätzwert zu erreichen. Der Umrechnungsfaktor wird Tag genau zur Rechnungserstellung uns von Ihrem örtlichen Netzbetreiber ermittelt und dem Gaslieferanten zur Abrechnung mitgeteilt.
Da wir beide Zählwerke zum gleichen günstigen Arbeitspreis abrechnen, bieten wir keinen eigenen Tarif für Doppelstromzähler an.
Die Doppel- oder Zweitarifzähler erfassen den Stromverbrauch auf zwei getrennten Zählwerken. Diese Zählerart gibt es vor allem bei Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen, da sie den Stromverbrauch für zwei Zeitabschnitte getrennt erfassen: Tagsüber wird zum Hochtarif (HT), nachts zum in der Regel günstigeren Niedertarif (NT) abgerechnet. Am oberen Zählwerk kann der Tagstrom-Verbrauch abgelesen werden, am unteren der des Nachtstroms.
Wenn uns zum Abrechnungsdatum kein abgelesener Zählerstand vorliegt, sind wir berechtigt, den Zählerstand anhand Ihres bisherigen Verbrauchs zu errechnen bzw. zu schätzen und mit Ihrem Netzbetreiber abzustimmen.
Einmal im Jahr senden wir Ihnen eine sogenannte Selbstablesekarte zu. Diese können Sie uns portofrei zurückschicken. Alternativ können Sie uns Ihren Zählerstand auch online übermitteln – oder an info@goldgas.de mailen.
Ihr Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn Sie nicht vor Ablauf der Kündigungsfrist von 4 Wochen kündigen. Die Preise bleiben die gleichen. Sollte sich an Ihrem Tarif etwas ändern, informieren wir Sie selbstverständlich rechtzeitig.
Stets schriftlich – ca. sechs bis acht Wochen vor der Preisänderung.
Bei Tarifen mit Preisgarantie haben Sie die Sicherheit, dass sich Ihr Arbeits- und Grundpreis innerhalb des Garantiezeitraumes nicht erhöht – selbst wenn die Beschaffungskosten oder die Netznutzungsentgelte steigen sollten. Von der Garantie ausgenommen sind Steuern und vom Gesetzgeber erhobene Abgaben oder Umlagen und die Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“). Diese können sich innerhalb des Garantiezeitraums ändern.
Das kann mehrere GrĂĽnde haben:
- Die Preise für Energie schwanken – auch für uns beim Einkauf an der Energiebörse in Leipzig. Da die Belieferung Ihrer Verbrauchsstellen vermutlich zu verschiedenen Zeitpunkten gestartet ist, zahlen Sie unterschiedliche Preise.
- Wir beliefern Ihre Verbrauchsstellen zu unterschiedlichen Tarifen oder Sie beziehen über die Zähler sehr unterschiedliche Mengen Energie.
- Sollten Ihre Zähler in unterschiedlichen Postleitzahlgebieten liegen, kann der Preisunterschied aus den unterschiedlichen Netznutzungsgebühren resultieren.
Sollten Sie mehr Energie verbrauchen, als Sie bei Bestellung angegeben haben, kostet jede mehr verbrauchte Kilowattstunde (kWh) den gleichen Arbeitspreis, wie alle anderen! Da wir keine Paketpreise anbieten, bezahlen Sie nur Ihren tatsächlichen Verbrauch, auch wenn es einmal etwas mehr werden sollte.
Der Arbeitspreis gibt den Preis für jede verbrauchte Kilowattstunde Strom oder Gas an. Der Arbeitspreis wird auch als Verbrauchspreis bezeichnet. Der Grundpreis ist ein Betrag, der pro Monat für Ihren Strom- oder Gasanschluss berechnet wird. Er ist vom Verbrauch unabhängig.
Als Energieversorger versuchen wir durch unsere Beschaffungsstrategie die Bedürfnisse unserer Kunden zu berücksichtigen. Das heißt, die Energie wird mittel- bis langfristig – teilweise zu sehr hohen Preisen – eingekauft, um die Versorgungssicherheit jederzeit aufrecht erhalten zu können.
Wie Sie sicherlich mitbekommen haben, sind die Kosten für die Energieerzeugung bzw. -beschaffung im Laufe des letzten Jahres stark gestiegen. Aufgrund eines bislang milden Winters gehen die Preise an den Energiebörsen zurzeit zurück. Während neue Kunden von dieser Entwicklung bereits profieren können, hat die aktuelle Lage leider keine sofortige Auswirkung auf die Preisentwicklung unserer Bestandskunden, da die Energie bereits eingekauft wurde.
