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Preisbestandteile Strom

Ihr Strompreis: Wie setzt er sich zusammen?

Sie wollen wissen, wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt? Es interessiert Sie, wie viel von jeder Kilowattstunde an Steuern abgeht? Dann sind Sie hier richtig. Denn wir schlüsseln für Sie leicht verständlich auf, welche Komponenten der Strompreis enthält.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Strompreis beinhaltet mehrere Bestandteile – von der Stromerzeugung, dem Transport über die Netze bis zur Lieferung in Ihr Haus entstehen unterschiedliche Kosten
  • Ein Teil davon gibt der Gesetzgeber vor, ein anderer Teil wird von Drittparteien wie den Netzbetreibern vorgegeben.
  • Speziell die Beschaffungskosten für den Strom sind ein relevanter Preisbestandteil
  • goldgas sorgt durch eine schlanke Verwaltung und eine vorausschauende Beschaffungsstrategie dafür, dass die Kosten für unsere Kunden so niedrig wie möglich sind.

Woraus besteht der Strompreis

Der Strompreis, den Sie mit Ihrer monatlichen Rechnung bezahlen, besteht aus drei Kostenblöcken. Davon können wir nur einen einzigen Teil beeinflussen: Die Beschaffungs- und Vertriebskosten. Wir kaufen den Strom und betreuen unsere Kunden. Der Strom wird über das Stromnetz transportiert und sein Verbrauch gemessen (Entgelte für Netzbetreiber, Messung und Messstellenbetrieb). Das übernehmen unabhängige Unternehmen, die hierfür die Entgelte erhalten. Und darüber hinaus werden vom Staat Steuern und Abgaben erhoben.

Hier sehen Sie exemplarisch die durchschnittliche Strompreis-Aufteilung für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt in Deutschland (Jahresverbrauch von 3.500 kWh).

Quelle: Strompreisanalyse des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Stand: Juli 2023.

Beschaffungs- und Vertriebskosten

Der Strom muss erst einmal produziert werden. Der Einkauf des Stroms ist aktuell für den größten Anteil des Strompreises verantwortlich. Obwohl wir unseren Neukunden 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien anbieten, ist der Preis erheblich gestiegen. Die Kosten für den Stromvertrieb, unseren Kundenservice oder Verwaltung machen einen weit kleineren Teil aus.

Entgelte für Netzbetreiber, Messung und Messstellenbetrieb

Der Strom muss transportiert werden. Daher werden die Netzbetreiber für den Betrieb, die Wartung und den Ausbau des Stromnetzes mit den so genannten Netznutzungsentgelten bezahlt. Die Kosten sind regional unterschiedlich, es gibt aber einen strikten gesetzlichen Rahmen. Außerdem muss noch der Einbau, die Wartung und die Ablesung der Stromzähler berechnet werden – hierfür sind die Messstellenbetreiber zuständig.

Steuern, Abgaben oder sonstige staatliche veranlasste Mehrbelastungen

Strom ist ein Produkt, weshalb der Staat sowohl Mehrwertsteuer als auch eine Stromsteuer erhebt. Außerdem werden bestimmte Umlagen fällig, die gesetzlich geregelt sind. Beides leitet goldgas an die jeweiligen Stellen weiter. Die Details dazu finden Sie weiter unten.

Die einzelnen Kostenblöcke im Detail

Damit Sie noch genauer erkennen können, was die einzelnen Bestandteile des Strompreises sind, haben wir ausführliche Informationen für Sie zusammengestellt.

Wir bieten unseren Neukunden zu 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien – also Wind, Wasser, Sonne oder Biomasse. Wir kaufen nicht tagesaktuell am Strommarkt ein, sondern wir haben langfristige Lieferverträge. Daher wirken sich kurzfristige Spitzen am Strommarkt auch nicht auf Ihre Versorgungslage oder Ihren Strompreis bei goldgas aus.

Alle aktuell angebotenen Stromtarife sind durch TÜV Rheinland zertifiziert. Das heißt, wir erwerben sogenannte Herkunftsnachweise von regenerativen Erzeugungsanlagen (z.B. Windkraftanlagen, Wasserkraftwerken, etc.) aus Europa, exakt für die Strommenge, die von unseren Kunden verbraucht wird.

