Fragen zur Versorgungslage Gas für goldgas-Kunden
Hier finden Sie die häuftigsten Fragen und Antworten rund um das Thema "Versorgungssicherheit Gas" in der durch die Bundesregierung ausgerufenen Alarmstufe (Stand 02.08.2022).
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Die wichtigsten Fragen & Antworten
Als privater Endverbraucher oder Kleinunternehmer (i.S.d. Notfallplans Gas) müssen Sie sich keine Sorgen machen. Wir beliefern Sie unter den aktuellen Rahmenbedingungen weiterhin zuverlässig mit Erdgas.
Diese zweite Stufe des Notfallplans Gas wurde aktiviert, da durch die Reduzierung der Gaszuflüsse von Russland nach Deutschland eine sog. „Störung der Gasversorgung“ vorliegt. Der Ausruf der Alarmstufe dient einer weiteren Vorsorge gegenüber einer drohenden Gasmangelsituation. Die Versorgungssicherheit ist auch in dieser zweiten von drei Stufen weiterhin gewährleistet. Die Behörden sehen in dieser Stufe noch keine Notwendigkeit regulierend, also „nicht-marktbasiert“, in die Gasversorgung einzugreifen.
Die Bundesregierung hat durch den Ausruf der Alarmstufe am 23. Juni 2022 auf die drastisch reduzierten russischen Gaslieferungen seit Mitte Juni reagiert. Der Gazprom-Konzern hatte das Liefervolumen durch die wichtige Versorgungsleitung Nord Stream 1 zuvor stark zurückgefahren.
Die jährliche Wartung der Nord Stream 1 wurde am 21. Juli 2022 beendet. Hierbei wurde die Gasleitung turnusgemäß für zehn Tage stillgelegt. Nach der Wartung wurde die Gasdurchleitung aus Russland wieder aufgenommen, allerdings in reduzierter Menge. Die Alarmstufe bleibt somit bestehen.
Der Notfallplan Gas soll insbesondere die Gasversorgung von Haushaltskunden, Kleinunternehmern sowie Einrichtungen grundlegender sozialer Dienste schützen. Eine Kurzdarstellung des Notfallplans Gas finden Sie hier.
Den ausführlichen Notfallplan Gas finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft.
Zu den gesetzlich besonders geschützten Kunden gehören alle Haushaltskunden, kleine und mittlere Unternehmen, deren Verbrauch über standardisierte Lastprofile gemessen wird, grundlegende soziale Dienste und unter bestimmten Voraussetzungen auch Fernwärmeanlagen, soweit sie Wärme an Haushaltskunden liefern. Geregelt ist dies im § 53a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Alle goldgas-Kunden sind als sog. „Standardlastprofil-Kunden“ (SLP-Kunden) „geschützte Kunden“ im Sinne des § 53a EnWG und müssen auch im Fall einer Verschlechterung der Versorgung mit Erdgas vorrangig weiter beliefert werden, unabhängig davon, ob sie private Endverbraucher oder Kleingewerbetreibende sind. Ihre Belieferung mit Erdgas ist demnach zum jetzigen Zeitpunkt nicht gefährdet.
Durch stetig steigende Beschaffungspreise waren und sind Energieversorger, auch goldgas, leider bereits seit 2021 vereinzelt immer wieder zu Preisanpassungen im Rahmen der AGB gezwungen. Aufgrund der aktuellen Beschaffungspreisentwicklung wird sich dies im Einzelfall leider auch künftig nicht vermeiden lassen. Kunden wurden und werden jedoch darüber jeweils mit einem Preisanpassungsschreiben rechtzeitig vorab informiert.
Die Ausgestaltung der derzeit diskutierten Gasumlage nach § 26 EnSiG ist aktuell noch nicht abgeschlossen, sodass wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt leider noch keine genaueren Informationen dazu geben können. (Stand 02.08.2022)
goldgas hat keinen direkten Liefervertrag für russisches Erdgas. Wir beziehen unsere Mengen innerhalb des Konzerns über unsere Schwestergesellschaft, die VNG Handel & Vertrieb GmbH, mit Sitz in Leipzig.
Die VNG Handel & Vertrieb GmbH hat mit verschiedenen Vorlieferanten Einkaufsverträge und erhält ihre Gaslieferungen unter anderem über die klassischen Pipeline-Routen aus dem Norden und Osten.
Die VNG Handel & Vertrieb GmbH ist der drittgrößte deutsche Gasimporteur und -händler. goldgas ist somit gut aufgestellt.
In der aktuellen Situation haben Sie als „Standardlastprofil-Kunde“ bzw. privater Endkunde keinen Lieferausfall zu befürchten. Im Übrigen sind Sie als Haushaltskunde im Sinne des EnWG und Notfallplans Gas ein besonders schützenswerter Abnehmer – genauso wie Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser und Unternehmen der Ernährungsbranche.
Momentan besteht keine Gasknappheit. In der warmen Jahreszeit wird weniger Gas benötigt als im Winter. Die Gasspeicher werden aktuell weiterhin für die kalte Jahreszeit aufgefüllt. Um einen möglichen Gasengpass im Winter so gut wie möglich vorzubeugen, empfiehlt es sich aber auch schon heute für jeden, den eigenen Energieverbrauch zu reduzieren.
Auf dieser Seite haben wir einige Energiespartipps für Sie zusammengestellt.
Wie gewohnt kümmert sich goldgas als Ihr Energieversorger in eigener Regie und Verantwortung um Ihre Gasversorgung. Der Staat greift nicht in den Marktmechanismus ein. Dies würde erst bei Ausruf der Notfallstufe geschehen.
Jeder kann durch kleine Dinge im Alltag einen Beitrag leisten. Dies kann z. B. durch eine Reduzierung der Dauer des Duschens oder durch das Senken der Raumtemperatur geschehen. Zudem können Sie Ihren Gasbrennwertkessel überprüfen und ggf. effizienter einstellen lassen. Hierfür kontaktieren Sie bitte Ihren Heizungsbauer.
Tipps zum Sparen von Gas und Energie haben wir hier für Sie zusammengestellt. Darüber hinaus hat auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine eigene Seite zum Thema Energiesparen: www.energiewechsel.de