Was bringt das neue Jahr?
Fünf gesetzliche Neuerungen, die Sie in 2023 im Blick haben sollten

Das für uns alle sehr herausfordernde Jahr 2022 hat sich vor wenigen Tagen verabschiedet und wir sind hoffentlich alle friedvoll, gesund und positiv gestimmt in das neue Jahr 2023 gestartet. Haben Sie sich auch schon gefragt, was das neue Jahr wohl für uns bereithält? Die Gesetze und Regelungen, die in 2023 in Kraft treten, sind von der angespannten Situation an den Energiemärkten geprägt. In unserem Artikel haben wir für Sie fünf gesetzliche Neuerungen aufbereitet, die Sie auf jeden Fall kennen sollten.
1. Preisdeckelung für Gas-, Wärme- und Strom
Das Jahr 2022 hat uns mit stark steigenden Energiepreisen überrascht. Ob Strom, Gas oder Wärme – die Energiepreise sind so hoch wie noch nie und bereiten uns allen Sorgen. Im neuen Jahr soll die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse die Menschen in Deutschland entlasten. Für Privathaushalte bzw. kleine und mittlere Unternehmen gilt ab März 2023 der gedeckelte Preis für 80 % des prognostizierten Vorjahresverbrauchs. Bei Gas beträgt dieser 12 Cent/Kilowattstunde und bei Strom 40 Cent/Kilowattstunde. Weitere Informationen zu den Entlastungsmaßnahmen finden Sie unter www.goldgas.de/energieversorgung.
2. Keine CO₂-Preis-Steigerung und faire Kosten-Verteilung
Die erste gute Nachricht vorab: Im Rahmen des Entlastungspakets hat die Bundesregierung beschlossen, den CO₂-Preis im Jahr 2023 nicht wie geplant um fünf Euro (€) zu erhöhen. Somit bleibt dieser bei 30 € pro ausgestoßener Tonne CO₂ und wird erst zum 1. Januar 2024 auf 35 € angehoben. So können Mieter, die den CO₂-Preis bereits seit 2021 unter anderem für Erdgas und Heizöl entrichten müssen, etwas aufatmen.
Für noch mehr Entlastung von Mietern sorgt zudem das sogenannte 10-Stufen-Modell der Bundesregierung: Künftig werden nicht nur Mieter, sondern auch Vermieter zur Kasse gebeten. Dieser Plan soll noch mehr Anreize schaffen, alte Immobilien zu sanieren und so ihre Energieeffizienz zu steigern.
► Nachgehakt: Das 10-Stufen-Modell einfach erklärt:
Wenn Mieter in einer schlecht gedämmten Wohnung mit einer alten Heizung leben, müssen die Vermieter künftig bis zu 90 % der anfallenden CO₂-Kosten tragen. Das bedeutet konkret: Je schlechter die Energiebilanz eines Hauses oder einer Wohnung ausfällt, umso mehr müssen die Vermieter zahlen. Solche Immobilien fallen in die 10. Stufe des 10-Stufenmodells und weisen eine Energiebilanz von 52 Kilogramm (kg) oder mehr CO₂ pro Quadratmeter (m²) im Jahr auf. Die Energiebilanz ist unter dem Begriff „Treibhausgasemissionen“ im Energieausweis des jeweiligen Gebäudes zu finden. Der Wert 52 kg CO₂/m²a drückt aus, wie viel Treibhausgase in Kilogramm jährlich durch das Heizen, Kühlen und Lüften der Immobilie sowie durch die Warmwasserbereitung ausgestoßen wurde.
Zum Vergleich: Energieeffiziente Immobilien mit einer Energiebilanz von 12 und weniger kg CO₂-Ausstoß pro m² im Jahr sind in der 1. Stufe des Modells angesiedelt. Mieter solcher Gebäude müssen 100 % der CO₂-Kosten tragen.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag zur CO2-Bepreisung.
3. Sonnige Aussichten für Photovoltaik
Gute Neuigkeiten für Solarstrom-Erzeuger: Ab 2023 entfällt die Mehrwertsteuer für den Kauf bzw. die Installation von Photovoltaikanlagen mit maximaler Leistung von 30 Kilowatt-Peak. Auch die Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70 % wird im neuen Jahr für bestehende und neue Anlagen aufgehoben. Rückwirkend zum Januar 2022 entfällt zudem die Besteuerung für die Einkünfte aus kleineren PV-Anlagen.
4. Steuerermäßigungen für die energetische Sanierung
Wer beim Sanieren des Eigenheims keine Förderprogramme in Anspruch nimmt und energetische Optimierungsmaßnahmen umsetzt, kann mit einer Steuerermäßigung rechnen. So kann beim Einbau von Heizsystemen auf Basis erneuerbarer Energien, bei Wärmedämmungen oder bei der Modernisierung von Fenstern mit Steuererleichterungen von bis zu 20 % gerechnet werden.
5. Weniger Förderung für E-Autos
Eine wichtige Info für angehende E-Automobilisten: Der Umweltbonus für den Kauf von batteriebetriebenen Fahrzeugen wird ab 2023 reduziert. Damit sinkt auch die die Förderprämie. Für Plug-In-Hybride entfällt die Förderung über den Umweltbonus komplett.