Die Preissteigerung beim Strom wird durch mehrere Faktoren beeinflusst. Der Stromverbrauch schwankt über den Tag, ebenso die Erzeugung durch erneuerbare Energien, die von der Wetterlage abhängt. Wenn es zu bestimmten Zeiten, beispielsweise zur Abendessenszeit zu höherem Verbrauch kommt und zugleich nicht genug Strom erzeugt wird, werden so genannte Spitzenlastkraftwerke zugeschaltet, die sich schnell hochregulieren lassen. Dazu gehören vor allem moderne Gaskraftwerke. Da der Strompreis auf der Energiebörse immer durch das teuerste Kraftwerk bestimmt wird, beeinflusst ein hoher Gaspreis also den Strompreis. Und das erhöht natürlich auch den durchschnittlichen Preis für unseren langfristigen Stromeinkauf bei Großhändlern.

Zusätzlich steigt zeitweise der innereuropäische Strombedarf, beispielsweise als in Frankreich im letzten Jahr zahlreiche Kernkraftwerke durch Wartung und Reparaturen ausfielen. Deshalb musste das Land seinen Strom teilweise bei den Nachbarländern einkaufen. Dazu mussten immer wieder Gaskraftwerke in Deutschland zugeschaltet werden, obwohl diese höhere Kosten verursachen. Das verteuerte den gesamten Strommix, auch die erneuerbaren Energien, die wir bei goldgas für Sie einkaufen.

Unser Ziel sind eine bestmögliche Versorgung und stabile Preise für unsere Kunden. Wir schließen langfristige Lieferverträge für Strom ab. Daher haben wir den Strom, den Sie aktuell verbrauchen, schon im letzten Jahr zu weitaus höheren Preisen als früher eingekauft. Damit kommen die geringeren Strompreise erst mit Verzögerung bei Ihnen an. Dafür erhöhen wir nicht bei der jeder Preissteigerung auf dem Markt Ihre Tarife. Außerdem konnten wir so – verglichen mit anderen Stromanbieten – mit einer moderaten Preiserhöhung durch die Krise gehen. Sobald für uns die Einkaufspreise wieder sinken, können wir diese auch an unsere Kunden weitergeben.

Der Stromvertrieb umfasst alle Aufwände, um Sie als Kunde mit Strom zu versorgen. Dazu gehört die Rechnungsstellung, die Logistik, unser Servicecenter, unsere Beratung und unsere Infrastruktur. Diese Kosten machen einen weitaus geringeren Teil aus als der Stromeinkauf. Wir arbeiten mit einer schlanken Verwaltung und digitalisieren die Prozesse, um die Kosten für Sie weiter zu reduzieren.

Der Strom muss von den Erzeugungsanlagen (Kraftwerk, Windräder usw.) zu Ihnen nach Hause transportiert werden, zuerst über das Hochspannungsnetz und am Ende über ein Niederspannungsnetz in Ihrem Wohnort. Dieses wird von Netzbetreibern gewartet, betrieben und ausgebaut. Außerdem wird die Netzspannung überwacht und bei Bedarf zusätzlicher Strom eingekauft und eingespeist, um Stromausfälle bei unerwartetem Mehrbedarf zu verhindern. Die Kosten hierfür genau wie Reparaturen und das Verlegen von neuen Leitungen werden mit den Netznutzungsentgelten abgegolten.

Die Netznutzungsentgelte werden durch drei Parameter beeinflusst. Erstens von der Art und dem Alter der Netze. Luftleitungen haben höheren Reparaturbedarf, Erdkabel sind dafür teurer zu verlegen. Generell haben ältere Netze mehr Reparaturbedarf. Zweitens spielt die Anzahl der Anschlüsse eine Rolle – wenn weniger Nutzer an einem Netz hängen, müssen die Kosten auf weniger Parteien aufgeteilt werden. Das macht beispielsweise in ländlichen Regionen einen Unterschied, wenn mehr Kilometer Leitungen für einen kleinen Ort verlegt und gewartet werden müssen. Und schließlich beeinflusst der Verbrauch das Netznutzungsentgelt – wenn mehr Strom verbraucht wird, sinkt das Netznutzungsentgelt pro Kilowattstunde.

Da wir Kunden in einem großen Gebiet mit vielen unterschiedlichen Netzbetreibern beliefern, gibt es kein einheitliches Netznutzungsentgelt für all unsere Kunden. Ihre konkreten Kosten sind allerdings jährlich in Ihrer Stromrechnung aufgeführt.

