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CO2-Steuer

Was ist die staatliche CO2-Bepreisung und was bedeutet sie für Gaskunden?

Um die Klimaschutzziele in Deutschland zu erreichen, hat die Bundesregierung das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) beschlossen. Mit diesem Gesetz wird die sogenannte CO2-Bepreisung eingeführt. Damit werden Emissionen aus Brennstoffen im Wärme- und Verkehrsbereich erfasst, die vom bestehenden europäischen Emissionshandel nicht berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für Brennstoffe im Wärmemarkt oder im Verkehrsbereich, wie Erdöl, Erdgas, Benzin und Diesel. Ziel ist es, einen finanziellen Anreiz zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen zu setzen.

Die staatliche CO2-Bepreisung trat ab dem 01. Januar 2021 in Kraft und ist national einheitlich. Somit ist die gesamte Energiebranche gleichermaßen betroffen. Nach dem Gesetz werden Unternehmen, die Brennstoffe in den Verkehr bringen, verpflichtet, für jede Tonne CO2-Emissionen, die bei der Verbrennung entsteht, ein Emissionszertifikat zu einem jährlich steigenden Festpreis pro Tonne CO2 zu kaufen. Für das Jahr 2021 wurde eine CO2-Bepreisung von 25 Euro pro Tonne CO2 festgelegt. Diese soll bis zum Jahr 2025 weiter steigen. Ab 2026 sollen Emissionsrechte dann per Auktion versteigert werden, wobei ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro und einem Höchstpreis von 65 Euro pro Emissionszertifikat festgelegt wurde. Ob in den Folgejahren ein Preiskorridor vorgegeben wird, ist noch nicht entschieden.

Die Kosten aus der staatlichen CO2-Bepreisung fließen genauso wie Steuern und Abgaben, die gesetzlich regulierten Netzentgelte sowie die Kosten für die Erdgasbeschaffung und den Vertrieb in die Kalkulation der Erdgaspreise ein.

Wie trägt die CO2-Bepreisung zum Klimaschutz bei?

Die CO2-Bepreisung soll den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasemissionen in Zukunft teurer machen und somit Anreize für ein umweltschonendes Verhalten setzen. So sollen sich Investitionen in die Reduzierung von CO2 finanziell mehr lohnen, zum Beispiel der Umstieg auf eine effiziente Brennwert-Heizung, die Nutzung klimaschonender Gase (z.B. Biogas) oder die Nutzung erneuerbarer Energien (z.B. Solarthermie).

Was geschieht mit den Einnahmen aus der CO2-Bepreisung?

Der zusätzliche Betrag, den wir über angepasste Preise einnehmen, bleibt nicht bei uns, sondern wir geben ihn unmittelbar weiter: Die Bundesregierung will die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in Klimaschutzmaßnahmen – etwa für einen klimafreundlichen Verkehr und energieeffiziente Gebäude  – reinvestieren oder an die Bürger in Form von Entlastungen an anderer Stelle wie beispielsweise die durch das neue Konjunkturpaket beschlossene Deckelung der EEG-Umlage für die Jahre 2021 und 2022 sowie Fördermaßnahmen zurückgeben.


Häufig gestellte Fragen

Alle Energieversorger sind verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, der durch die Verwendung seitens der Verbraucher verursacht wird, Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben. Die Kosten für diese Zertifikate werden in der Preisgestaltung bei Erdgasprodukten berücksichtigt und somit verursachungsgerecht von den Erdgasverbrauchern getragen. Alle Erdgaskunden sind daher von der CO2-Bepreisung betroffen, unabhängig davon, bei welchem Anbieter Sie sind und welchen Tarif Sie haben. Dies gilt auch für klimaneutrales Erdgas. Anders ausgedrückt: jeder der Kohlenstoffdioxid ausstoßt, zahlt diesen Preis.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) weist die Zusammensetzung des durchschnittlichen Gaspreises 2021 wie folgt aus:

Nicht-beeinflussbare Preisbestandteile:

  • Netzentgelte
  • Steuern und Abgaben (Mehrwertsteuer, Erdgassteuer, Konzessionsabgabe, Regelenergie-umlage), die vom Energieversorger direkt an den Staat weitergegeben werden – hier ist ab Januar 2021 die CO2-Bepreisung hinzugekommen

 

Die Netzentgelte werden von Ihrem regionalen Netzbetreiber berechnet. Bei den Steuern, Abgaben sowie der CO2-Bepreisung handelt es sich um staatliche Belastungen.