Anhand der Grafik erkennen Sie dies auf einen Blick:
Nein, aktuell haben wir keine speziellen Tarife im Angebot.
Die Höhe der EEG-Umlage wird jedes Jahr im Oktober neu festgelegt. Weitere Informationen zur Berechnung der EEG-Umlage finden Sie auf www.netztransparenz.de.
Bei der EEG-Umlage handelt es sich um die Umlage zur Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Sie ist als Betrag je Kilowattstunde gelieferten und verbrauchten Stroms zu zahlen und wird für jedes Kalenderjahr so festgelegt, dass mit ihr der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland finanziert werden kann. Mit der Umlage wird die Differenz zwischen den Kosten ausgeglichen, die bei der Förderung von Strom aus den erneuerbaren Energien entstehen, und den Einnahmen, die bei der Vermarktung dieses Stroms erzielt werden. Die EEG-Umlage ist Bestandteil des von Ihnen zu zahlenden Strompreises.
Der Strompreis beinhaltet folgende Komponenten:
- Vertriebsanteil
- Netzkosten inklusive Messkosten
- Konzessionsabgabe
- KWKG- und EEG-Umlage
- §19-Umlage
- Offshore-Umlage#
- Abschalt-Umlage
- Stromsteuer
- Mehrwertsteuer
Vertriebsanteil: Im Vertriebsanteil ist der Energiepreis, der eigentliche „Strompreis“, enthalten. Der Strom wird an der Strombörse in Leipzig gehandelt. Der Energiepreis zuzüglich der Kosten für Abrechnung und Abwicklung sowie Marge ist der Vertriebsanteil, den wir als Stromanbieter an Sie berechnen.
Netzkosten/Netznutzungsentgelte: Diese werden fĂĽr die Durchleitung von Strom vom Kraftwerk bis zu Ihnen, dem Verbraucher erhoben. Sie dienen dem Ausbau, Erhalt und Neubau des Netzes und werden vom Staat (Bundesnetzagentur) genehmigt und reguliert.
Konzessionsabgabe: Dies ist die Abgabe, die Energie- und Wasserversorger an öffentliche Gebietskörperschaften für die Nutzung öffentlicher Wege leisten müssen, wenn sie Sie als Verbraucher versorgen.
KWKG-Umlage: Mit der Umlage gemäß Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz wird die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme aus Gas gefördert, um die CO2-Emissionen zu reduzieren.
EEG-Umlage: Die Umlage gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz fördert die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien.
§19-Umlage: Die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) regelt u. a. in § 19 Abs. 2 die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von der Zahlung der Netznutzungsentgelte. Die Mindereinnahmen werden von allen anderen Stromkunden erlöst.
Offshore-Umlage: Diese Umlage deckt die Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks.
Abschalt-Umlage: Sie ist eine Umlage zur Vorhaltung von Abschaltleistung nach der „Verordnung zu abschaltbaren Lasten“.
Stromsteuer: Die Stromsteuer basiert auf dem Stromsteuergesetz und regelt die Besteuerung des Stromverbrauchs.
Mehrwertsteuer: Die Mehrwertsteuer wird auf alle Preisbestandteile hinzugerechnet, so dass sich dann der zu zahlende Brutto-Endpreis ergibt.
Bitte zahlen Sie Ihre Abschläge zu den Terminen in Ihrem Abschlagsplan. Diesen finden Sie auf der ersten Seite Ihrer Vertragsbestätigung sowie ab dem ersten Jahr Ihrer Belieferung auf Ihrer neuesten Jahresverbrauchsabrechnung.
Sie haben uns eine Einzugsermächtigung erteilt? Dann müssen Sie nichts weiter tun, da wir die Abschläge bequem von Ihrem Konto abbuchen. Andernfalls beachten Sie bitte, dass die Abschläge an den jeweiligen Fälligkeitsdaten auf unserem Konto eingegangen sein müssen.
Wenn wir nicht wie vereinbart von Ihrem Konto haben abbuchen können – weil es nicht gedeckt oder erloschen ist –, entstehen bei Ihrer Bank Bearbeitungsgebühren. Diese geben wir als Rückläufergebühren an Sie weiter. Die Höhe dieser Gebühren hängt von Ihrer Bank ab.
Sie können uns Ihre Bankdaten zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats bequem über unsere digitalen Services übermitteln.
