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Gebäudeenergiegesetz

20. Juli 2023 Wissen

Die Zukunft Ihrer Heizung – wie ist die Gesetzeslage?

Das Gebäudeenergiegesetz sorgt aktuell für viel Informationsbedarf. Eigentlich sollte es noch im Juli 2023 im Bundestag beschlossen werden – doch aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde die Verabschiedung nach der parlamentarischen Sommerpause verschoben. Damit bekommt der Bundestag mehr Beratungszeit. Die spätere Verabschiedung sollte das geplante Inkrafttreten zum 01. Januar 2024 aber nicht gefährden.

Das bedeutet erst einmal noch längere Unsicherheit. Doch die bisher bekannten Details sind für goldgas-Kunden tendenziell gute Nachrichten: So haben die Besitzer von Gasheizungen nach aktuellem Stand eine klare Perspektive.

Wir werden Sie an dieser Stelle kontinuierlich mit den aktuellen Informationen zum Gebäudeenergiegesetz versorgen. Lesen Sie hier, was aktuell bekannt ist. (Stand: 20. Juli 2023)

1. Welches Heizungsarten sind künftig erlaubt?

Ziel ist es, dass in Deutschland nur noch Heizungssysteme neu eingebaut werden, die überwiegend mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Der genaue Prozentsatz ist noch in der Diskussion. Dazu können laut aktuellem Stand unter anderem Wärmepumpen, Fernwärme, Holzpelletheizungen sowie hybride Heizungssysteme gehören.

2. Ich habe noch eine funktionierende Gasheizung. Wie geht es für mich weiter?

Auf Basis der bisherigen Ergebnisse können Sie sich erst einmal entspannen. Solange Ihre Heizung läuft und sie nicht älter als 30 Jahre ist, so der aktuelle Entwurf (Stand 05.07.2023), könnten Sie diese uneingeschränkt nutzen. Und goldgas beliefert Sie weiterhin zuverlässig mit klimafreundlichem Erdgas.

Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht außerdem vor, dass von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zum Großteil mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Bei Bestandsgebäuden würde dies erst vollzogen, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Haushalte sollen durch eine Bundesförderung bei anstehenden Investitionen unterstützt werden. Für den Heizungsaustausch bei vermieteten Gebäuden ist eine Modernisierungsumlage für die Inanspruchnahme der Umrüstung vorgesehen.

3. Was passiert, wenn meine Gasheizung kaputt ist?

Wenn Ihre aktuelle Heizung kaputt geht, sollen Sie diese weiterhin reparieren dürfen. Nur wenn sie irreparabel beschädigt wäre, käme das Gebäudeenergiegesetz ins Spiel. Dann würde gelten: Solange Ihre Kommune keine Wärmeplanung vorlegen würde, hätten Sie die freie Wahl. Sie könnten also auch eine neue wasserstofffähige Gasheizung einbauen. Und falls laut Wärmeplanung absehbar wäre, dass Sie künftig an das Fernwärmenetz angeschlossen würden, hätten Sie bis dahin Aufschub. Erst wenn klargestellt wäre, dass dies nicht geplant ist, müssten Sie Ihre kaputte Heizung gegen eine Anlage austauschen, wie sie das Gebäudeenergiegesetz vorsieht.

Was allerdings schon länger gilt: Ist die Öl- oder Gasheizung älter als 30 Jahre, muss sie ausgetauscht werden, sofern der Heizkessel nicht bereits mit Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik ausgestattet ist. Und das unabhängig davon, ob sie kaputt ist oder nicht. Hier gibt es Ausnahmen für besonders kleine oder große Heizanlagen. Allerdings hätten Sie dabei laut aktuellem Gesetzesstand immer noch eine große Auswahl an Heizungen als Ersatz (siehe Punkt 6).

4. Welche Fördermaßnahmen sind aktuell vorgesehen?

Um die Wärmewende möglichst sozialverträglich zu gestalten, sind zahlreiche Unterstützungsangebote vorgesehen. Einerseits soll es laut dem aktuellen Entwurf eine einkommensunabhängige Förderung für alle Haushalte geben. Dazu könnte eine soziale Komponente kommen – eine zusätzliche Unterstützung für Eigenheim-Besitzer mit geringerem Jahreseinkommen. Davon könnten beispielsweise Rentnerinnen und Rentner profitieren.