Um für jede Wohnung ein zweites Netz eines anderen Betreibers zu verlegen, würden enorme Kosten für die Verbraucher anfallen. Daher ist gesetzlich vorgeschrieben, dass es in jeder Region nur einen Netzbetreiber geben darf. Diese sind von den Energieversorgern unabhängige Unternehmen, die allerdings an strenge Regeln gebunden sind. Für die Entgelte ist beispielsweise eine Erlösobergrenze vorgeschrieben. Daher können Sie als Kunde den Netzbetreiber nicht wechseln.

Unter den Messstellenbetrieb fallen die Kosten für den Einbau, die Wartung, den Austausch und die Ablesung der Stromzähler. Auch hierfür sind eigenständige Unternehmen verantwortlich. Die Kosten für den jeweiligen Haushalt hängen von der Anzahl und der Art der Stromzähler ab. So genannte Smartmeter, intelligente Stromzähler mit Anschluss ans Internet, haben eine andere Grundgebühr als klassische Drehstromzähler.

Obwohl durch die Energiewende enorme Investitionen in das Stromnetz anfallen, blieben die Erhöhungen der Netznutzungsentgelte jahrelang auf einem niedrigen Niveau. Erst 2023 ist eine moderate Erhöhung (im deutschlandweiten Durchschnitt) von 1,66 auf 1,99 Cent pro Kilowattstunde erfolgt. Auf die Netznutzungsentgelte hat goldgas keinerlei Einfluss.

Mittelfristig ist es nötig, fast überall die lokalen Netze für den Anschluss von Solaranlagen oder das Laden vieler Elektroautos gleichzeitig fit zu machen. Dafür müssen stärkere Leitungen verlegt werden. Auch das Hochspannungsnetz muss für den Transport der an der Nordsee erzeugten Windkraft nach Süden ausgebaut werden. Daher sind weitere Steigungen zu erwarten.
 

Gesetzlich vorgeschrieben sind zwei verschiedene Steuern. Die Stromsteuer ist seit vielen Jahren konstant bei 2,05 Cent pro Kilowattstunde. Dazu kommt die Mehrwertsteuer von 19 Prozent.

Staatlich festgelegt sind 2023 vier verschiedene Umlagen, die auf jede Kilowattstunde Strom: Die Konzessionsabgabe, die Offshore Netzumlage, die KWK-Umlage (Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen-Gesetz, KWKG), und die NEV-Umlage (Stromnetzentgeltverordnung NEV). Seit Januar 2023 sind zwei Umlagen vollständig weggefallen: Die EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG) und die Umlage für abschaltbare Lasten.

Die sogenannte Konzessionsabgabe kommt seit 1992 den Kommunen zugute. Sie wird als Gegenleistung für die Benutzung von öffentlichen Straßen und Wegen zur Verlegung von Strom- und Gasleitungen erhoben. Pro Kilowattstunde Strom liegt sie konstant bei 0,11 Cent.

Im Rahmen der Energiewende fördert der Staat den Bau von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK), die zugleich Strom und Wärme erzeugen. Die Wärme kann mittels Nah- oder Fernwärmenetzen zur Heizung von Wohnungen eingesetzt werden. Damit haben diese Anlagen (zum Beispiel Blockheizkraftwerke oder Mikrogasturbinen) einen weitaus besseren Wirkungsgrad als klassische Kraftwerke und sparen dadurch CO2-Emissionen.

Um den Neubau von KWK-Anlagen zu fördern, wird den Betreibern für den dort produzierte Strom ein kleiner Preisaufschlag gezahlt. Die Kosten hierfür werden über die KWK-Umlage an die Verbrauchern weitergegeben. Die KWK-Umlage ist 2023 leicht gesunken, von 0,378 auf 0,357 Cent pro Kilowattstunde.

Ein wichtiger Baustein der Energiewende sind Windräder in der Nord- und Ostsee (Offshore-Windparks). Durch den stetigen Wind auf dem Meer können sie sehr konstant Strom liefern. Allerdings ist der Anschluss der Windräder über sehr lange Leitungen (die Windräder liegen oft 30 bis 40 Kilometer vor der Küste) teuer und aufwendig.

