COâ‚‚-Bepreisung - Informationen fĂĽr Mieter & Vermieter

Sie sind Mieter oder Vermieter? Dann haben wir spannende Neuigkeiten für Sie: Der Bundestag hat am 25. Mai mit dem Entwurf des „Gesetzes zur Aufteilung der CO2-Kosten“ die faire Teilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter beschlossen und eine Kabinettsvorlage erstellt. In Kraft treten wird das Gesetz am 1. Januar 2023.
Was bedeutet das fĂĽr Sie?
Als Vermieter haben Sie zukünftig mehr Anreize für Investitionen in die energetische Sanierungen – für eine CO2-neutrale Welt von morgen. Und als Mieter werden Sie motiviert, sparsam mit Energie umzugehen.
Wie wird die Aufteilung der CO2-Kosten funktionieren?
Die gerechte Aufteilung der CO2-Kosten in Wohngebäuden wird von einem Stufenmodell abgeleitet. In der Praxis bedeutet dies: Je schlechter der energetische Zustand eines Wohngebäudes – also zum Beispiel durch eine veraltete Heizung oder eine schlecht gedämmte Gebäudehülle –, desto höher ist der CO2-Kostenanteil für Sie als Vermieter.
Entscheiden Sie sich als Vermieter in die energetische Sanierung zu investieren, sinkt in Folge Ihr Anteil an der CO2-Abgabe. Von dieser Investition profitieren nun auch Sie als Mieter, denn dadurch sinkt automatisch Ihr Energieverbrauch. Zudem haben Sie es selbst in der Hand, durch gezieltes, energiesparendes Handeln den Verbrauch und damit die CO2-Abgabe zusätzlich zu reduzieren.
„Ich freue mich sehr, dass es gelungen ist, eine Lösung zu finden, die sozial gerecht ist und künftig Mieter entlastet“, so Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck.
Wie hoch werden die CO2-Kosten fĂĽr Mieter und Vermieter sein?
Der Richtwert für die finanzielle Belastung wird durch den CO2-Ausstoß pro m2 bestimmt. Hier das Stufenmodell, das die Anteile von Vermieter und Mieter abhängig von den emittierten Gebäudeemissionen darstellt.
Das Stufenmodell gilt für alle Wohngebäude, zu denen auch Pflegeheime, Altenheime und Gebäude mit gemischter Nutzung zählen, für die das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) relevant ist. Bei allen Nichtwohngebäuden, z. B. Büros und Einzelhandelsgeschäften, wird eine mathematische "50-50-Regelung" zwischen Vermieter und Mieter in Kraft treten. Jedoch steht es den Vertragsparteien frei, alternativ eine individuelle Regelung zu vereinbaren.
Wir halten Sie ĂĽber die Gesetzgebung zur Aufteilung der CO2-Kosten auf dem Laufenden.
Ihr Team goldgas