Alternativ teilen Sie uns Ihre Bankdaten auf dem Postweg unter Angabe nachfolgender Informationen mit:
- Vorname
- Nachname
- Geburtsdatum
- Vertragskonto-Nr. oder Zählernummer
- Postalische Adresse
- Bankdaten: Kontoinhaber, IBAN und BIC
- Autorisierungstext fĂĽr Lastschriftmandat
Unterscheidet sich der Kontoinhaber vom Vertragspartner, benötigen wir zusätzlich die Unterschrift des Kontoinhabers.
Unsere Kontaktdaten lauten:
goldgas GmbH, Postfach 50 10 01, 18155 Rostock
Service-Nummer: 0 800 – 290 090 0 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz).
Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag von 9:00 - 17:00 Uhr und Freitag von 9:00 - 12:00 Uhr.
Am besten bequem per SEPA-Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigung), denn dann wird alles automatisch pünktlich bezahlt und Sie müssen sich um nichts mehr kümmern. Alternativ können Sie uns die fälligen Beträge gerne auch überweisen:
goldgas GmbH
Commerzbank AG
IBAN: DE72 7604 0061 0521 2642 01
BIC: COBADEFFXXX
Wichtig:
Bitte geben Sie bei der Ăśberweisung immer Ihre Vertragskontonummer im Verwendungszweck an. Das erleichtert uns die Arbeit. Vielen Dank!
Sollte ein Abschlag fällig sein, dann verrechnen wir diesen mit Ihrem Guthaben. Ist Ihr Guthaben größer als der Abschlag, überweisen wir Ihnen den Restbetrag auf Ihr Konto.
Ist uns Ihre Bankverbindung bekannt? Wenn nicht, bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen, damit wir Ihnen Ihr Guthaben umgehend überweisen können – dies können Sie bequem über unser Bankdatenformular zur Guthabenauszahlung erledigen.
HierfĂĽr kann es mehrere GrĂĽnde geben:
- Das Vergleichsportal hat die VergĂĽnstigungen (z. B. den Bonus) bei der Berechnung des Abschlags berĂĽcksichtigt. Der Bonus wird jedoch nicht mit dem Abschlag verrechnet, sondern gesondert ausgezahlt.
- Sie sind im Laufe des Monats in Belieferung gegangen – Ihr Abschlagsbetrag ist jedoch am Anfang des Monats fällig. Dadurch ist der erste Abschlag (Monatsanfang) nicht beglichen worden, wodurch sich Ihre Abschläge von 12 auf 11 reduziert haben.
Beispiel:
Wir starten Ihre Belieferung am 15.04. Ihr erster Abschlag ist am 01. bzw. 02.05. fällig, der letzte im März. In diesem Fall reduziert sich die Anzahl der Abschläge von 12 auf 11, wodurch die Höhe des Abschlags steigt.
Dies ist durch Feiertage oder Wochenenden bedingt.
Ihr Abschlag wird so kalkuliert, dass er die Gesamtkosten Ihres zu erwartenden Verbrauchs bis zum nächsten Abrechnungstermin deckt. Im ersten Abrechnungsjahr wird er auf Grundlage des von Ihnen bzw. vom Netzbetreiber übermittelten Vorjahresverbrauchs berechnet. In den Folgejahren resultiert er aus Ihrem Vorjahresverbrauch. Berechnet wird er wie folgt:
Jahresmenge in Kilowattstunde (kWh) x Erdgas/Strompreis pro kWh / 12 Monate + Grundpreis pro Monat in Euro = monatlicher Abschlagsbetrag
Nein, das ist leider nicht möglich.
Wir finden eine Lösung. Bitte nehmen Sie so schnell es geht Kontakt mit uns auf unter: kontakt@service.goldgas.de.
Ja, eine Erhöhung Ihres Abschlags ist jederzeit möglich. Eine Abschlagsreduzierung um bis zu 20 % ist ohne Nachweis möglich. Wünschen Sie eine größere Anpassung, benötigen wir z.B. die letzte Jahresverbrauchsabrechnung, Rechnungen über bauliche Veränderungen, wie eine neue Heizung o.ä. Eine solche Änderung ist immer dann sinnvoll, wenn Sie absehen können, dass Sie künftig deutlich mehr oder weniger Energie verbrauchen werden.
Eine Änderung des Abschlagsbetrags können Sie bequem online über unser Kundenportal oder über unsere digitalen Services einstellen.