Zusätzlich ist in der aktuellen Gesetzesvorlage ein „Geschwindigkeitsbonus“ vorgesehen. Wer seine Heizung austauschen würde, bevor eine kommunale Wärmeplanung vorliegt, sollte eine zusätzliche Förderung erhalten. Ein großer Vorteil wäre dabei laut aktuellem Entwurf für die Bürgerinnen und Bürger: Die Boni sollen miteinander kombinierbar sein.

5. Wie schnell käme die kommunale Wärmeplanung laut dem aktuellen GEG-Entwurf?

In der kommunalen Wärmeplanung sollen die Städte und Gemeinden erklären, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral machen wollen. Ein wichtiger Punkt hierbei ist der Ausbau der Fernwärme. Die Kommunen sollen in der aktuellen Entwurfsfassung bis 2028 Zeit haben, ihre Wärmeplanung vorzulegen, Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern bis Ende 2026. Das beträfe in Deutschland insgesamt 80 Städte. Läge bis dahin kein entsprechendes Konzept vor, müssten die Bürger die Vorgaben des Gesetzes einhalten.

6. Woher weiß ich, ob meine Kommune eine Wärmeplanung hat?

Hier sind die Heizungsbauer und Hersteller verantwortlich: Sie wären laut aktuellem Entwurf dafür verantwortlich, beim Verkauf einer Heizung an Endkunden eine Kaufberatung zu leisten, bei der sie auf die kommunale Wärmeplanung hinweisen. Ansonsten könnten Endkunden auch direkt bei ihrer Stadt oder Gemeinde nachfragen.

7. Wo kann ich jetzt noch eine Gasheizung einbauen?

Wenn Sie in einem bestehenden Wohngebiet wohnen oder neu bauen würden und die kommunale Wärmeplanung an diesem Ort nicht abgeschlossen wäre, könnten Sie laut aktuellem Entwurf (wasserstofffähige) Gasheizungen installieren.

Und die Gasheizung könnte auch in Zukunft eine wichtige Rolle in der Wärmeversorgung spielen. Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Kommunen in ihrer Planung die vorhandenen Gasnetze klimaneutral weiternutzen dürfen. Das würde bedeuten, dass diese dann mit Biogas, synthetischem Erdgas oder Wasserstoff befüllt werden könnten. Sollte an Ihrem Wohnort ein solches klimaneutrales Gasnetz geplant sein, stünde dem Einbau ebenfalls nichts im Weg. Dann könnten Sie sich auch weiterhin zuverlässig von goldgas versorgen lassen.

 

Der Neukundenbonus wird einmalig gewährt und nach 12 Monaten ununterbrochener Belieferungszeit verrechnet. Voraussetzung für die Gewährung des Bonus ist, dass Sie Neukunde sind, d.h. innerhalb der letzten vier Monate nicht an der gleichen Verbrauchsstelle von uns beliefert wurden. Endet der Vertrag durch Kündigung seitens des Kunden oder durch Kündigung aus wichtigem Grund seitens goldgas noch während des ersten Belieferungsjahres, entfällt der Bonus. Der ausgewiesene Bonus ist in den Gesamtkosten enthalten.

Geschätzter Abschlag ohne Bonus. Die tatsächliche Anzahl und somit die Höhe Ihrer Abschläge können abweichen. Ihre geschätzten Jahresenergiekosten im 1. Jahr bleiben hiervon unberührt.

Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen, wie z.B. des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG), sowie Veränderungen der Umlagen nach dem Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG), nach § 19 Abs. 2 StromNEV (StromNEV-Umlage), § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten und nach § 17 f. EnWG (Offshore-Umlage) sowie Veränderungen der Stromsteuer oder Umsatzsteuer.

Den angegebenen Sofortbonus gewährt goldgas einmalig für den Anbieterwechsel, wenn Sie in den letzten 4 Monaten nicht an der gleichen Verbrauchsstelle von uns beliefert wurden. Der Sofortbonus wird innerhalb von 60 Tagen nach Lieferbeginn überwiesen, sofern der Vertrag wirksam zustande gekommen ist und das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt der Bonus-Fälligkeit noch besteht. Etwaige Vorauszahlungen werden durch Bonuszahlungen nicht gemindert.