Die Offshore Netzumlage wird daher erhoben, um die Kosten für den Anschluss der Windparks an das Leitungsnetz zu finanzieren. Außerdem erhalten die Betreiber von Windanlagen eine Entschädigung, wenn die Netzbetreiber ihre Anlagen verzögert an das Netz anschließen und daher ein Teil des erzeugten Stroms nicht genutzt werden kann. Die Offshore Netzumlage ist 2023 gestiegen, von 0,419 auf 0,591 Cent pro Kilowattstunde.

Um das Stromnetz stetig stabil zu halten, muss sehr genau vorausgesagt werden, wie viel Strom zu einem bestimmten Zeitpunkt verbraucht wird. Dann muss exakt diese Menge produziert werden – durch das Hoch- oder Runterregulieren von Kraftwerken. Für private Haushalte gibt es dafür so genannte Standardlastprofile, die den durchschnittlichen Stromverbrauch abbilden: Nachts wird kaum Strom benötigt, morgens und mittags gibt es eine kleine Spitze und der allermeiste Strom wird abends nach Feierabend verbraucht, wenn alle zu Hause sind. Schwieriger wird es bei großen Unternehmen – deren Stromverbrauch ist oft sehr individuell und muss auch gedeckt werden.

Würden Unternehmen gerade dann viel Strom verbrauchen, wenn Privatpersonen ihn ebenfalls benötigen, könnte das Netz zusammenbrechen. Alternativ muss zusätzlich Strom erzeugt werden – beispielsweise mit teuren Reservekraftwerken. Daher dürfen Netzbetreiber stromintensiven Industriebetrieben günstigere Strompreise anbieten, sofern sie den Strom nur zu bestimmten Zeiten verbrauchen. Ein Beispiel: Ein Kühlhaus muss in der Regel nur einmal am Tag gekühlt werden – wenn es das nachts tut, bleibt das Netz stabil.

Mit der NEV-Umlage (§19 Stromnetzentgeltverordnung, NEV) werden die Netzbetreiber für die Mindereinnahmen entschädigt, die ihnen dadurch entstehen. Davon profitieren alle Stromkunden durch ein geringeres Risiko von Stromausfällen und dem Vermeiden des Zuschaltens von Reservekraftwerken. Die Umlage ist 2023 leicht gesunken, von 0,437 auf 0,417 Cent pro Kilowattstunde.

Die Umlage für abschaltbare Lasten sollte die Netze zu stabilisieren und so eine sichere Stromversorgung zu garantieren – ähnlich wie die NEV-Umlage. Falls ein Engpass droht, ist es für Netzbetreiber möglich, Lasten (also Stromverbraucher) abzuschalten. Hierzu gab es Ausschreibungen, bei denen Industriebetriebe (zum Beispiel Chemie- oder Aluminiumwerke) anbieten konnten, dass sie zeitweise abgeschaltet werden können oder zumindest ihr Stromverbrauch gedrosselt wird. Diese erhielten dann vom Netzbetreiber eine Vergütung, die über die Umlage für abschaltbare Lasten weitergegeben wurde. Die Umlage lag 2022 noch bei 0,003 Cent pro Kilowattstunde und wird 2023 nicht mehr erhoben.

goldgas bietet Ihnen faire Strompreise

  • Transparenz – bei uns werden Sie zu allen Themen vollständig informiert
  • Sicherheit – dank unserer langfristigen Strombeschaffung sind Sie bei uns vor plötzlichen Preisschwankungen auf dem Markt sicher
  • Nachhaltigkeit – wir bieten allen Neukunden zu 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien

Wie hat der Strompreis sich entwickelt?

Strom war jahrelang fast konstant bei durchschnittlich etwa 30 Cent pro Kilowattstunde. Mehr als die Hälfte davon machten Steuern und Umlagen aus. Inzwischen ist die Strombeschaffung der teuerste Punkt – seit 2021 ist der Strompreis um 43 Prozent gestiegen, obwohl die Umlagen sogar leicht gesunken sind. Die Netznutzungsentgelte steigen, sie machen aber bisher nur ein Fünftel der Gesamtkosten aus.

Durch die Abschaltung der Atomkraftwerke und das geplante Aus für die Kohlekraftwerke wird der Strom in Deutschland immer stärker aus erneuerbaren Energien kommen müssen. Die Geschwindigkeit des Ausbaus von Solar-, Wind- und Wasserkraftwerken wird beeinflussen, wie sich der Strompreis entwickelt. Zugleich sind Investitionen in Speicher nötig, um Wetterschwankungen ausgleichen zu können. Solange der Ausbau noch nicht abgeschlossen ist, müssen Verbraucher damit rechnen, dass der Strompreis auch diese Kosten beinhalten wird.