Beide Teile machen etwa 60% Ihres Gaspreises aus.

Beeinflussbare Preisbestandteile:

  • Gasbeschaffung
  • Vertrieb
  • Service & Dienstleistungen

 

Diese Preisbestandteile liegen in den Händen des Anbieters.

Sie machen etwa 40% Ihres Gaspreises aus.

Quelle: BDEW; Stand 01/2021

Heizen Haushalte mit Strom wie zum Beispiel Solarstrom, Windkraft, Biogas oder mit der Wärmepumpen-Technologie, so entstehen keine zusätzlichen Kosten durch die CO2-Bepreisung. Hat man bereits auf Elektromobilität umgestellt, so sind ebenso keine Mehrkosten in Sicht.

Als Energieversorger sind wir verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, der durch die Verwendung seitens der Verbraucher verursacht wird, Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben. Die Kosten für diese Zertifikate werden in der Preisgestaltung bei Erdgasprodukten berücksichtigt und somit verursachungsgerecht von den Erdgasverbrauchern getragen. Da Sie bis zu Ihrem Kündigungsdatum ein goldgas-Kunde bleiben, sind Sie daher von der CO2-Bepreisung betroffen.


Der Neukundenbonus wird einmalig gewährt und nach 12 Monaten ununterbrochener Belieferungszeit verrechnet. Voraussetzung für die Gewährung des Bonus ist, dass Sie Neukunde sind, d.h. innerhalb der letzten vier Monate nicht an der gleichen Verbrauchsstelle von uns beliefert wurden. Endet der Vertrag durch Kündigung seitens des Kunden oder durch Kündigung aus wichtigem Grund seitens goldgas noch während des ersten Belieferungsjahres, entfällt der Bonus. Der ausgewiesene Bonus ist in den Gesamtkosten enthalten.

Geschätzter Abschlag ohne Bonus. Die tatsächliche Anzahl und somit die Höhe Ihrer Abschläge können abweichen. Ihre geschätzten Jahresenergiekosten im 1. Jahr bleiben hiervon unberührt.

Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen, wie z.B. des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG), sowie Veränderungen der Umlagen nach dem Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG), nach § 19 Abs. 2 StromNEV (StromNEV-Umlage), § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten und nach § 17 f. EnWG (Offshore-Umlage) sowie Veränderungen der Stromsteuer oder Umsatzsteuer.

Den angegebenen Sofortbonus gewährt goldgas einmalig für den Anbieterwechsel, wenn Sie in den letzten 4 Monaten nicht an der gleichen Verbrauchsstelle von uns beliefert wurden. Der Sofortbonus wird innerhalb von 60 Tagen nach Lieferbeginn überwiesen, sofern der Vertrag wirksam zustande gekommen ist und das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt der Bonus-Fälligkeit noch besteht. Etwaige Vorauszahlungen werden durch Bonuszahlungen nicht gemindert.

Die gesamte CO2-Menge, die bei der Erzeugung Ihres Stroms oder Verbrennung Ihres Erdgases entsteht, wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z.B. durch Neuanpflanzung von Wäldern.

Zertifiziert durch TÜV Rheinland (seit 01.03.2022)

Die gesamte CO2-Menge, die bei der Verbrennung Ihres Erdgases entsteht, wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z.B. durch Neuanpflanzung von Wäldern.

