Gasversorgung

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur aktuellen Energiemarktsituation und die wichtigsten gesetzlichen Änderungen, die die Gasversorgung in Deutschland betreffen (Stand 01.03.2024). Informationen über die Stromversorgung finden Sie hier.

Die wichtigsten Änderungen in 2024

  • Die Gaspreisbremse ist am 31. Dezember 2023 ausgelaufen: Eine ursprünglich vom Bundestag geplante Verlängerung bis zum 31. März 2024 ist nicht in Kraft getreten.
  • Die vorübergehend reduzierte Mehrwertsteuer auf Gas wird ab dem 1. April 2024 wieder von 7 auf 19 Prozent steigen.
  • Eine gesonderte schriftliche Mitteilung hierzu an alle Kundinnen und Kunden sieht der Gesetzgeber nicht vor.

Was bedeutet die Mehrwertsteuererhöhung auf Gas für Sie?

Die Bundesregierung hatte die Mehrwertsteuer auf Erdgas zwischen dem 1. Oktober 2022 und dem 31. März 2024 befristet von 19 Prozent auf den reduzierten Satz von 7 Prozent gesenkt. Ab 1. April 2024 zahlen alle Haushalte wieder den vollen Mehrwertsteuersatz.

  1. In Ihren Tarifdaten sind Ihr Grund- und Ihr Arbeitspreis als Bruttowerte, also inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer angegeben. 
  2. Für das Gas, was Sie seit Ihrer letzten Jahresabrechnung und dem 31. März 2024 verbraucht haben, werden Ihnen 7 Prozent Mehrwertsteuer berechnet.  Ab 1. April sind es wieder 19 Prozent. Dies können Sie in Ihrer nächsten Abrechnung klar erkennen.
  3. WICHTIG: Die Änderung des Mehrwertsteuersatzes wurde in der Regel in Ihrem Abschlagsplan berücksichtigt, aber der Wegfall der Gaspreisbremse nicht in allen Fällen.
  4. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre aktuellen Abschlagszahlungen mit Hilfe unseres Online-Abschlagsrechners zu prüfen. Falls nötig, können Sie problemlos Anpassungen vorzunehmen, um Nachzahlungen zu vermeiden.

Wie immer erhalten Sie in Ihrer Jahresabrechnung alle Informationen zu Ihrem Verbrauch, Ihrem Grund- und Arbeitspreis zum jeweiligen Zeitpunkt und zur Mehrwertsteuerhöhe, transparent aufgeschlüsselt und korrekt abgerechnet.

Weitere Fragen rund um die Mehrwertsteuererhöhung beantworten wir am Ende der Seite.

Abschlag anpassen – so einfach geht es

So prüfen Sie Ihren Abschlag und passen ihn an:

  • Nehmen Sie ihre letzte Rechnung oder Ihren Abschlagsplan in die Hand.
  • Gehen Sie auf unsere Infoseite zum Abschlag.
  • Geben Sie die genannten Bruttopreise für Arbeitspreis und monatlichen Grundpreis sowie Ihren Jahresverbrauch in unseren Abschlagsrechner ein. Bitte beachten Sie dabei, dass die Bruttopreise aktuell noch mit 7 Prozent Mehrwertsteuer berechnet sind.
  • Mit dem Ergebnis können Sie Ihren Abschlag bequem mit unserem Online-Formular oder im Kundenportal anpassen.

Ihr Vorteil einer Abschlagsprüfung und Abschlagsanpassung:
Mit einem geänderten Abschlag vermeiden Sie Nachzahlungen bei der Jahresabrechnung oder zu hohe monatliche Vorauszahlungen. Im besten Fall entsprechen dann Ihre monatlichen Abschläge Ihrem jährlichen Verbrauch.

Was bedeutet das Auslaufen der Gaspreisbremse für Sie?

  1. Mit dem Wegfall der staatlichen Unterstützung zahlen Sie seit 1. Januar 2024 wieder den vertraglich festgelegten Preis pro Kilowattstunde Gas.
  2. Für das Gas, welches Sie im Zeitraum zwischen Ihrer letzten Jahresabrechnung und dem 31. Dezember 2023 verbraucht haben, wird die Entlastung durch die Gaspreisbremse selbstverständlich angerechnet. In Ihrer nächsten Abrechnung schlüsseln wir Ihnen dies transparent auf.
  3. WICHTIG: Das Ende der Gaspreisbremse führte nicht in allen Fällen zu einer automatischen Änderung der monatlichen Abschläge.
  4. Daher bitten wir Sie, Ihre aktuellen Abschlagszahlungen in unserem Online-Abschlagsrechner zu prüfen und Anpassungen vorzunehmen, um Nachzahlungen zu vermeiden.

