goldgas klärt auf: Warum DEG-Kunden jetzt schnell handeln müssen
Eschborn, 15.01.2019 – Der bundesweit aktive Energieversorger goldgas rät Kunden der insolventen DEG Deutsche Energie GmbH, sich schnellstens einen neuen Lieferanten für Strom und Erdgas zu suchen. „Die Ersatzversorgung für die DEG Kunden beginnt automatisch ab dem Zeitpunkt, an dem der jeweilige Netzbetreiber die betroffenen Abnahmestellen dem zuständigen Grundversorger zur Ersatzversorgung zuordnet – und das zu wesentlich schlechteren Konditionen“, erklärt Matthias Sommer, Bereichsleiter Vertrieb Geschäftskunden bei goldgas. Die Ersatzversorgung erfolgt maximal drei Monate lang. Während dieser Zeit können die Betroffenen jederzeit einen neuen Lieferanten ihrer Wahl mit der Belieferung beauftragen. Für die Beendigung der Ersatzversorgung gibt es keine Kündigungsfrist.
Auch DEG-Geschäftskunden, sogenannte Nicht-Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100 MWh Strom bzw. mehr als 1,5 GWh Gas, müssen im Rahmen der Ersatzversorgung mit höheren Lieferentgelten für Strom und Erdgas rechnen. „Wir bei goldgas beraten alle betroffenen DEG-Kunden, wie sie schnellst möglich wieder zu günstigen Konditionen ihre Energiebelieferung sicherstellen können“, erläutert Matthias Sommer.
Betroffene Kunden werden in den kommenden Tagen Post von ihrem Energieversorger erhalten und über das weitere Vorgehen im Zuge der Insolvenz der DEG informiert. Bis es soweit ist, sollten Betroffene die Zeit jedoch nicht untätig verstreichen lassen, rät Matthias Sommer. „goldgas steht seit 10 Jahren für eine sichere Energieversorgung zu günstigen Konditionen“, erklärt Sommer. „Durch die Einbindung von goldgas in das Versorgernetzwerk der VNG in Leipzig stellen wir eine bundesweite Belieferung mit Strom und Erdgas sicher“, so Sommer weiter.
Die DEG Deutsche Energie GmbH hat vor wenigen Wochen Insolvenz anmelden müssen und angekündigt, die Belieferung von fast 50.000 Kunden nicht mehr gewährleisten zu können. Zu den Kunden der DEG zählen unter anderem der Deutsche Bundestag, die Stadt Erfurt und die Elbphilharmonie in Hamburg.
goldgas Pressemitteilung DEG Insolvenz 19.01.2015
1901015_goldgas_Pressemeldung_DEG_Insolvenz.pdf
Der Neukundenbonus wird einmalig gewährt und nach 12 Monaten ununterbrochener Belieferungszeit verrechnet. Voraussetzung für die Gewährung des Bonus ist, dass Sie Neukunde sind, d.h. innerhalb der letzten vier Monate nicht an der gleichen Verbrauchsstelle von uns beliefert wurden. Endet der Vertrag durch Kündigung seitens des Kunden oder durch Kündigung aus wichtigem Grund seitens goldgas noch während des ersten Belieferungsjahres, entfällt der Bonus. Der ausgewiesene Bonus ist in den Gesamtkosten enthalten.
Geschätzter Abschlag ohne Bonus. Die tatsächliche Anzahl und somit die Höhe Ihrer Abschläge können abweichen. Ihre geschätzten Jahresenergiekosten im 1. Jahr bleiben hiervon unberührt.
Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen, wie z.B. des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG), sowie Veränderungen der Umlagen nach dem Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG), nach § 19 Abs. 2 StromNEV (StromNEV-Umlage), § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten und nach § 17 f. EnWG (Offshore-Umlage) sowie Veränderungen der Stromsteuer oder Umsatzsteuer.
Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen und die Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“).
Den angegebenen Sofortbonus gewährt goldgas einmalig für den Anbieterwechsel, wenn Sie in den letzten 4 Monaten nicht an der gleichen Verbrauchsstelle von uns beliefert wurden. Der Sofortbonus wird innerhalb von 60 Tagen nach Lieferbeginn überwiesen, sofern der Vertrag wirksam zustande gekommen ist und das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt der Bonus-Fälligkeit noch besteht. Etwaige Vorauszahlungen werden durch Bonuszahlungen nicht gemindert.
Die gesamte CO2-Menge, die bei der Erzeugung Ihres Stroms oder Verbrennung Ihres Erdgases entsteht, wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z.B. durch Neuanpflanzung von Wäldern.