Geschätzte Gesamtkosten inkl. Bonus. Die tatsächliche Anzahl und somit die Höhe Ihrer Abschläge können abweichen. Ihre geschätzten Jahresenergiekosten im 1. Jahr bleiben hiervon unberührt.

Geschätzte Gesamtkosten ohne Bonus. Die tatsächliche Anzahl und somit die Höhe Ihrer Abschläge können abweichen. Ihre geschätzten Jahresenergiekosten im 1. Jahr bleiben hiervon unberührt.

Barauszahlung für den Sachpreis ist ausgeschlossen. 

Mehr Informationen: www.apple.com

Mehr Informationen: www.bose.com

Bitte geben Sie hier Ihre Vertragskontonummer ein. Diese finden Sie auf Ihrer Vertragsbestätigung oder auf Ihrer Jahresrechnung.

Die Zählernummer finden Sie auf Ihrer Ablesekarte, Ihrer letzten Rechnung oder auch direkt an Ihrem Zähler.

Bitte lesen Sie den aktuellen Zählerstand in Kubikmeter (m3) für Gas oder Kilowattstunden (kWh) für Strom ab und übertragen alle Ziffern hier in dieses Feld. Sollte Ihr Zähler keine Kommastelle haben, lassen Sie bitte das Feld nach dem Komma leer.

Wenn Sie einen Zweitarifzähler haben, finden Sie zwei Zählerstände mit den Bezeichnungen HT (Hochtarifzähler) und NT (Niedrigtarifzähler) an Ihrem Zähler. Wählen Sie dann für die Eintragung Ihrer Zählerstände als Zählerart Zweitarifzähler aus.

50 Euro für einen erfolgreich vermittelten Gasvertrag plus 30 Euro für einen erfolgreich vermittelten Stromvertrag.

Der IKEA-Gutschein wird Ihnen nach Ablauf der Widerrufsfrist von 2 Wochen nach Vertragsbeginn per Post zugesendet. Der IKEA-Gutschein ist bis zum 15.10.2022 gültig.

Der Gutschein ist gültig bis zum 15.10.2022 und wenn auf der Karte noch ein Restguthaben verbleibt, so bleibt auch dieses bis zum 15.10.2022 gültig. Es liegt kein Mindestbestellwert vor. Der Gastarif mit IKEA Gutschein wird ab einem Verbrauch von 10.000 kWh angeboten. Der 100 Euro IKEA Gutschein wird Ihnen nach 90 Tagen Belieferung per Post zugesendet. Voraussetzung für die Gewährung des Gutscheins ist, dass Sie Neukunde sind, d.h. innerhalb der letzten vier Monate nicht an der gleichen Verbrauchsstelle von uns beliefert wurden. Endet der Vertrag durch Kündigung seitens des Kunden oder durch Kündigung aus wichtigem Grund seitens goldgas vor 90 Tagen Belieferung, entfällt der Gutschein. Nähere Informationen zu dem IKEA Gutschein finden Sie unter: https://de.giftcard-ikea.com

Gas: Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen und die Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“).

Strom: Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen, wie z.B. des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG), sowie Veränderungen der Umlagen nach dem Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG), nach § 19 Abs. 2 StromNEV (StromNEV-Umlage), § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten und nach § 17 f. EnWG (Offshore-Umlage) sowie Veränderungen der Stromsteuer oder Umsatzsteuer.

Teilnahmebedingungen: Unter allen bei der goldgas GmbH eingehenden Feedback-Karten wird ein Xiaomi MI Roborock S50 Saugroboter mit Wischfunktion im Wert von 399,99 Euro verlost. Einsendeschluss ist der Ablauf des Kalenderquartals, in dem Ihre Antwortkarte bei der goldgas GmbH eingeht. Der Gewinner wird innerhalb von vier Wochen nach Einsendeschluss schriftlich benachrichtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Bitte beachten Sie die neuen Informationen zum Datenschutz: www.goldgas.de/datenschutz

Der Bonus setzt sich zusammen aus einem Neukundenbonus von bis zu 95 € und einem Sofortbonus von bis zu 50 €.