Sie erhalten selbstverständlich unbeachtet dessen in Ihrer nächsten Jahresverbrauchsabrechnung alle Informationen, die sämtliche Verbrauchskosten transparent aufschlüsselt und korrekt nach Ihren aktuellen Tarifkonditionen abrechnet.

Falls Sie noch Fragen zur Funktion der Gaspreisbremse haben, haben wir hier die Details und Fragen für Sie zusammengestellt.

Wie funktionierte die Gaspreisbremse?

Die Gaspreisbremse galt vom 1. Januar (zwei Monate rückwirkend ab 1. März) bis 31. Dezember 2023. Sie funktionierte grundsätzlich wie folgt: Für einen prozentualen Anteil des prognostizierten Jahresverbrauches („Entlastungskontingent“) des Letztverbrauchers wurde ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis („Preisdeckel“) angewandt. Der Staat übernahm die Differenz zwischen Referenzpreis und aktuellem Arbeitspreis. Die Abrechnung erfolgt über uns, Ihren Energieversorger. Falls bei Ihnen die Abrechnung dieses Zeitraums noch aussteht, wird die Gaspreisbremse für die betreffenden Monate in Ihrer nächstens Jahresrechnung berücksichtigt.

Bei Gas hieß das konkret: Für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs galt der gedeckelte Bruttoarbeitspreis von 12 ct/kWh. Für die restlichen 20 Prozent bzw. für den eventuellen Mehrverbrauch zahlten Sie den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis. Der für den Monat März 2023 ermittelte Entlastungsbetrag galt gemäß § 5 Abs. 1 EWPBG rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023. Der ermittelte Entlastungsbetrag aus Januar und Februar 2023 reduzierte Ihren Abschlagsbetrag für März 2023.

FAQ - Fragen & Antworten zur Gasversorgung

Sie möchten noch mehr rund um das Thema Mehrwertsteuer oder Gasversorgung wissen? Wir haben die Antworten auf Ihre häufigsten Fragen für Sie zusammengestellt.

Gasversorgung

Mehrwertsteuererhöhung Gas

Energiepreisbremsen

11 Ergebnisse für die Kategorie "Gasversorgung"

Nein, aktuell haben wir keine speziellen Tarife im Angebot.

Das kann mehrere Gründe haben:

  1. Die Preise für Energie schwanken – auch für uns beim Einkauf bei unseren Handelspartnern. Da die Belieferung Ihrer Verbrauchsstellen vermutlich zu verschiedenen Zeitpunkten gestartet ist, zahlen Sie unterschiedliche Preise.
  2. Wir beliefern Ihre Verbrauchsstellen zu unterschiedlichen Tarifen oder Sie beziehen über die Zähler sehr unterschiedliche Mengen Energie.
  3. Sollten Ihre Zähler in unterschiedlichen Postleitzahlgebieten liegen, kann der Preisunterschied aus den unterschiedlichen Netznutzungsentgelte resultieren.

Als Energieversorger versuchen wir durch unsere Beschaffungsstrategie die Bedürfnisse unserer Kunden zu berücksichtigen. Das heißt, die Energie wird mittel- bis langfristig eingekauft, um die Versorgungssicherheit jederzeit aufrecht erhalten zu können – selbst wenn zu diesem Zeitpunkt die Preise hoch sind.

Wie Sie sicherlich mitbekommen haben, sind die Kosten für die Energieerzeugung bzw. -beschaffung 2022 stark gestiegen. Inzwischen sind die Preise zurückgegangen. Während neue Kunden von dieser Entwicklung bereits profieren können, hat sie leider keine sofortige Auswirkung auf die Preisentwicklung unserer Bestandskunden, da deren Energie bereits eingekauft wurde. Wir senken aber bereits die Preise für unsere Bestandskunden.

Bei Tarifen mit Preisgarantie haben Sie die Sicherheit, dass sich Ihr Arbeits- und Grundpreis innerhalb des Garantiezeitraumes nicht erhöht – selbst wenn die Beschaffungskosten oder die Netznutzungsentgelte steigen sollten. Von der Garantie ausgenommen sind Steuern und vom Gesetzgeber erhobene Abgaben oder Umlagen und die Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), der sog. „CO2-Preis“. Diese können sich innerhalb des Garantiezeitraums ändern.

