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Was bringt das neue Jahr?

05. Januar 2023 News

Fünf gesetzliche Neuerungen, die Sie in 2023 im Blick haben sollten

Das für uns alle sehr herausfordernde Jahr 2022 hat sich vor wenigen Tagen verabschiedet und wir sind hoffentlich alle friedvoll, gesund und positiv gestimmt in das neue Jahr 2023 gestartet. Haben Sie sich auch schon gefragt, was das neue Jahr wohl für uns bereithält? Die Gesetze und Regelungen, die in 2023 in Kraft treten, sind von der angespannten Situation an den Energiemärkten geprägt. In unserem Artikel haben wir für Sie fünf gesetzliche Neuerungen aufbereitet, die Sie auf jeden Fall kennen sollten.
 

1. Preisdeckelung für Gas-, Wärme- und Strom  

Das Jahr 2022 hat uns mit stark steigenden Energiepreisen überrascht. Ob Strom, Gas oder Wärme – die Energiepreise sind so hoch wie noch nie und bereiten uns allen Sorgen. Im neuen Jahr soll die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse die Menschen in Deutschland entlasten. Für Privathaushalte bzw. kleine und mittlere Unternehmen gilt ab März 2023 der gedeckelte Preis für 80 % des prognostizierten Vorjahresverbrauchs. Bei Gas beträgt dieser 12 Cent/Kilowattstunde und bei Strom 40 Cent/Kilowattstunde. Weitere Informationen zu den Entlastungsmaßnahmen finden Sie unter www.goldgas.de/energieversorgung.  

 

2. Keine CO₂-Preis-Steigerung und faire Kosten-Verteilung

Die erste gute Nachricht vorab: Im Rahmen des Entlastungspakets hat die Bundesregierung beschlossen, den CO₂-Preis im Jahr 2023 nicht wie geplant um fünf Euro (€) zu erhöhen. Somit bleibt dieser bei 30 € pro ausgestoßener Tonne CO₂ und wird erst zum 1. Januar 2024 auf 35 € angehoben. So können Mieter, die den CO₂-Preis bereits seit 2021 unter anderem für Erdgas und Heizöl entrichten müssen, etwas aufatmen.

Für noch mehr Entlastung von Mietern sorgt zudem das sogenannte 10-Stufen-Modell der Bundesregierung: Künftig werden nicht nur Mieter, sondern auch Vermieter zur Kasse gebeten. Dieser Plan soll noch mehr Anreize schaffen, alte Immobilien zu sanieren und so ihre Energieeffizienz zu steigern.

► Nachgehakt: Das 10-Stufen-Modell einfach erklärt:

Wenn Mieter in einer schlecht gedämmten Wohnung mit einer alten Heizung leben, müssen die Vermieter künftig bis zu 90 % der anfallenden CO₂-Kosten tragen. Das bedeutet konkret: Je schlechter die Energiebilanz eines Hauses oder einer Wohnung ausfällt, umso mehr müssen die Vermieter zahlen. Solche Immobilien fallen in die 10. Stufe des 10-Stufenmodells und weisen eine Energiebilanz von 52 Kilogramm (kg) oder mehr CO₂ pro Quadratmeter (m²) im Jahr auf. Die Energiebilanz ist unter dem Begriff „Treibhausgasemissionen“ im Energieausweis des jeweiligen Gebäudes zu finden. Der Wert 52 kg CO₂/m²a drückt aus, wie viel Treibhausgase in Kilogramm jährlich durch das Heizen, Kühlen und Lüften der Immobilie sowie durch die Warmwasserbereitung ausgestoßen wurde.


Zum Vergleich: Energieeffiziente Immobilien mit einer Energiebilanz von 12 und weniger kg CO₂-Ausstoß pro m² im Jahr sind in der 1. Stufe des Modells angesiedelt. Mieter solcher Gebäude müssen 100 % der CO₂-Kosten tragen.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag zur CO2-Bepreisung.

 

3. Sonnige Aussichten für Photovoltaik

Gute Neuigkeiten für Solarstrom-Erzeuger: Ab 2023 entfällt die Mehrwertsteuer für den Kauf bzw. die Installation von Photovoltaikanlagen mit maximaler Leistung von 30 Kilowatt-Peak. Auch die Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70 % wird im neuen Jahr für bestehende und neue Anlagen aufgehoben. Rückwirkend zum Januar 2022 entfällt zudem die Besteuerung für die Einkünfte aus kleineren PV-Anlagen.    

 

4. Steuerermäßigungen für die energetische Sanierung  

Wer beim Sanieren des Eigenheims keine Förderprogramme in Anspruch nimmt und energetische Optimierungsmaßnahmen umsetzt, kann mit einer Steuerermäßigung rechnen. So kann beim Einbau von Heizsystemen auf Basis erneuerbarer Energien, bei Wärmedämmungen oder bei der Modernisierung von Fenstern mit Steuererleichterungen von bis zu 20 % gerechnet werden. 