Wir bei goldgas tragen mit einer schlanken Verwaltung und langfristigen Stromlieferverträgen dazu bei, Ihre Stromrechnung möglichst günstig zu halten. Am Ende sind wir allerdings auch Teil des Marktes und müssen steigende Einkaufspreise beim Strom akzeptieren. Was jeder einzelne tun kann, ist Strom sparen. Oft machen schon kleine Dinge einen messbaren Unterschied.

Quelle: Strompreisanalyse des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Stand: Juli 2023.

Häufige Fragen zur Stromversorgung

Dazu finden Sie hier genaue Informationen.

Ja, die Stromversorgung ist gesichert. Für unsere Kunden sorgen wir mit langfristigen Verträgen und mehren unterschiedlichen Lieferanten dafür, dass Sie jederzeit genug Strom zur Verfügung haben.

Wegen der hohen Einkaufspreise im letzten Jahr waren wir, wie die meisten Energieversorger in Deutschland, gezwungen, vereinzelt die Strompreise zu erhöhen.  Der Strompreis an der Börse ist 2023 wieder moderat gesunken – daher sind wir zuversichtlich, dass sich die Situation wieder entspannen wird.

Wenn die Energiebeschaffungskosten wie im letzten Jahr durch den Ukraine-Krieg und die schwierige Versorgungslage steigen, hat das auch Auswirkungen auf uns. Um Ihre Stromversorgung gewährleisten zu können, sind wir dazu gezwungen, teilweise Energie zu höheren Preisen einzukaufen und die Kosten an unsere Kunden weiterzugeben. Die Preisanpassungen sind selbstverständlich gesetzeskonform. Wir bleiben transparent und fair und halten Sie über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden.

Das europäische Stromnetz ist gut gegen Stromausfälle gewappnet. Durch zahlreiche unterschiedliche Kraftwerke, einen länderübergreifenden Stromhandel in der Europäischen Union und zahlreiche Reservekraftwerke für Notfälle werden viele Maßnahmen ergriffen, damit es trotz der Abschaltung der letzten Atomkraftwerke genug Strom für alle Verbraucher gibt.

Rechnungserläuterung

Hier finden Sie die Informationen, was die unterschiedlichen Positionen auf Ihrer Gasrechnung bedeuten.

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Entlastung

Hier finden Sie die Details zur Strompreisbremse und deren Folgen für Ihre Stromrechnung.

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Wie entsteht Ihr Gaspreis?

Der Gaspreis besteht wie der Strompreis aus Netznutzungsentgelten, Steuern und Abgaben sowie Beschaffung und Vertrieb.

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Der Neukundenbonus wird einmalig gewährt und nach 12 Monaten ununterbrochener Belieferungszeit verrechnet. Voraussetzung für die Gewährung des Bonus ist, dass Sie Neukunde sind, d.h. innerhalb der letzten vier Monate nicht an der gleichen Verbrauchsstelle von uns beliefert wurden. Endet der Vertrag durch Kündigung seitens des Kunden oder durch Kündigung aus wichtigem Grund seitens goldgas noch während des ersten Belieferungsjahres, entfällt der Bonus. Der ausgewiesene Bonus ist in den Gesamtkosten enthalten.

Geschätzter Abschlag ohne Bonus. Die tatsächliche Anzahl und somit die Höhe Ihrer Abschläge können abweichen. Ihre geschätzten Jahresenergiekosten im 1. Jahr bleiben hiervon unberührt.

Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen, wie z.B. des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG), sowie Veränderungen der Umlagen nach dem Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG), nach § 19 Abs. 2 StromNEV (StromNEV-Umlage), § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten und nach § 17 f. EnWG (Offshore-Umlage) sowie Veränderungen der Stromsteuer oder Umsatzsteuer.

Den angegebenen Sofortbonus gewährt goldgas einmalig für den Anbieterwechsel, wenn Sie in den letzten 4 Monaten nicht an der gleichen Verbrauchsstelle von uns beliefert wurden. Der Sofortbonus wird innerhalb von 60 Tagen nach Lieferbeginn überwiesen, sofern der Vertrag wirksam zustande gekommen ist und das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt der Bonus-Fälligkeit noch besteht. Etwaige Vorauszahlungen werden durch Bonuszahlungen nicht gemindert.

