Was ist die staatliche CO2-Bepreisung und was bedeutet sie für Gaskunden?
Um die Klimaschutzziele in Deutschland zu erreichen, hat die Bundesregierung das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) beschlossen. Mit diesem Gesetz wird die sogenannte CO2-Bepreisung eingeführt. Damit werden Emissionen aus Brennstoffen im Wärme- und Verkehrsbereich erfasst, die vom bestehenden europäischen Emissionshandel nicht berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für Brennstoffe im Wärmemarkt oder im Verkehrsbereich, wie Erdöl, Erdgas, Benzin und Diesel. Ziel ist es, einen finanziellen Anreiz zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen zu setzen.
Die staatliche CO2-Bepreisung trat ab dem 01. Januar 2021 in Kraft und ist national einheitlich. Somit ist die gesamte Energiebranche gleichermaßen betroffen. Nach dem Gesetz werden Unternehmen, die Brennstoffe in den Verkehr bringen, verpflichtet, für jede Tonne CO2-Emissionen, die bei der Verbrennung entsteht, ein Emissionszertifikat zu einem jährlich steigenden Festpreis pro Tonne CO2 zu kaufen. Für das Jahr 2021 wurde eine CO2-Bepreisung von 25 Euro pro Tonne CO2 festgelegt. Diese soll bis zum Jahr 2025 weiter steigen. Ab 2026 sollen Emissionsrechte dann per Auktion versteigert werden, wobei ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro und einem Höchstpreis von 65 Euro pro Emissionszertifikat festgelegt wurde. Ob in den Folgejahren ein Preiskorridor vorgegeben wird, ist noch nicht entschieden.
Die Kosten aus der staatlichen CO2-Bepreisung fließen genauso wie Steuern und Abgaben, die gesetzlich regulierten Netzentgelte sowie die Kosten für die Erdgasbeschaffung und den Vertrieb in die Kalkulation der Erdgaspreise ein.
Wie trägt die CO2-Bepreisung zum Klimaschutz bei?
Die CO2-Bepreisung soll den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasemissionen in Zukunft teurer machen und somit Anreize für ein umweltschonendes Verhalten setzen. So sollen sich Investitionen in die Reduzierung von CO2 finanziell mehr lohnen, zum Beispiel der Umstieg auf eine effiziente Brennwert-Heizung, die Nutzung klimaschonender Gase (z.B. Biogas) oder die Nutzung erneuerbarer Energien (z.B. Solarthermie).
Was geschieht mit den Einnahmen aus der CO2-Bepreisung?
Der zusätzliche Betrag, den wir über angepasste Preise einnehmen, bleibt nicht bei uns, sondern wir geben ihn unmittelbar weiter: Die Bundesregierung will die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in Klimaschutzmaßnahmen – etwa für einen klimafreundlichen Verkehr und energieeffiziente Gebäude – reinvestieren oder an die Bürger in Form von Entlastungen an anderer Stelle wie beispielsweise die durch das neue Konjunkturpaket beschlossene Deckelung der EEG-Umlage für die Jahre 2021 und 2022 sowie Fördermaßnahmen zurückgeben.
Häufig gestellte Fragen
Alle Energieversorger sind verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, der durch die Verwendung seitens der Verbraucher verursacht wird, Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben. Die Kosten für diese Zertifikate werden in der Preisgestaltung bei Erdgasprodukten berücksichtigt und somit verursachungsgerecht von den Erdgasverbrauchern getragen. Alle Erdgaskunden sind daher von der CO2-Bepreisung betroffen, unabhängig davon, bei welchem Anbieter Sie sind und welchen Tarif Sie haben. Dies gilt auch für klimaneutrales Erdgas. Anders ausgedrückt: jeder der Kohlenstoffdioxid ausstoßt, zahlt diesen Preis.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) weist die Zusammensetzung des durchschnittlichen Gaspreises 2021 wie folgt aus:
Nicht-beeinflussbare Preisbestandteile:
- Netzentgelte
- Steuern und Abgaben (Mehrwertsteuer, Erdgassteuer, Konzessionsabgabe, Regelenergie-umlage), die vom Energieversorger direkt an den Staat weitergegeben werden – hier ist ab Januar 2021 die CO2-Bepreisung hinzugekommen
Die Netzentgelte werden von Ihrem regionalen Netzbetreiber berechnet. Bei den Steuern, Abgaben sowie der CO2-Bepreisung handelt es sich um staatliche Belastungen.
Beide Teile machen etwa 60% Ihres Gaspreises aus.
Beeinflussbare Preisbestandteile:
- Gasbeschaffung
- Vertrieb
- Service & Dienstleistungen
Diese Preisbestandteile liegen in den Händen des Anbieters.
Sie machen etwa 40% Ihres Gaspreises aus.
Quelle: BDEW; Stand 01/2021
Heizen Haushalte mit Strom wie zum Beispiel Solarstrom, Windkraft, Biogas oder mit der Wärmepumpen-Technologie, so entstehen keine zusätzlichen Kosten durch die CO2-Bepreisung. Hat man bereits auf Elektromobilität umgestellt, so sind ebenso keine Mehrkosten in Sicht.
Als Energieversorger sind wir verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, der durch die Verwendung seitens der Verbraucher verursacht wird, Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben. Die Kosten für diese Zertifikate werden in der Preisgestaltung bei Erdgasprodukten berücksichtigt und somit verursachungsgerecht von den Erdgasverbrauchern getragen. Da Sie bis zu Ihrem Kündigungsdatum ein goldgas-Kunde bleiben, sind Sie daher von der CO2-Bepreisung betroffen.