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Fragen zur Versorgungslage Gas fĂĽr goldgas-Kunden

Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten rund um das Thema „Gasversorgung“.

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FAQ Versorgungssicherheit Gas

Der Bundesrat hat am 07. Oktober 2022 dem Gesetz zur reduzierten Mehrwertsteuer auf Gaslieferungen zugestimmt. Die Bundesregierung wird somit den Mehrwertsteuersatz auf Gaslieferungen vorübergehend und rückwirkend von Anfang Oktober 2022 bis Ende März 2024 von 19 auf 7 Prozent senken. Für einen Vier-Personenhaushalt bedeutet dies bei einem geschätzten Gasverbrauch von 20.000 kWh laut Bundesregierung eine Entlastung von ca. 400 Euro pro Jahr.

Durch stetig steigende Beschaffungspreise waren und sind Energieversorger, auch goldgas, leider zu Preisanpassungen im Rahmen der AGB gezwungen. Aufgrund der Beschaffungspreisentwicklung wird sich dies im Einzelfall leider auch kĂĽnftig nicht vermeiden lassen. Kunden wurden und werden jedoch darĂĽber jeweils mit einem Preisanpassungsschreiben rechtzeitig vorab informiert.

Seit Beginn des Ukraine-Krieges hat sich die schwierige Lage auf den Energiemärkten weiter verschärft. Die Energiebeschaffungskosten an den Börsen sind teilweise enorm gestiegen. Um eine sichere Gasversorgung gewährleisten zu können, sind wir dazu gezwungen, wie oben beschrieben, teilweise Energie zu höheren Preisen einzukaufen und die Kosten an unsere Kunden weiterzugeben. Die Preisanpassungen sind selbstverständlich gesetzeskonform. Wir bleiben transparent und fair und halten Sie über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden.

Die neusten Informationen finden Sie immer auf der Seite www.goldgas.de/gasversorgung.

Die Energiebeschaffungskosten sind nach wie vor sehr hoch. Um eine sichere Gasversorgung gewährleisten zu können, sind wir wie viele andere Energieversorger dazu gezwungen, die gestiegenen Kosten an unsere Kunden weiterzugeben. Die Preisanpassung ist selbstverständlich gesetzeskonform und hat nichts mit den anstehenden EntlastungsmaĂźnahmen zu tun. Ăśber die Auswirkung der Gaspreisbremse in Ihrem individuellen Fall werden wir Sie zeitnah informieren.  

Momentan besteht keine Gasknappheit. Das Ziel, am 01. November 2022 einen FĂĽllstand von 95% auszuweisen, wurde bereits am 13. Oktober 2022 erreicht. Den aktuellen Lagebericht zur Gasversorgung in Deutschland sowie aktuelle Informationen zu den FĂĽllstandsmengen der Gasspeicher finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur betont ausdrĂĽcklich die Bedeutung eines sparsamen Gasverbrauchs. Auf dieser Seite haben wir einige Energiespartipps fĂĽr Sie zusammengestellt.

Jeder kann durch kleine Dinge im Alltag einen Beitrag leisten. Dies kann z. B. durch eine Reduzierung der Duschzeit oder durch das Senken der Raumtemperatur geschehen. Zudem können Sie Ihren Gasbrennwertkessel überprüfen und ggf. effizienter einstellen lassen. Hierfür kontaktieren Sie bitte Ihren Heizungsbauer.

Tipps zum Sparen von Gas und Energie haben wir hier fĂĽr Sie zusammengestellt. DarĂĽber hinaus hat auch das Bundesministerium fĂĽr Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine eigene Seite zum Thema Energiesparen: www.energiewechsel.de

Der Notfallplan Gas soll insbesondere die Gasversorgung von Haushaltskunden, Kleinunternehmern sowie Einrichtungen grundlegender sozialer Dienste schĂĽtzen. Eine Kurzdarstellung des Notfallplans Gas finden Sie hier.

Den ausfĂĽhrlichen Notfallplan Gas finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums fĂĽr Wirtschaft.