Die gesamte CO2-Menge, die bei der Erzeugung Ihres Stroms oder Verbrennung Ihres Erdgases entsteht, wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z.B. durch Neuanpflanzung von Wäldern.

Zertifiziert durch TÜV Rheinland (seit 01.03.2022)

Bei der Verbrennung von Erdgas entsteht per se CO2. Die gesamte CO2-Menge, die bei der Verbrennung des an Sie durch goldgas GmbH gelieferten Erdgases entsteht, wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z.B. durch Neuanpflanzung von Wäldern. Nähere Informationen unter: www.goldgas.de/klimatarife

Geschätzte Gesamtkosten inkl. Bonus. Die tatsächliche Anzahl und somit die Höhe Ihrer Abschläge können abweichen. Ihre geschätzten Jahresenergiekosten im 1. Jahr bleiben hiervon unberührt.

Geschätzte Gesamtkosten ohne Bonus. Die tatsächliche Anzahl und somit die Höhe Ihrer Abschläge können abweichen. Ihre geschätzten Jahresenergiekosten im 1. Jahr bleiben hiervon unberührt.

Barauszahlung für den Sachpreis ist ausgeschlossen. 

Mehr Informationen: www.apple.com

Mehr Informationen: www.bose.com

Bitte geben Sie hier Ihre Vertragskontonummer ein. Diese finden Sie auf Ihrer Vertragsbestätigung oder auf Ihrer Jahresrechnung.

Die Zählernummer finden Sie auf Ihrer Ablesekarte, Ihrer letzten Rechnung oder auch direkt an Ihrem Zähler.

Bitte lesen Sie den aktuellen Zählerstand in Kubikmeter (m3) für Gas oder Kilowattstunden (kWh) für Strom ab und übertragen alle Ziffern hier in dieses Feld. Sollte Ihr Zähler keine Kommastelle haben, lassen Sie bitte das Feld nach dem Komma leer.

Wenn Sie einen Zweitarifzähler haben, finden Sie zwei Zählerstände mit den Bezeichnungen HT (Hochtarifzähler) und NT (Niedrigtarifzähler) an Ihrem Zähler. Wählen Sie dann für die Eintragung Ihrer Zählerstände als Zählerart Zweitarifzähler aus.

50 Euro für einen erfolgreich vermittelten Gasvertrag plus 30 Euro für einen erfolgreich vermittelten Stromvertrag.

Der IKEA-Gutschein wird Ihnen nach Ablauf der Widerrufsfrist von 2 Wochen nach Vertragsbeginn per Post zugesendet. Der IKEA-Gutschein ist bis zum 15.10.2022 gültig.

Der Gutschein ist gültig bis zum 15.10.2022 und wenn auf der Karte noch ein Restguthaben verbleibt, so bleibt auch dieses bis zum 15.10.2022 gültig. Es liegt kein Mindestbestellwert vor. Der Gastarif mit IKEA Gutschein wird ab einem Verbrauch von 10.000 kWh angeboten. Der 100 Euro IKEA Gutschein wird Ihnen nach 90 Tagen Belieferung per Post zugesendet. Voraussetzung für die Gewährung des Gutscheins ist, dass Sie Neukunde sind, d.h. innerhalb der letzten vier Monate nicht an der gleichen Verbrauchsstelle von uns beliefert wurden. Endet der Vertrag durch Kündigung seitens des Kunden oder durch Kündigung aus wichtigem Grund seitens goldgas vor 90 Tagen Belieferung, entfällt der Gutschein. Nähere Informationen zu dem IKEA Gutschein finden Sie unter: https://de.giftcard-ikea.com

Gas: Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen und die Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“).

Strom: Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen, wie z.B. des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG), sowie Veränderungen der Umlagen nach dem Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG), nach § 19 Abs. 2 StromNEV (StromNEV-Umlage), § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten und nach § 17 f. EnWG (Offshore-Umlage) sowie Veränderungen der Stromsteuer oder Umsatzsteuer.