Sie möchten Ihren Abschlag neu berechnen? Dann nutzen Sie unseren Online-Rechner oder notieren Sie sich vor dem Anruf Ihren aktuellen Zählerstand.
Unser Kundenservice steht Ihnen unter 0 800 – 290 090 0 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz) gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag von 9:00 - 17:00 Uhr und Freitag von 9:00 - 12:00 Uhr.
Wenn eine Abbuchung nicht ausgeführt werden kann und es zu einem „Rückläufer“ kommt, erlischt Ihre Einzugsermächtigung automatisch. Das kann zum Beispiel bei nicht ausreichender Kontodeckung passieren oder wenn Sie unserer Abbuchung widersprechen.
Selbstverständlich können Sie uns aber erneut ermächtigen, die fälligen Beträge von Ihrem Konto abzubuchen. Bitte teilen Sie uns dies schriftlich mit – unter Angabe Ihrer Bankverbindung. Sollten Kontoinhaber und Vertragspartner voneinander abweichen, benötigen wir zusätzlich die Unterschrift des Kontoinhabers.
goldgas GmbH, Postfach 50 10 01, 18155 Rostock
E-Mail: kontakt@service.goldgas.de
goldgas GmbH
Commerzbank AG
IBAN: DE72 7604 0061 0521 2642 01
BIC: COBADEFFXXX
Wenn eine Abbuchung nicht ausgeführt werden kann und es zu einem „Rückläufer“ kommt, erlischt Ihre Einzugsermächtigung automatisch. Das Gleiche gilt für Ihre Bankdaten in unserem System. Ursache dafür können eine nicht ausreichende Kontodeckung oder Ihr Widerspruch gegen unsere Abbuchung sein. Sie erhalten dann von uns ein Informationsschreiben.
Selbstverständlich können Sie uns aber erneut ermächtigen, die fälligen Beträge von Ihrem Konto abzubuchen. Bitte teilen Sie uns dies schriftlich per E-Mail oder postalisch mit. Wir benötigen folgende Informationen von Ihnen: Ihre Vertragskontonummer, den Namen des Vertragspartners, die Adresse der Verbrauchsstelle sowie die Bankverbindung. Sollten Kontoinhaber und Vertragspartner voneinander abweichen, benötigen wir zusätzlich die Unterschrift des Kontoinhabers.
Kontakt:
E-Mail: kontakt@service.goldgas.de
goldgas GmbH, Postfach 50 10 01, 18155 Rostock
Bitte teilen Sie uns Ihre Bankdaten zur Guthabenauszahlung über unser Bankdatenformular mit. Sollten Sie eine Einzugsermächtigung erteilen wollen, ist dies derzeit nur postalisch möglich. Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.
Sie können uns Ihre Bankdaten zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats bequem über unsere digitalen Services übermitteln.
Alternativ teilen Sie uns Ihre Bankdaten auf dem Postweg unter Angabe nachfolgender Informationen mit:
- Vorname
- Nachname
- Geburtsdatum
- Vertragskonto-Nr. oder Zählernummer
- Postalische Adresse
- Bankdaten: Kontoinhaber, IBAN und BIC
Autorisierungstext fĂĽr Lastschriftmandat
Unterscheidet sich der Kontoinhaber vom Vertragspartner, benötigen wir zusätzlich die Unterschrift des Kontoinhabers.
Unsere Kontaktdaten lauten:
goldgas GmbH, Postfach 50 10 01, 18155 Rostock
Service-Nummer: 0 800 – 290 090 0 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz). Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 9:00 - 17:00 Uhr und Freitag von 9:00 - 12:00 Uhr.
Eine Änderung Ihrer Rechnungsanschrift können Sie bequem online über unsere digitalen Services beauftragen. Wählen Sie hierfür bitte Formular zur Stammdatenänderung.
Unser Kundenservice steht Ihnen unter 0 800 – 290 090 0 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz) gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag von 9:00 - 17:00 Uhr und Freitag von 9:00 - 12:00 Uhr.
Eine Änderung Ihrer Kontaktdaten können Sie bequem online über unsere digitalen Services beauftragen. Wählen Sie hierfür bitte das Formular zur Stammdatenänderung.
Unser Kundenservice steht Ihnen unter 0 800 – 290 090 0 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz) gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag von 9:00 - 17:00 Uhr und Freitag von 9:00 - 12:00 Uhr.