Die gesamte CO2-Menge, die bei der Erzeugung Ihres Stroms oder Verbrennung Ihres Erdgases entsteht, wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z.B. durch Neuanpflanzung von Wäldern.

Zertifiziert durch TÜV Rheinland (seit 01.03.2022)

Bei der Verbrennung von Erdgas entsteht per se CO2. Die gesamte CO2-Menge, die bei der Verbrennung des an Sie durch goldgas GmbH gelieferten Erdgases entsteht, wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z.B. durch Neuanpflanzung von Wäldern. Nähere Informationen unter: www.goldgas.de/klimatarife

Geschätzte Gesamtkosten inkl. Bonus. Die tatsächliche Anzahl und somit die Höhe Ihrer Abschläge können abweichen. Ihre geschätzten Jahresenergiekosten im 1. Jahr bleiben hiervon unberührt.

Geschätzte Gesamtkosten ohne Bonus. Die tatsächliche Anzahl und somit die Höhe Ihrer Abschläge können abweichen. Ihre geschätzten Jahresenergiekosten im 1. Jahr bleiben hiervon unberührt.

Barauszahlung für den Sachpreis ist ausgeschlossen. 

Mehr Informationen: www.apple.com

Mehr Informationen: www.bose.com

Bitte geben Sie hier Ihre Vertragskontonummer ein. Diese finden Sie auf Ihrer Vertragsbestätigung oder auf Ihrer Jahresrechnung.

Die Zählernummer finden Sie auf Ihrer Ablesekarte, Ihrer letzten Rechnung oder auch direkt an Ihrem Zähler.

Bitte lesen Sie den aktuellen Zählerstand in Kubikmeter (m3) für Gas oder Kilowattstunden (kWh) für Strom ab und übertragen alle Ziffern hier in dieses Feld. Sollte Ihr Zähler keine Kommastelle haben, lassen Sie bitte das Feld nach dem Komma leer.

Wenn Sie einen Zweitarifzähler haben, finden Sie zwei Zählerstände mit den Bezeichnungen HT (Hochtarifzähler) und NT (Niedrigtarifzähler) an Ihrem Zähler. Wählen Sie dann für die Eintragung Ihrer Zählerstände als Zählerart Zweitarifzähler aus.

50 Euro für einen erfolgreich vermittelten Gasvertrag plus 30 Euro für einen erfolgreich vermittelten Stromvertrag.

Der IKEA-Gutschein wird Ihnen nach Ablauf der Widerrufsfrist von 2 Wochen nach Vertragsbeginn per Post zugesendet. Der IKEA-Gutschein ist bis zum 15.10.2022 gültig.

Der Gutschein ist gültig bis zum 15.10.2022 und wenn auf der Karte noch ein Restguthaben verbleibt, so bleibt auch dieses bis zum 15.10.2022 gültig. Es liegt kein Mindestbestellwert vor. Der Gastarif mit IKEA Gutschein wird ab einem Verbrauch von 10.000 kWh angeboten. Der 100 Euro IKEA Gutschein wird Ihnen nach 90 Tagen Belieferung per Post zugesendet. Voraussetzung für die Gewährung des Gutscheins ist, dass Sie Neukunde sind, d.h. innerhalb der letzten vier Monate nicht an der gleichen Verbrauchsstelle von uns beliefert wurden. Endet der Vertrag durch Kündigung seitens des Kunden oder durch Kündigung aus wichtigem Grund seitens goldgas vor 90 Tagen Belieferung, entfällt der Gutschein. Nähere Informationen zu dem IKEA Gutschein finden Sie unter: https://de.giftcard-ikea.com

Gas: Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen und die Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“).

Strom: Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen, wie z.B. des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG), sowie Veränderungen der Umlagen nach dem Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG), nach § 19 Abs. 2 StromNEV (StromNEV-Umlage), § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten und nach § 17 f. EnWG (Offshore-Umlage) sowie Veränderungen der Stromsteuer oder Umsatzsteuer.