Zu den gesetzlich besonders geschützten Kunden gehören alle Haushaltskunden, kleine und mittlere Unternehmen, deren Verbrauch über standardisierte Lastprofile gemessen wird, grundlegende soziale Dienste und unter bestimmten Voraussetzungen auch Fernwärmeanlagen, soweit sie Wärme an Haushaltskunden liefern. Geregelt ist dies im § 53a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

Alle goldgas-Kunden sind als sog. „Standardlastprofil-Kunden“ (SLP-Kunden) „geschützte Kunden“ im Sinne des § 53a EnWG und müssen auch im Fall einer Verschlechterung der Versorgung mit Erdgas vorrangig weiter beliefert werden, unabhängig davon, ob sie private Endverbraucher oder Kleingewerbetreibende sind. Ihre Belieferung mit Erdgas ist demnach zum jetzigen Zeitpunkt nicht gefährdet.

Diese zweite Stufe des Notfallplans Gas wurde aktiviert, da durch die Reduzierung der Gaszuflüsse von Russland nach Deutschland eine sog. „Störung der Gasversorgung“ vorliegt. Der Ausruf der Alarmstufe dient einer weiteren Vorsorge gegenüber einer drohenden Gasmangelsituation. Die Versorgungssicherheit ist auch in dieser zweiten von drei Stufen weiterhin gewährleistet. Die Behörden sehen in dieser Stufe noch keine Notwendigkeit regulierend, also „nicht-marktbasiert“, in die Gasversorgung einzugreifen.

 

Die Bundesregierung hat durch den Ausruf der Alarmstufe am 23. Juni 2022 auf die drastisch reduzierten russischen Gaslieferungen seit Mitte Juni reagiert. Der Gazprom-Konzern hatte das Liefervolumen durch die wichtige Versorgungsleitung Nord Stream 1 zuvor stark zurĂĽckgefahren.

Der Neukundenbonus wird einmalig gewährt und nach 12 Monaten ununterbrochener Belieferungszeit verrechnet. Voraussetzung für die Gewährung des Bonus ist, dass Sie Neukunde sind, d.h. innerhalb der letzten vier Monate nicht an der gleichen Verbrauchsstelle von uns beliefert wurden. Endet der Vertrag durch Kündigung seitens des Kunden oder durch Kündigung aus wichtigem Grund seitens goldgas noch während des ersten Belieferungsjahres, entfällt der Bonus. Der ausgewiesene Bonus ist in den Gesamtkosten enthalten.

Geschätzter Abschlag ohne Bonus. Die tatsächliche Anzahl und somit die Höhe Ihrer Abschläge können abweichen. Ihre geschätzten Jahresenergiekosten im 1. Jahr bleiben hiervon unberührt.

Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen, wie z.B. des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG), sowie Veränderungen der Umlagen nach dem Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG), nach § 19 Abs. 2 StromNEV (StromNEV-Umlage), § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten und nach § 17 f. EnWG (Offshore-Umlage) sowie Veränderungen der Stromsteuer oder Umsatzsteuer.

Den angegebenen Sofortbonus gewährt goldgas einmalig für den Anbieterwechsel, wenn Sie in den letzten 4 Monaten nicht an der gleichen Verbrauchsstelle von uns beliefert wurden. Der Sofortbonus wird innerhalb von 60 Tagen nach Lieferbeginn überwiesen, sofern der Vertrag wirksam zustande gekommen ist und das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt der Bonus-Fälligkeit noch besteht. Etwaige Vorauszahlungen werden durch Bonuszahlungen nicht gemindert.

Die gesamte CO2-Menge, die bei der Erzeugung Ihres Stroms oder Verbrennung Ihres Erdgases entsteht, wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z.B. durch Neuanpflanzung von Wäldern.

Zertifiziert durch TĂśV Rheinland (seit 01.03.2022)

Die gesamte CO2-Menge, die bei der Verbrennung Ihres Erdgases entsteht, wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z.B. durch Neuanpflanzung von Wäldern.