Teilnahmebedingungen: Unter allen bei der goldgas GmbH eingehenden Feedback-Karten wird ein Xiaomi MI Roborock S50 Saugroboter mit Wischfunktion im Wert von 399,99 Euro verlost. Einsendeschluss ist der Ablauf des Kalenderquartals, in dem Ihre Antwortkarte bei der goldgas GmbH eingeht. Der Gewinner wird innerhalb von vier Wochen nach Einsendeschluss schriftlich benachrichtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Bitte beachten Sie die neuen Informationen zum Datenschutz: www.goldgas.de/datenschutz

Der Bonus setzt sich zusammen aus einem Neukundenbonus von bis zu 95 € und einem Sofortbonus von bis zu 50 €.

5 % der bezogenen Menge stammt aus regenerativem Biogas. Die nicht auf das Biogas entfallende CO2 Menge wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z.B. durch Neuanpflanzung von Wäldern.

Mehr Informationen auf www.apple.de.

Alternativ können Sie Ihren Zählerstand auch über unser Kontaktformular übermitteln: https://www.goldgas.de/service/kontakt.

Geschätzte Kosten pro Monat inkl. Bonus. Bitte beachten Sie die angegebenen Voraussetzung für die Gewährung des Bonus.

Der Gesamtbonus setzt sich aus der Summe aller ausgewiesenen Boni zusammen.

Danach jederzeit kündbar mit einer Frist von 4 Wochen.

Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit (Verlängerung). Der Vertrag kann zum Ende der Mindestvertragslaufzeit oder ab Verlängerung jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden.

Bitte geben Sie hier Ihre Vertragskontonummer ein. Diese finden Sie auf Ihrer Vertragsbestätigung oder auf Ihrer Jahresrechnung.

Ihre International Bank Account Number (IBAN) finden Sie für gewöhnlich auf Ihrer EC-Karte oder auf Ihren Kontoauszügen. Die deutsche IBAN beginnt mit der Kennziffer DE gefolgt von 20 Ziffern.

Bitte geben Sie Ihre bei Vertragsabschluss angegebene E-Mail-Adresse ein.

Bitte geben Sie hier an, zu welchem Zeitpunkt Ihre Kündigung wirksam sein soll. Bitte beachten Sie die entsprechenden Kündigungsfristen Ihres Vertrages und unserer AGB.

Im Zuge Ihres Umzuges sind wir Ihnen nach § 41b ENWG berechtigt, eine Fortsetzung des Liefervertrages an Ihren neuen Wohnsitz zu den bisherigen Vertragsbedingungen anzubieten. Hierfür teilen Sie uns bitte Ihre zukünftige Anschrift oder Ihre neue Zählernummer mit.

Bei Sterbefall bitten wir Sie die Sterbeurkunde als Nachweis mit hochzuladen. Dies ist verpflichtend, um Ihr Anliegen zu bearbeiten. Zudem können Sie uns optional den Erbschein oder Einverständniserklärung aller Erben mit Unterschrift für eine eventuelle Guthabenauszahlung hochladen.

Bitte geben Sie hier an, zu welchem Zeitpunkt Sie aus ihrer aktuellen Wohnsitz ausziehen.

Bitte geben Sie hier an, zu welchem Zeitpunkt Sie in Ihren neuen Wohnsitz ziehen.

Der Tarif ist ein Onlinetarif, d.h. Sie sind zur Registrierung und Nutzung des goldgas Kundenportals (https://portal.goldgas.de/) verpflichtet. Es gelten die Nutzungsbedingungen des Kundenportal. Die Registrierung ist ab Aufnahme der Belieferung durch goldgas möglich und muss innerhalb von einer Woche erfolgen. Die Erklärungen der goldgas werden vorrangig über das Kundenportal abgegeben. Sie können Erklärungen auch weiterhin außerhalb des Kundenportals abgeben. Sofern Sie sich nicht im Kundenportal registrieren, erfolgt die Kommunikation der goldgas postalisch. Pro versandtem Schreiben werden 1,50 EUR fällig.

 

25 % der bezogenen Gasmenge stammt aus regenerativem Biogas. Die nicht auf das Biogas entfallende CO2 Menge wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z. B. durch Neuanpflanzung von Wäldern.

Nach Abschluss diesen Tarifes erhalten Sie spätestens 90 Tage nach erfolgreichem Lieferbeginn 4*1 KG Bio- Düngemittel der Firma BALANCE Erneuerbare Energien GmbH. Der Versand erfolgt direkt an Sie.

Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen und die Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“).