Bei der EEG-Umlage handelte es sich um die Umlage zur Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Mit der Umlage wurde die Differenz zwischen den Kosten ausgeglichen, die bei der Förderung von Strom aus den erneuerbaren Energien entstehen, und den Einnahmen, die bei der Vermarktung dieses Stroms erzielt werden. Sie wurde 2023 abgeschafft.

Sollten Sie mehr Energie verbrauchen, als Sie bei Bestellung angegeben haben, kostet jede mehr verbrauchte Kilowattstunde (kWh) den gleichen Arbeitspreis, wie alle anderen! Da wir keine Paketpreise anbieten, bezahlen Sie nur Ihren tatsächlichen Verbrauch, auch wenn es einmal etwas mehr werden sollte.

Der Arbeitspreis gibt den Preis für jede verbrauchte Kilowattstunde Strom oder Gas an. Der Arbeitspreis wird auch als Verbrauchspreis bezeichnet. Der Grundpreis ist ein Betrag, der pro Monat für Ihren Strom- oder Gasanschluss berechnet wird. Er ist vom Verbrauch unabhängig.

Anhand dieser Grafik erkennen Sie dies auf einen Blick.

Ihr Strompreis besteht aus drei Kostenblöcken. Näheres dazu lesen Sie hier.

Immer zum Ende der Vertragslaufzeit. Am besten informieren Sie uns über einen gewünschten Tarifwechsel telefonisch oder per E-Mail:

  • Service-Nummer: 0 800 – 290 090 0 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz)
    Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 7:00 - 19:00 Uhr.
  • E-Mail: kontakt@service.goldgas.de

Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit (Verlängerung). Der Vertrag kann zum Ende der Mindestvertragslaufzeit oder ab Verlängerung jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. Sollte sich an Ihrem Tarif etwas ändern, informieren wir Sie selbstverständlich rechtzeitig.

Stets schriftlich – ca. sechs bis acht Wochen vor der Preisänderung.

Notfallplan Gas

Der aktuelle Notfallplan Gas der Bundesregierung regelt die Gasversorgung in Deutschland im Krisenfall und besteht aus drei Stufen.

Preisbestandteile Gas

Sehen Sie, was alles in Ihrem Gaspreis enthalten ist und wie er sich über die Jahre verändert hat.

Energiespartipps für Gas

Die mit Abstand meiste Energie verbrauchen wir im Haushalt für Warmwasser und Heizung. Finden Sie hier unsere Einspartipps. 

Stromversorgung

Erfahren Sie aktuelle Neuigkeiten zum Thema Strom und zur derzeitigen Gesetzeslage.

Zertifiziert durch TÜV Rheinland (seit 01.03.2022)

Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen, wie z.B. des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG), sowie Veränderungen der Umlagen nach § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (NEV-Umlage) und nach § 17 f. Energiewirtschaftsgesetz (Offshore Netzumlage) sowie Veränderungen der Stromsteuer oder der Umsatzsteuer. 

Der Neukundenbonus wird einmalig gewährt und nach 12 Monaten ununterbrochener Belieferungszeit verrechnet. Voraussetzung für die Gewährung des Bonus ist, dass Sie Neukunde sind, d.h. innerhalb der letzten vier Monate nicht an der gleichen Verbrauchsstelle von uns beliefert wurden. Endet der Vertrag durch Kündigung seitens des Kunden oder durch Kündigung aus wichtigem Grund seitens goldgas noch während des ersten Belieferungsjahres, entfällt der Bonus. Der ausgewiesene Bonus ist in den Gesamtkosten enthalten.

Bei der Verbrennung von Erdgas entsteht per se CO2. Die gesamte CO2-Menge, die bei der Verbrennung des von goldgas an Sie gelieferten Erdgases entsteht, wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z.B. durch Neuanpflanzung von Wäldern. Nähere Informationen unter: www.goldgas.de/klimatarife

Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen und die Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“).

Geschätzter Abschlag ohne Bonus. Die tatsächliche Anzahl und somit die Höhe Ihrer Abschläge können abweichen. Ihre geschätzten Jahresenergiekosten im 1. Jahr bleiben hiervon unberührt.

Den angegebenen Sofortbonus gewährt goldgas einmalig für den Anbieterwechsel, wenn Sie in den letzten 4 Monaten nicht an der gleichen Verbrauchsstelle von uns beliefert wurden. Der Sofortbonus wird innerhalb von 60 Tagen nach Lieferbeginn überwiesen, sofern der Vertrag wirksam zustande gekommen ist und das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt der Bonus-Fälligkeit noch besteht. Etwaige Vorauszahlungen werden durch Bonuszahlungen nicht gemindert.