Geschätzte Gesamtkosten inkl. Bonus. Die tatsächliche Anzahl und somit die Höhe Ihrer Abschläge können abweichen. Ihre geschätzten Jahresenergiekosten im 1. Jahr bleiben hiervon unberĂĽhrt.

Geschätzte Gesamtkosten ohne Bonus. Die tatsächliche Anzahl und somit die Höhe Ihrer Abschläge können abweichen. Ihre geschätzten Jahresenergiekosten im 1. Jahr bleiben hiervon unberĂĽhrt.

Barauszahlung fĂĽr den Sachpreis ist ausgeschlossen. 

Mehr Informationen: www.apple.com

Mehr Informationen: www.bose.com

Bitte geben Sie hier Ihre Vertragskontonummer ein. Diese finden Sie auf Ihrer Vertragsbestätigung oder auf Ihrer Jahresrechnung.

Die Zählernummer finden Sie auf Ihrer Ablesekarte, Ihrer letzten Rechnung oder auch direkt an Ihrem Zähler.

Bitte lesen Sie den aktuellen Zählerstand in Kubikmeter (m3) für Gas oder Kilowattstunden (kWh) für Strom ab und übertragen alle Ziffern hier in dieses Feld. Sollte Ihr Zähler keine Kommastelle haben, lassen Sie bitte das Feld nach dem Komma leer.

Wenn Sie einen Zweitarifzähler haben, finden Sie zwei Zählerstände mit den Bezeichnungen HT (Hochtarifzähler) und NT (Niedrigtarifzähler) an Ihrem Zähler. Wählen Sie dann für die Eintragung Ihrer Zählerstände als Zählerart Zweitarifzähler aus.

50 Euro fĂĽr einen erfolgreich vermittelten Gasvertrag plus 30 Euro fĂĽr einen erfolgreich vermittelten Stromvertrag.

Der IKEA-Gutschein wird Ihnen nach Ablauf der Widerrufsfrist von 2 Wochen nach Vertragsbeginn per Post zugesendet. Der IKEA-Gutschein ist bis zum 15.10.2022 gĂĽltig.

Der Gutschein ist gĂĽltig bis zum 15.10.2022 und wenn auf der Karte noch ein Restguthaben verbleibt, so bleibt auch dieses bis zum 15.10.2022 gĂĽltig. Es liegt kein Mindestbestellwert vor. Der Gastarif mit IKEA Gutschein wird ab einem Verbrauch von 10.000 kWh angeboten. Der 100 Euro IKEA Gutschein wird Ihnen nach 90 Tagen Belieferung per Post zugesendet. Voraussetzung fĂĽr die Gewährung des Gutscheins ist, dass Sie Neukunde sind, d.h. innerhalb der letzten vier Monate nicht an der gleichen Verbrauchsstelle von uns beliefert wurden. Endet der Vertrag durch KĂĽndigung seitens des Kunden oder durch KĂĽndigung aus wichtigem Grund seitens goldgas vor 90 Tagen Belieferung, entfällt der Gutschein. Nähere Informationen zu dem IKEA Gutschein finden Sie unter: https://de.giftcard-ikea.com

Gas: Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen und die Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“).

Strom: Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen, wie z.B. des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG), sowie Veränderungen der Umlagen nach dem Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG), nach § 19 Abs. 2 StromNEV (StromNEV-Umlage), § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten und nach § 17 f. EnWG (Offshore-Umlage) sowie Veränderungen der Stromsteuer oder Umsatzsteuer.

Teilnahmebedingungen: Unter allen bei der goldgas GmbH eingehenden Feedback-Karten wird ein Xiaomi MI Roborock S50 Saugroboter mit Wischfunktion im Wert von 399,99 Euro verlost. Einsendeschluss ist der Ablauf des Kalenderquartals, in dem Ihre Antwortkarte bei der goldgas GmbH eingeht. Der Gewinner wird innerhalb von vier Wochen nach Einsendeschluss schriftlich benachrichtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Bitte beachten Sie die neuen Informationen zum Datenschutz: www.goldgas.de/datenschutz

Der Bonus setzt sich zusammen aus einem Neukundenbonus von bis zu 95 € und einem Sofortbonus von bis zu 50 €.