 

5. Weniger Förderung für E-Autos  

Eine wichtige Info für angehende E-Automobilisten: Der Umweltbonus für den Kauf von batteriebetriebenen Fahrzeugen wird ab 2023 reduziert. Damit sinkt auch die die Förderprämie. Für Plug-In-Hybride entfällt die Förderung über den Umweltbonus komplett. 

 

Der Neukundenbonus wird einmalig gewährt und nach 12 Monaten ununterbrochener Belieferungszeit verrechnet. Voraussetzung für die Gewährung des Bonus ist, dass Sie Neukunde sind, d.h. innerhalb der letzten vier Monate nicht an der gleichen Verbrauchsstelle von uns beliefert wurden. Endet der Vertrag durch Kündigung seitens des Kunden oder durch Kündigung aus wichtigem Grund seitens goldgas noch während des ersten Belieferungsjahres, entfällt der Bonus. Der ausgewiesene Bonus ist in den Gesamtkosten enthalten.

Geschätzter Abschlag ohne Bonus. Die tatsächliche Anzahl und somit die Höhe Ihrer Abschläge können abweichen. Ihre geschätzten Jahresenergiekosten im 1. Jahr bleiben hiervon unberührt.

Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen, wie z.B. des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG), sowie Veränderungen der Umlagen nach dem Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG), nach § 19 Abs. 2 StromNEV (StromNEV-Umlage), § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten und nach § 17 f. EnWG (Offshore-Umlage) sowie Veränderungen der Stromsteuer oder Umsatzsteuer.

Den angegebenen Sofortbonus gewährt goldgas einmalig für den Anbieterwechsel, wenn Sie in den letzten 4 Monaten nicht an der gleichen Verbrauchsstelle von uns beliefert wurden. Der Sofortbonus wird innerhalb von 60 Tagen nach Lieferbeginn überwiesen, sofern der Vertrag wirksam zustande gekommen ist und das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt der Bonus-Fälligkeit noch besteht. Etwaige Vorauszahlungen werden durch Bonuszahlungen nicht gemindert.

Die gesamte CO2-Menge, die bei der Erzeugung Ihres Stroms oder Verbrennung Ihres Erdgases entsteht, wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z.B. durch Neuanpflanzung von Wäldern.

Zertifiziert durch TÜV Rheinland (seit 01.03.2022)

Die gesamte CO2-Menge, die bei der Verbrennung Ihres Erdgases entsteht, wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z.B. durch Neuanpflanzung von Wäldern.

Geschätzte Gesamtkosten inkl. Bonus. Die tatsächliche Anzahl und somit die Höhe Ihrer Abschläge können abweichen. Ihre geschätzten Jahresenergiekosten im 1. Jahr bleiben hiervon unberührt.

Geschätzte Gesamtkosten ohne Bonus. Die tatsächliche Anzahl und somit die Höhe Ihrer Abschläge können abweichen. Ihre geschätzten Jahresenergiekosten im 1. Jahr bleiben hiervon unberührt.

Barauszahlung für den Sachpreis ist ausgeschlossen. 

Mehr Informationen: www.apple.com

Mehr Informationen: www.bose.com

Bitte geben Sie hier Ihre Vertragskontonummer ein. Diese finden Sie auf Ihrer Vertragsbestätigung oder auf Ihrer Jahresrechnung.

Die Zählernummer finden Sie auf Ihrer Ablesekarte, Ihrer letzten Rechnung oder auch direkt an Ihrem Zähler.

Bitte lesen Sie den aktuellen Zählerstand in Kubikmeter (m3) für Gas oder Kilowattstunden (kWh) für Strom ab und übertragen alle Ziffern hier in dieses Feld. Sollte Ihr Zähler keine Kommastelle haben, lassen Sie bitte das Feld nach dem Komma leer.

Wenn Sie einen Zweitarifzähler haben, finden Sie zwei Zählerstände mit den Bezeichnungen HT (Hochtarifzähler) und NT (Niedrigtarifzähler) an Ihrem Zähler. Wählen Sie dann für die Eintragung Ihrer Zählerstände als Zählerart Zweitarifzähler aus.

50 Euro für einen erfolgreich vermittelten Gasvertrag plus 30 Euro für einen erfolgreich vermittelten Stromvertrag.

Der IKEA-Gutschein wird Ihnen nach Ablauf der Widerrufsfrist von 2 Wochen nach Vertragsbeginn per Post zugesendet. Der IKEA-Gutschein ist bis zum 15.10.2022 gültig.

Der Gutschein ist gültig bis zum 15.10.2022 und wenn auf der Karte noch ein Restguthaben verbleibt, so bleibt auch dieses bis zum 15.10.2022 gültig. Es liegt kein Mindestbestellwert vor. Der Gastarif mit IKEA Gutschein wird ab einem Verbrauch von 10.000 kWh angeboten. Der 100 Euro IKEA Gutschein wird Ihnen nach 90 Tagen Belieferung per Post zugesendet. Voraussetzung für die Gewährung des Gutscheins ist, dass Sie Neukunde sind, d.h. innerhalb der letzten vier Monate nicht an der gleichen Verbrauchsstelle von uns beliefert wurden. Endet der Vertrag durch Kündigung seitens des Kunden oder durch Kündigung aus wichtigem Grund seitens goldgas vor 90 Tagen Belieferung, entfällt der Gutschein. Nähere Informationen zu dem IKEA Gutschein finden Sie unter: https://de.giftcard-ikea.com

Gas: Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen und die Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“).