Die gesamte CO2-Menge, die bei der Erzeugung Ihres Stroms entsteht, wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z.B. durch Neuanpflanzung von Wäldern.
Die gesamte CO2-Menge, die bei der Verbrennung Ihres Erdgases entsteht, wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z.B. durch Neuanpflanzung von Wäldern.
Geschätzte Gesamtkosten inkl. Bonus. Die tatsächliche Anzahl und somit die Höhe Ihrer Abschläge können abweichen. Ihre geschätzten Jahresenergiekosten im 1. Jahr bleiben hiervon unberührt.
Geschätzte Gesamtkosten ohne Bonus. Die tatsächliche Anzahl und somit die Höhe Ihrer Abschläge können abweichen. Ihre geschätzten Jahresenergiekosten im 1. Jahr bleiben hiervon unberührt.
Mehr Informationen: www.apple.com
Mehr Informationen: www.bose.com
Bitte geben Sie hier Ihre Vertragskontonummer oder ein. Diese finden Sie auf Ihrer Vertragsbestätigung oder auf Ihrer Jahresrechnung.
Die Zählernummer finden Sie auf Ihrer Ablesekarte, Ihrer letzten Gasrechnung oder auch direkt an Ihrem Zähler.
Bitte lesen Sie den aktuellen Zählerstand in Kubikmeter (m3) ab und übertragen alle Ziffern hier in dieses Feld. Sollte Ihr Zähler keine Kommastelle haben, lassen Sie bitte das Feld nach dem Komma leer.
Wenn Sie einen Zweitarifzähler haben, finden Sie zwei Zählerstände mit den Bezeichnungen HT (Hochtarifzähler) und NT (Niedrigtarifzähler) an Ihrem Zähler. Wählen Sie dann für die Eintragung Ihrer Zählerstände als Zählerart Zweitarifzähler aus.
50 Euro für einen erfolgreich vermittelten Gasvertrag plus 30 Euro für einen erfolgreich vermittelten Stromvertrag.
Der IKEA-Gutschein wird Ihnen nach Ablauf der Widerrufsfrist von 2 Wochen nach Vertragsbeginn per Post zugesendet. Der IKEA-Gutschein ist bis zum 15.10.2022 gültig.
Der Gutschein ist gültig bis zum 15.10.2022 und wenn auf der Karte noch ein Restguthaben verbleibt, so bleibt auch dieses bis zum 15.10.2022 gültig. Es liegt kein Mindestbestellwert vor. Der Gastarif mit IKEA Gutschein wird ab einem Verbrauch von 10.000 kWh angeboten. Der 100 Euro IKEA Gutschein wird Ihnen nach 90 Tagen Belieferung per Post zugesendet. Voraussetzung für die Gewährung des Gutscheins ist, dass Sie Neukunde sind, d.h. innerhalb der letzten vier Monate nicht an der gleichen Verbrauchsstelle von uns beliefert wurden. Endet der Vertrag durch Kündigung seitens des Kunden oder durch Kündigung aus wichtigem Grund seitens goldgas vor 90 Tagen Belieferung, entfällt der Gutschein. Nähere Informationen zu dem IKEA Gutschein finden Sie unter: https://de.giftcard-ikea.com
Gas: Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen und die Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“).
Strom: Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen, wie z.B. des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG), sowie Veränderungen der Umlagen nach dem Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG), nach § 19 Abs. 2 StromNEV (StromNEV-Umlage), § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten und nach § 17 f. EnWG (Offshore-Umlage) sowie Veränderungen der Stromsteuer oder Umsatzsteuer.
Teilnahmebedingungen: Unter allen bei der goldgas GmbH eingehenden Feedback-Karten wird ein Xiaomi MI Roborock S50 Saugroboter mit Wischfunktion im Wert von 399,99 Euro verlost. Einsendeschluss ist der Ablauf des Kalenderquartals, in dem Ihre Antwortkarte bei der goldgas GmbH eingeht. Der Gewinner wird innerhalb von vier Wochen nach Einsendeschluss schriftlich benachrichtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Bitte beachten Sie die neuen Informationen zum Datenschutz: www.goldgas.de/datenschutz
Der Bonus setzt sich zusammen aus einem Neukundenbonus von bis zu 95 € und einem Sofortbonus von bis zu 50 €.
5 % der bezogenen Menge stammt aus regenerativem Biogas. Die nicht auf das Biogas entfallende CO2 Menge wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z.B. durch Neuanpflanzung von Wäldern.