Eine Namensänderung können Sie bequem online über unsere digitalen Services beauftragen. Wählen Sie hierfür bitte das Formular zur Stammdatenänderung.
Unser Kundenservice steht Ihnen unter 0 800 – 290 090 0 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz) gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag von 9:00 - 17:00 Uhr und Freitag von 9:00 - 12:00 Uhr.
In der Regel erhalten Sie Ihre Jahresverbrauchsabrechnung jeweils ca. 2-4 Wochen nach Ablauf des Belieferungszeitraums von 12 Monaten per Post. Um diesen Termin auch bei Ihrer Gasabrechnung einhalten zu können, sind wir darauf angewiesen, dass uns Ihr Netzbetreiber den Brennwert und die Zustandszahl des Gases pünktlich mitteilt.
Beispiel:
Wenn wir Sie seit 01.04. beliefern, dann erhalten Sie Ihre Jahresverbrauchsabrechnung voraussichtlich zwischen dem 15.04. und dem 30.04. des Folgejahres.
Sie erhalten Ihre Schlussrechnung, nachdem uns der Netzbetreiber über Ihren Endzählerstand informiert hat – in der Regel 2-4 Wochen nach Belieferungsende. Erwarten Sie die Schlussrechnung über Ihren Gasverbrauch, benötigen wir außerdem die Information über den <link internal-link internal link in current>Brennwert und die Zustandszahl des Gases.
Dies kann verschiedene GrĂĽnde haben:
- Ihr Abschlagsbetrag wird anhand eines prognostizierten Jahresverbrauchs ermittelt. Dieser basiert auf Ihrem Gasverbrauch der letzten Jahre, Ihrem Heizverhalten sowie Wetterdaten. Daher kann es vorkommen, dass Sie jetzt eine Gutschrift erhalten haben, wir aber trotzdem den Abschlag anheben müssen. Ihr Vorteil ist, dass Sie bei der nächsten Abrechnung höchstwahrscheinlich keine Nachzahlung leisten müssen.
Bitte beachten Sie, dass wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, Wetterdaten bei der Ermittlung Ihres prognostizierten Jahresverbrauches heranzuziehen. - Falls Sie einen neuen Tarif gewählt haben, wird Ihr Abschlag anhand Ihrer aktuellen und/oder zukünftigen Tarifkonditionen neu berechnet. Ist der neue Tarif höher als der alte, muss/kann der Abschlag höher sein, um bei der nächsten Abrechnung eine hohe Nachzahlung zu verhindern.
Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist eine eindeutige Kennzeichnung des Lastschriftgläubigers – also von uns, der goldgas GmbH. Sie lautet DE94ZZZ00000273854. Diese Nummer ist mit dem neuen SEPA-Lastschriftverfahren eingeführt worden und ein verpflichtendes Merkmal.
Die Mandatsreferenz ist ein von goldgas individuell vergebenes Kennzeichen, fĂĽr das wir die jeweilige Vertragskontonummer nutzen.
Ihr Tarif besteht aus einem monatlichen Grundpreis und dem Arbeitspreis pro Kilowattstunde (kWh). Die Kosten berechnen wir regional für Ihre Postleitzahl. In diesem Preis ist alles enthalten – auch die Mehrwertsteuer (bei Privatkunden).
Der Arbeitspreis ist der verbrauchsabhängige Teil des Strom-/Gaspreises, also der Preis pro verbrauchter Kilowattstunde. Beim Grundpreis handelt es sich um eine verbrauchsunabhängige Preis-Komponente. Im monatlichen Abschlag sind stets Arbeits- und Grundpreis enthalten.
Das ist schnell erklärt – anhand unserer interaktiven Rechnungserklärung für Gas und Strom mit detaillierten Erläuterungen zu allen Postionen!
Bitte kontaktieren Sie uns und nennen Sie uns Ihren aktuellen Zählerstand – telefonisch unter 0 800 – 290 090 0 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz) oder schriftlich, z. B. per E-Mail an kontakt@service.goldgas.de. Wir setzen uns dann mit Ihrem Netzbetreiber in Verbindung, um den Zählerstand korrigieren zu lassen. Liegt uns eine entsprechende Bestätigung vor, korrigieren wir umgehend Ihre Rechnung.
Handelt es sich um eine Schlussrechnung (bei bereits beendetem Vertragsverhältnis), wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Netzbetreiber. Weitere Informationen zu Ihrem Netzbetreiber finden Sie auf Ihrer Kündigungsbestätigung.