Strom: Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen, wie z.B. des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG), sowie Veränderungen der Umlagen nach dem Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG), nach § 19 Abs. 2 StromNEV (StromNEV-Umlage), § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten und nach § 17 f. EnWG (Offshore-Umlage) sowie Veränderungen der Stromsteuer oder Umsatzsteuer.

Teilnahmebedingungen: Unter allen bei der goldgas GmbH eingehenden Feedback-Karten wird ein Xiaomi MI Roborock S50 Saugroboter mit Wischfunktion im Wert von 399,99 Euro verlost. Einsendeschluss ist der Ablauf des Kalenderquartals, in dem Ihre Antwortkarte bei der goldgas GmbH eingeht. Der Gewinner wird innerhalb von vier Wochen nach Einsendeschluss schriftlich benachrichtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Bitte beachten Sie die neuen Informationen zum Datenschutz: www.goldgas.de/datenschutz

Der Bonus setzt sich zusammen aus einem Neukundenbonus von bis zu 95 € und einem Sofortbonus von bis zu 50 €.

5 % der bezogenen Menge stammt aus regenerativem Biogas. Die nicht auf das Biogas entfallende CO2 Menge wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z.B. durch Neuanpflanzung von Wäldern.

Mehr Informationen auf www.apple.de.

Alternativ können Sie Ihren Zählerstand auch über unser Kontaktformular übermitteln: https://www.goldgas.de/service/kontakt.

Geschätzte Kosten pro Monat inkl. Bonus. Bitte beachten Sie die angegebenen Voraussetzung für die Gewährung des Bonus.

Der Gesamtbonus setzt sich aus der Summe aller ausgewiesenen Boni zusammen.

Danach jederzeit kündbar mit einer Frist von 4 Wochen.

Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit (Verlängerung). Der Vertrag kann zum Ende der Mindestvertragslaufzeit oder ab Verlängerung jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden.

Bitte geben Sie hier Ihre Vertragskontonummer ein. Diese finden Sie auf Ihrer Vertragsbestätigung oder auf Ihrer Jahresrechnung.

Ihre International Bank Account Number (IBAN) finden Sie für gewöhnlich auf Ihrer EC-Karte oder auf Ihren Kontoauszügen. Die deutsche IBAN beginnt mit der Kennziffer DE gefolgt von 20 Ziffern.

Bitte geben Sie Ihre bei Vertragsabschluss angegebene E-Mail-Adresse ein.

Bitte geben Sie hier an, zu welchem Zeitpunkt Ihre Kündigung wirksam sein soll. Bitte beachten Sie die entsprechenden Kündigungsfristen Ihres Vertrages und unserer AGB.

Im Zuge Ihres Umzuges sind wir Ihnen nach § 41b ENWG berechtigt, eine Fortsetzung des Liefervertrages an Ihren neuen Wohnsitz zu den bisherigen Vertragsbedingungen anzubieten. Hierfür teilen Sie uns bitte Ihre zukünftige Anschrift oder Ihre neue Zählernummer mit.

Bei Sterbefall bitten wir Sie die Sterbeurkunde als Nachweis mit hochzuladen. Dies ist verpflichtend, um Ihr Anliegen zu bearbeiten. Zudem können Sie uns optional den Erbschein oder Einverständniserklärung aller Erben mit Unterschrift für eine eventuelle Guthabenauszahlung hochladen.

Bitte geben Sie hier an, zu welchem Zeitpunkt Sie aus ihrer aktuellen Wohnsitz ausziehen.

Bitte geben Sie hier an, zu welchem Zeitpunkt Sie in Ihren neuen Wohnsitz ziehen.

Der Tarif ist ein Onlinetarif, d.h. Sie sind zur Registrierung und Nutzung des goldgas Kundenportals (https://portal.goldgas.de/) verpflichtet. Es gelten die Nutzungsbedingungen des Kundenportal. Die Registrierung ist ab Aufnahme der Belieferung durch goldgas möglich und muss innerhalb von einer Woche erfolgen. Die Erklärungen der goldgas werden vorrangig über das Kundenportal abgegeben. Sie können Erklärungen auch weiterhin außerhalb des Kundenportals abgeben. Sofern Sie sich nicht im Kundenportal registrieren, erfolgt die Kommunikation der goldgas postalisch. Pro versandtem Schreiben werden 1,50 EUR fällig.

 

25 % der bezogenen Gasmenge stammt aus regenerativem Biogas. Die nicht auf das Biogas entfallende CO2 Menge wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z. B. durch Neuanpflanzung von Wäldern.

Nach Abschluss diesen Tarifes erhalten Sie spätestens 90 Tage nach erfolgreichem Lieferbeginn 4*1 KG Bio- Düngemittel der Firma BALANCE Erneuerbare Energien GmbH. Der Versand erfolgt direkt an Sie.

Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen und die Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“).