Die gesamte CO2-Menge, die bei der Erzeugung Ihres Stroms oder Verbrennung Ihres Erdgases entsteht, wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z.B. durch Neuanpflanzung von Wäldern.

Geschätzte Kosten pro Jahr inkl. Bonus. Bitte beachten Sie die angegebenen Voraussetzung für die Gewährung des Bonus.

Geschätzte Gesamtkosten ohne Bonus. Die tatsächliche Anzahl und somit die Höhe Ihrer Abschläge können abweichen. Ihre geschätzten Jahresenergiekosten im 1. Jahr bleiben hiervon unberührt.

Barauszahlung für den Sachpreis ist ausgeschlossen. 

Mehr Informationen: www.apple.com

Mehr Informationen: www.bose.com

Bitte geben Sie hier Ihre Vertragskontonummer ein. Diese finden Sie auf Ihrer Vertragsbestätigung oder auf Ihrer Jahresrechnung.

Die Zählernummer finden Sie auf Ihrer Ablesekarte, Ihrer letzten Rechnung oder auch direkt an Ihrem Zähler.

Bitte lesen Sie den aktuellen Zählerstand in Kubikmeter (m3) für Gas oder Kilowattstunden (kWh) für Strom ab und übertragen alle Ziffern hier in dieses Feld. Nachkommastellen müssen Sie nicht angeben.

Wenn Sie einen Zweitarifzähler haben, finden Sie zwei Zählerstände mit den Bezeichnungen HT (Hochtarifzähler) und NT (Niedrigtarifzähler) an Ihrem Zähler. Wählen Sie dann für die Eintragung Ihrer Zählerstände als Zählerart Zweitarifzähler aus.

50 Euro für einen erfolgreich vermittelten Gasvertrag plus 30 Euro für einen erfolgreich vermittelten Stromvertrag.

Der IKEA-Gutschein wird Ihnen nach Ablauf der Widerrufsfrist von 2 Wochen nach Vertragsbeginn per Post zugesendet. Der IKEA-Gutschein ist bis zum 15.10.2022 gültig.

Der Gutschein ist gültig bis zum 15.10.2022 und wenn auf der Karte noch ein Restguthaben verbleibt, so bleibt auch dieses bis zum 15.10.2022 gültig. Es liegt kein Mindestbestellwert vor. Der Gastarif mit IKEA Gutschein wird ab einem Verbrauch von 10.000 kWh angeboten. Der 100 Euro IKEA Gutschein wird Ihnen nach 90 Tagen Belieferung per Post zugesendet. Voraussetzung für die Gewährung des Gutscheins ist, dass Sie Neukunde sind, d.h. innerhalb der letzten vier Monate nicht an der gleichen Verbrauchsstelle von uns beliefert wurden. Endet der Vertrag durch Kündigung seitens des Kunden oder durch Kündigung aus wichtigem Grund seitens goldgas vor 90 Tagen Belieferung, entfällt der Gutschein. Nähere Informationen zu dem IKEA Gutschein finden Sie unter: https://de.giftcard-ikea.com

Gas: Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen und die Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“).

Strom: Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen, wie z.B. des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG), sowie Veränderungen der Umlagen nach dem Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG), nach § 19 Abs. 2 StromNEV (StromNEV-Umlage), § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten und nach § 17 f. EnWG (Offshore-Umlage) sowie Veränderungen der Stromsteuer oder Umsatzsteuer.

Teilnahmebedingungen: Unter allen bei der goldgas GmbH eingehenden Feedback-Karten wird ein Xiaomi MI Roborock S50 Saugroboter mit Wischfunktion im Wert von 399,99 Euro verlost. Einsendeschluss ist der Ablauf des Kalenderquartals, in dem Ihre Antwortkarte bei der goldgas GmbH eingeht. Der Gewinner wird innerhalb von vier Wochen nach Einsendeschluss schriftlich benachrichtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Bitte beachten Sie die neuen Informationen zum Datenschutz: www.goldgas.de/datenschutz

Der Bonus setzt sich zusammen aus einem Neukundenbonus von bis zu 95 € und einem Sofortbonus von bis zu 50 €.

5 % der bezogenen Menge stammt aus regenerativem Biogas. Die nicht auf das Biogas entfallende CO2 Menge wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z.B. durch Neuanpflanzung von Wäldern.

Mehr Informationen auf www.apple.de.

Alternativ können Sie Ihren Zählerstand auch über unser Kontaktformular übermitteln: https://www.goldgas.de/service/kontakt.

Sie zahlen bei diesem Tarif 12 monatliche Abschläge. Als Berechnungsgrundlage des geschätzten Abschlags dient der Bruttopreis ohne Bonus im 1. Jahr.