Verbrauch in Kubikmeter (kWh) x Zustandszahl x Brennwert = Verbrauch in Kilowattstunden (kWh)
Die Zustandszahl und den <link internal-link internal link in current>Brennwert Ihres Gases finden Sie in unserer Jahresverbrauchsabrechnung. Wir erhalten diese Werte einmal jährlich von Ihrem Netzbetreiber.
Der Näherungsfaktor für die Umrechnung von Kubikmeter auf Kilowattstunden beträgt ungefähr 11. Das entspricht dem Wärmeinhalt von Erdgas pro Kubikmeter. Die Umrechnung für die Rechnungsstellung erfolgt natürlich mit den exakten Daten Ihres Netzbetreibers.
Bei Abschlägen handelt es sich um monatlich geleistete Vorauszahlungen auf die Jahresrechnung. Sie stellen einen durchschnittlichen Betrag dar, der auf Basis Ihres letzten Jahresverbrauchs errechnet wurde. Der zu erwartende Jahresrechnungsbetrag wird in der Regel in zwölf gleiche Teile dividiert. Am Ende der Abrechnungsperiode - also nach 12 Monaten - werden die geleisteten Abschlagszahlungen mit dem tatsächlichen Verbrauch abgeglichen und verrechnet. Je nach Verbrauch und Kosten kann sich daraus eine Nach- oder Rückzahlung ergeben.
Sofern Sie eine Preisanpassung von uns erhalten haben, entnehmen Sie Ihren aktuellen Grund- und Arbeitspreis bitte diesem Schreiben. Ansonsten finden Sie die Daten in Ihren persönlichen Vertragsunterlagen.
Bitte schauen Sie hierzu auf Ihre letzte Jahresrechnung von goldgas. Sollten Sie zuvor bei einem anderen Energieanbieter gewesen sein, prĂĽfen Sie bitte auch dessen letzte Jahresrechnung. Haben Sie keine der beiden zur Hand, helfen Ihnen die folgenden unverbindlichen Orientierungswerte (bitte beachten Sie dazu den Hinweis am Ende der Auflistung).
FĂĽr Gas:
30 m²: ca. 3800 kWh
50 m²: ca. 5000 kWh
100 m²: ca. 12000 kWh
150 m²: ca. 18000 kWh
180 m²: ca. 20000 kWh
FĂĽr Strom:
1 Person: ca. 1500 kWh
2 Personen: ca. 2500 kWh
3 Personen: ca.3500 kWh
4 Personen: ca. 4500 kWh
5 Personen: ca. 5500 kWh
Die Werte können je nach individuellem Verbrauchsverhalten und der Situation vor Ort stark variieren. So sind unter anderem der Verwendungszweck, z.B. zum Heizen, Kochen oder zur Warmwasseraufbereitung, oder auch die Energieeffizienz und Wärmedämmung Ihres Hauses relevant.
Am besten benutzen Sie hierfĂĽr unseren Abschlagsrechner.
Im Allgemeinen multiplizieren Sie bitte den Verbrauch aus Ihrer letzten Jahresrechnung mit dem zu Beginn des neuen Lieferjahres gültigen Arbeitspreis. Addieren Sie anschließend den jährlichen Grundpreis. Diese Summe, geteilt durch zwölf, ergibt dann den Wert für eine monatliche Abschlagszahlung.
Das geht. Nutzen Sie dafĂĽr bitte unser Self-Service Formular.
Immer dann, wenn Sie umziehen, lohnt sich ein Blick auf den Energieanbieter. Kann mich dieser im neuen Zuhause noch beliefern? Verändern sich die Vertragskonditionen? Lande ich vielleicht sogar in der teuren Grundversorgung? Sofern Sie in diesem Zuge zu goldgas Wechseln, haben Sie den perfekten Kümmerer dafür gefunden.
Multiplizieren Sie den Verbrauch aus Ihrer letzten Jahresrechnung mit dem Arbeitspreis zu Beginn des neuen Lieferjahres. Addieren Sie anschließend den Grundpreis. Diese Summe geteilt durch zwölf ergibt dann den Wert für eine monatliche Abschlagszahlung.
Heizkosten zu sparen ist gut für Sie – und die Umwelt! Hier finden Sie hilfreiche Tipps!
Wir helfen Ihnen gerne, Strom und bares Geld zu sparen: Nutzen Sie unsere praktischen Tipps und Services!