Teilnahmebedingungen: Unter allen bei der goldgas GmbH eingehenden Feedback-Karten wird ein Xiaomi MI Roborock S50 Saugroboter mit Wischfunktion im Wert von 399,99 Euro verlost. Einsendeschluss ist der Ablauf des Kalenderquartals, in dem Ihre Antwortkarte bei der goldgas GmbH eingeht. Der Gewinner wird innerhalb von vier Wochen nach Einsendeschluss schriftlich benachrichtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Bitte beachten Sie die neuen Informationen zum Datenschutz: www.goldgas.de/datenschutz

Der Bonus setzt sich zusammen aus einem Neukundenbonus von bis zu 95 € und einem Sofortbonus von bis zu 50 €.

5 % der bezogenen Menge stammt aus regenerativem Biogas. Die nicht auf das Biogas entfallende CO2 Menge wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z.B. durch Neuanpflanzung von Wäldern.

Mehr Informationen auf www.apple.de.

Alternativ können Sie Ihren Zählerstand auch über unser Kontaktformular übermitteln: https://www.goldgas.de/service/kontakt.

Geschätzte Kosten pro Monat inkl. Bonus. Bitte beachten Sie die angegebenen Voraussetzung für die Gewährung des Bonus.

Der Gesamtbonus setzt sich aus der Summe aller ausgewiesenen Boni zusammen.

Danach jederzeit kündbar mit einer Frist von 4 Wochen.

Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit (Verlängerung). Der Vertrag kann zum Ende der Mindestvertragslaufzeit oder ab Verlängerung jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden.

Bitte geben Sie hier Ihre Vertragskontonummer ein. Diese finden Sie auf Ihrer Vertragsbestätigung oder auf Ihrer Jahresrechnung.

Ihre International Bank Account Number (IBAN) finden Sie für gewöhnlich auf Ihrer EC-Karte oder auf Ihren Kontoauszügen. Die deutsche IBAN beginnt mit der Kennziffer DE gefolgt von 20 Ziffern.

Bitte geben Sie Ihre bei Vertragsabschluss angegebene E-Mail-Adresse ein.

Bitte geben Sie hier an, zu welchem Zeitpunkt Ihre Kündigung wirksam sein soll. Bitte beachten Sie die entsprechenden Kündigungsfristen Ihres Vertrages und unserer AGB.

Im Zuge Ihres Umzuges sind wir Ihnen nach § 41b ENWG berechtigt, eine Fortsetzung des Liefervertrages an Ihren neuen Wohnsitz zu den bisherigen Vertragsbedingungen anzubieten. Hierfür teilen Sie uns bitte Ihre zukünftige Anschrift oder Ihre neue Zählernummer mit.

Bei Sterbefall bitten wir Sie die Sterbeurkunde als Nachweis mit hochzuladen. Dies ist verpflichtend, um Ihr Anliegen zu bearbeiten. Zudem können Sie uns optional den Erbschein oder Einverständniserklärung aller Erben mit Unterschrift für eine eventuelle Guthabenauszahlung hochladen.

Bitte geben Sie hier an, zu welchem Zeitpunkt Sie aus ihrer aktuellen Wohnsitz ausziehen.

Bitte geben Sie hier an, zu welchem Zeitpunkt Sie in Ihren neuen Wohnsitz ziehen.

Der Tarif ist ein Onlinetarif, d.h. Sie sind zur Registrierung und Nutzung des goldgas Kundenportals (https://portal.goldgas.de/) verpflichtet. Es gelten die Nutzungsbedingungen des Kundenportal. Die Registrierung ist ab Aufnahme der Belieferung durch goldgas möglich und muss innerhalb von einer Woche erfolgen. Die Erklärungen der goldgas werden vorrangig über das Kundenportal abgegeben. Sie können Erklärungen auch weiterhin außerhalb des Kundenportals abgeben. Sofern Sie sich nicht im Kundenportal registrieren, erfolgt die Kommunikation der goldgas postalisch. Pro versandtem Schreiben werden 1,50 EUR fällig.

 

25 % der bezogenen Gasmenge stammt aus regenerativem Biogas. Die nicht auf das Biogas entfallende CO2 Menge wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z. B. durch Neuanpflanzung von Wäldern.

Nach Abschluss diesen Tarifes erhalten Sie spätestens 90 Tage nach erfolgreichem Lieferbeginn 4*1 KG Bio- Düngemittel der Firma BALANCE Erneuerbare Energien GmbH. Der Versand erfolgt direkt an Sie.

Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen und die Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“).