Der Gesamtbonus setzt sich aus der Summe aller ausgewiesenen Boni zusammen.

Danach jederzeit kündbar mit einer Frist von 4 Wochen.

Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit (Verlängerung). Der Vertrag kann zum Ende der Mindestvertragslaufzeit oder ab Verlängerung jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden.

Bitte geben Sie hier Ihre Vertragskontonummer ein. Diese finden Sie auf Ihrer Vertragsbestätigung oder auf Ihrer Jahresrechnung.

Ihre International Bank Account Number (IBAN) finden Sie für gewöhnlich auf Ihrer EC-Karte oder auf Ihren Kontoauszügen. Die deutsche IBAN beginnt mit der Kennziffer DE gefolgt von 20 Ziffern.

Bitte geben Sie Ihre bei Vertragsabschluss angegebene E-Mail-Adresse ein.

Bitte geben Sie hier an, zu welchem Zeitpunkt Ihre Kündigung wirksam sein soll. Bitte beachten Sie die entsprechenden Kündigungsfristen Ihres Vertrages und unserer AGB.

Im Zuge Ihres Umzuges sind wir Ihnen nach § 41b ENWG berechtigt, eine Fortsetzung des Liefervertrages an Ihren neuen Wohnsitz zu den bisherigen Vertragsbedingungen anzubieten. Hierfür teilen Sie uns bitte Ihre zukünftige Anschrift oder Ihre neue Zählernummer mit.

Bei Sterbefall bitten wir Sie die Sterbeurkunde als Nachweis mit hochzuladen. Dies ist verpflichtend, um Ihr Anliegen zu bearbeiten. Zudem können Sie uns optional den Erbschein oder Einverständniserklärung aller Erben mit Unterschrift für eine eventuelle Guthabenauszahlung hochladen.

Bitte geben Sie hier an, zu welchem Zeitpunkt Sie aus ihrer aktuellen Wohnsitz ausziehen.

Bitte geben Sie hier an, zu welchem Zeitpunkt Sie in Ihren neuen Wohnsitz ziehen.

Mit Abschluss dieses Tarifes verpflichten Sie sich, sich im goldgas Kundenportal unter goldgas - Kundenportal zu registrieren und dieses für die Dauer des Vertrages zu nutzen. Schreiben der goldgas werden Ihnen vorrangig im Kundenportal zur Verfügung gestellt. Dabei gelten die Nutzungsbedingungen des Kundenportals.

Eine Benachrichtigung zur Registrierung erhalten Sie per E-Mail. Sie können auch außerhalb des Kundenportals Erklärungen gegenüber goldgas abgeben.

25 % der bezogenen Gasmenge stammt aus regenerativem Biogas. Die nicht auf das Biogas entfallende CO2 Menge wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z. B. durch Neuanpflanzung von Wäldern.

Nach Abschluss diesen Tarifes erhalten Sie spätestens 90 Tage nach erfolgreichem Lieferbeginn 4*1 KG Bio- Düngemittel der Firma BALANCE Erneuerbare Energien GmbH. Der Versand erfolgt direkt an Sie.

Es gelten folgende Teilnahmebedingungen.

Es gelten die Einlösebedingungen auf http://www.wunschgutschein.de bzw. http://www.avocadostore.de

Bei goldgas bekommen Sie von First Climate nach strengen Standards zertifiziertes Gas: Die gesamte CO2-Menge wird durch die Unterstützung von Klimaschutzprojekten ausgeglichen, die Emissionen vermeiden oder sogar CO2 speichern.

Zertifiziert durch TÜV Rheinland (seit 01.03.2022)

Unsere Stromtarife sind seit dem 01. März 2022 durch TÜV Rheinland zertifiziert. Dadurch erwerben wir sogenannte Herkunftsnachweise von regenerativen Erzeugungsanlagen (z.B. Windkraftanlagen, Wasserkraftwerken, etc.) aus Europa, exakt für die Strommenge, die von unseren Kundinnen und Kunden verbraucht wird.

Geschätzte Kosten pro Monat inkl. Bonus. Bitte beachten Sie die angegebenen Voraussetzung für die Gewährung des Bonus.

15 % der bezogenen Menge stammt aus regenerativem Biogas. Für die nicht auf das Biogas entfallende CO2 Menge wird diese, die bei der Verbrennung des an Sie durch goldgas GmbH gelieferten Erdgases entsteht, an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z.B. durch Neuanpflanzung von Wäldern. Nähere Informationen unter: http://www.goldgas.de/klimatarife