Fragen zur Versorgungslage Gas fĂĽr goldgas-Kunden
Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten rund um das Thema „Gasversorgung“.
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FAQ Versorgungssicherheit Gas
Der Bundesrat hat am 07. Oktober 2022 dem Gesetz zur reduzierten Mehrwertsteuer auf Gaslieferungen zugestimmt. Die Bundesregierung wird somit den Mehrwertsteuersatz auf Gaslieferungen vorübergehend und rückwirkend von Anfang Oktober 2022 bis Ende März 2024 von 19 auf 7 Prozent senken. Für einen Vier-Personenhaushalt bedeutet dies bei einem geschätzten Gasverbrauch von 20.000 kWh laut Bundesregierung eine Entlastung von ca. 400 Euro pro Jahr.
Durch stetig steigende Beschaffungspreise waren und sind Energieversorger, auch goldgas, leider zu Preisanpassungen im Rahmen der AGB gezwungen. Aufgrund der Beschaffungspreisentwicklung wird sich dies im Einzelfall leider auch kĂĽnftig nicht vermeiden lassen. Kunden wurden und werden jedoch darĂĽber jeweils mit einem Preisanpassungsschreiben rechtzeitig vorab informiert.
Seit Beginn des Ukraine-Krieges hat sich die schwierige Lage auf den Energiemärkten weiter verschärft. Die Energiebeschaffungskosten an den Börsen sind teilweise enorm gestiegen. Um eine sichere Gasversorgung gewährleisten zu können, sind wir dazu gezwungen, wie oben beschrieben, teilweise Energie zu höheren Preisen einzukaufen und die Kosten an unsere Kunden weiterzugeben. Die Preisanpassungen sind selbstverständlich gesetzeskonform. Wir bleiben transparent und fair und halten Sie über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden.
Die neusten Informationen finden Sie immer auf der Seite www.goldgas.de/gasversorgung.
Die Energiebeschaffungskosten sind nach wie vor sehr hoch. Um eine sichere Gasversorgung gewährleisten zu können, sind wir wie viele andere Energieversorger dazu gezwungen, die gestiegenen Kosten an unsere Kunden weiterzugeben. Die Preisanpassung ist selbstverständlich gesetzeskonform und hat nichts mit den anstehenden Entlastungsmaßnahmen zu tun. Über die Auswirkung der Gaspreisbremse in Ihrem individuellen Fall werden wir Sie zeitnah informieren.
Momentan besteht keine Gasknappheit. Das Ziel, am 01. November 2022 einen FĂĽllstand von 95% auszuweisen, wurde bereits am 13. Oktober 2022 erreicht. Den aktuellen Lagebericht zur Gasversorgung in Deutschland sowie aktuelle Informationen zu den FĂĽllstandsmengen der Gasspeicher finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.
Die Bundesnetzagentur betont ausdrĂĽcklich die Bedeutung eines sparsamen Gasverbrauchs. Auf dieser Seite haben wir einige Energiespartipps fĂĽr Sie zusammengestellt.
Jeder kann durch kleine Dinge im Alltag einen Beitrag leisten. Dies kann z. B. durch eine Reduzierung der Duschzeit oder durch das Senken der Raumtemperatur geschehen. Zudem können Sie Ihren Gasbrennwertkessel überprüfen und ggf. effizienter einstellen lassen. Hierfür kontaktieren Sie bitte Ihren Heizungsbauer.
Tipps zum Sparen von Gas und Energie haben wir hier fĂĽr Sie zusammengestellt. DarĂĽber hinaus hat auch das Bundesministerium fĂĽr Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine eigene Seite zum Thema Energiesparen: www.energiewechsel.de
Der Notfallplan Gas soll insbesondere die Gasversorgung von Haushaltskunden, Kleinunternehmern sowie Einrichtungen grundlegender sozialer Dienste schĂĽtzen. Eine Kurzdarstellung des Notfallplans Gas finden Sie hier.
Den ausfĂĽhrlichen Notfallplan Gas finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums fĂĽr Wirtschaft.
Zu den gesetzlich besonders geschützten Kunden gehören alle Haushaltskunden, kleine und mittlere Unternehmen, deren Verbrauch über standardisierte Lastprofile gemessen wird, grundlegende soziale Dienste und unter bestimmten Voraussetzungen auch Fernwärmeanlagen, soweit sie Wärme an Haushaltskunden liefern. Geregelt ist dies im § 53a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Alle goldgas-Kunden sind als sog. „Standardlastprofil-Kunden“ (SLP-Kunden) „geschützte Kunden“ im Sinne des § 53a EnWG und müssen auch im Fall einer Verschlechterung der Versorgung mit Erdgas vorrangig weiter beliefert werden, unabhängig davon, ob sie private Endverbraucher oder Kleingewerbetreibende sind. Ihre Belieferung mit Erdgas ist demnach zum jetzigen Zeitpunkt nicht gefährdet.
Diese zweite Stufe des Notfallplans Gas wurde aktiviert, da durch die Reduzierung der Gaszuflüsse von Russland nach Deutschland eine sog. „Störung der Gasversorgung“ vorliegt. Der Ausruf der Alarmstufe dient einer weiteren Vorsorge gegenüber einer drohenden Gasmangelsituation. Die Versorgungssicherheit ist auch in dieser zweiten von drei Stufen weiterhin gewährleistet. Die Behörden sehen in dieser Stufe noch keine Notwendigkeit regulierend, also „nicht-marktbasiert“, in die Gasversorgung einzugreifen.
Die Bundesregierung hat durch den Ausruf der Alarmstufe am 23. Juni 2022 auf die drastisch reduzierten russischen Gaslieferungen seit Mitte Juni reagiert. Der Gazprom-Konzern hatte das Liefervolumen durch die wichtige Versorgungsleitung Nord Stream 1 zuvor stark zurĂĽckgefahren.