5 % der bezogenen Menge stammt aus regenerativem Biogas. Die nicht auf das Biogas entfallende CO2 Menge wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z.B. durch Neuanpflanzung von Wäldern.

Mehr Informationen auf www.apple.de.

Alternativ können Sie Ihren Zählerstand auch ĂĽber unser Kontaktformular ĂĽbermitteln: https://www.goldgas.de/service/kontakt.

Geschätzte Kosten pro Monat inkl. Bonus. Bitte beachten Sie die angegebenen Voraussetzung für die Gewährung des Bonus.

Der Gesamtbonus setzt sich aus der Summe aller ausgewiesenen Boni zusammen.

Danach jederzeit kĂĽndbar mit einer Frist von 4 Wochen.

Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit (Verlängerung). Der Vertrag kann zum Ende der Mindestvertragslaufzeit oder ab Verlängerung jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden.

Bitte geben Sie hier Ihre Vertragskontonummer ein. Diese finden Sie auf Ihrer Vertragsbestätigung oder auf Ihrer Jahresrechnung.

Ihre International Bank Account Number (IBAN) finden Sie für gewöhnlich auf Ihrer EC-Karte oder auf Ihren Kontoauszügen. Die deutsche IBAN beginnt mit der Kennziffer DE gefolgt von 20 Ziffern.

Bitte geben Sie Ihre bei Vertragsabschluss angegebene E-Mail-Adresse ein.

Bitte geben Sie hier an, zu welchem Zeitpunkt Ihre KĂĽndigung wirksam sein soll. Bitte beachten Sie die entsprechenden KĂĽndigungsfristen Ihres Vertrages und unserer AGB.

Im Zuge Ihres Umzuges sind wir Ihnen nach § 41b ENWG berechtigt, eine Fortsetzung des Liefervertrages an Ihren neuen Wohnsitz zu den bisherigen Vertragsbedingungen anzubieten. Hierfür teilen Sie uns bitte Ihre zukünftige Anschrift oder Ihre neue Zählernummer mit.

Bei Sterbefall bitten wir Sie die Sterbeurkunde als Nachweis mit hochzuladen. Dies ist verpflichtend, um Ihr Anliegen zu bearbeiten. Zudem können Sie uns optional den Erbschein oder Einverständniserklärung aller Erben mit Unterschrift für eine eventuelle Guthabenauszahlung hochladen.

Bitte geben Sie hier an, zu welchem Zeitpunkt Sie aus ihrer aktuellen Wohnsitz ausziehen.

Bitte geben Sie hier an, zu welchem Zeitpunkt Sie in Ihren neuen Wohnsitz ziehen.

Der Tarif ist ein Onlinetarif, d.h. Sie sind zur Registrierung und Nutzung des goldgas Kundenportals (https://portal.goldgas.de/) verpflichtet. Es gelten die Nutzungsbedingungen des Kundenportal. Die Registrierung ist ab Aufnahme der Belieferung durch goldgas möglich und muss innerhalb von einer Woche erfolgen. Die Erklärungen der goldgas werden vorrangig über das Kundenportal abgegeben. Sie können Erklärungen auch weiterhin außerhalb des Kundenportals abgeben. Sofern Sie sich nicht im Kundenportal registrieren, erfolgt die Kommunikation der goldgas postalisch. Pro versandtem Schreiben werden 1,50 EUR fällig.

 

25 % der bezogenen Gasmenge stammt aus regenerativem Biogas. Die nicht auf das Biogas entfallende CO2 Menge wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z. B. durch Neuanpflanzung von Wäldern.

Nach Abschluss diesen Tarifes erhalten Sie spätestens 90 Tage nach erfolgreichem Lieferbeginn 4*1 KG Bio- Düngemittel der Firma BALANCE Erneuerbare Energien GmbH. Der Versand erfolgt direkt an Sie.

Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen und die Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“).