5 % der bezogenen Menge stammt aus regenerativem Biogas. Die nicht auf das Biogas entfallende CO2 Menge wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z.B. durch Neuanpflanzung von Wäldern.

Mehr Informationen auf www.apple.de.

Alternativ können Sie Ihren Zählerstand auch über unser Kontaktformular übermitteln: https://www.goldgas.de/service/kontakt.

Geschätzte Kosten pro Monat inkl. Bonus. Bitte beachten Sie die angegebenen Voraussetzung für die Gewährung des Bonus.

Der Gesamtbonus setzt sich aus der Summe aller ausgewiesenen Boni zusammen.

Danach jederzeit kündbar mit einer Frist von 4 Wochen.

Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit (Verlängerung). Der Vertrag kann zum Ende der Mindestvertragslaufzeit oder ab Verlängerung jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden.

Bitte geben Sie hier Ihre Vertragskontonummer ein. Diese finden Sie auf Ihrer Vertragsbestätigung oder auf Ihrer Jahresrechnung.

Ihre International Bank Account Number (IBAN) finden Sie für gewöhnlich auf Ihrer EC-Karte oder auf Ihren Kontoauszügen. Die deutsche IBAN beginnt mit der Kennziffer DE gefolgt von 20 Ziffern.

Bitte geben Sie Ihre bei Vertragsabschluss angegebene E-Mail-Adresse ein.

Bitte geben Sie hier an, zu welchem Zeitpunkt Ihre Kündigung wirksam sein soll. Bitte beachten Sie die entsprechenden Kündigungsfristen Ihres Vertrages und unserer AGB.

Im Zuge Ihres Umzuges sind wir Ihnen nach § 41b ENWG berechtigt, eine Fortsetzung des Liefervertrages an Ihren neuen Wohnsitz zu den bisherigen Vertragsbedingungen anzubieten. Hierfür teilen Sie uns bitte Ihre zukünftige Anschrift oder Ihre neue Zählernummer mit.

Bei Sterbefall bitten wir Sie die Sterbeurkunde als Nachweis mit hochzuladen. Dies ist verpflichtend, um Ihr Anliegen zu bearbeiten. Zudem können Sie uns optional den Erbschein oder Einverständniserklärung aller Erben mit Unterschrift für eine eventuelle Guthabenauszahlung hochladen.

Bitte geben Sie hier an, zu welchem Zeitpunkt Sie aus ihrer aktuellen Wohnsitz ausziehen.

Bitte geben Sie hier an, zu welchem Zeitpunkt Sie in Ihren neuen Wohnsitz ziehen.

Der Tarif ist ein Onlinetarif, d.h. Sie sind zur Registrierung und Nutzung des goldgas Kundenportals (https://portal.goldgas.de/) verpflichtet. Es gelten die Nutzungsbedingungen des Kundenportal. Die Registrierung ist ab Aufnahme der Belieferung durch goldgas möglich und muss innerhalb von einer Woche erfolgen. Die Erklärungen der goldgas werden vorrangig über das Kundenportal abgegeben. Sie können Erklärungen auch weiterhin außerhalb des Kundenportals abgeben. Sofern Sie sich nicht im Kundenportal registrieren, erfolgt die Kommunikation der goldgas postalisch. Pro versandtem Schreiben werden 1,50 EUR fällig.

 

25 % der bezogenen Gasmenge stammt aus regenerativem Biogas. Die nicht auf das Biogas entfallende CO2 Menge wird an anderer Stelle mit der Unterstützung von Klimaschutz-Projekten durch den Zukauf von Zertifikaten nach VCS-Standard (Verified Carbon Standard) ausgeglichen, z. B. durch Neuanpflanzung von Wäldern.

Nach Abschluss diesen Tarifes erhalten Sie spätestens 90 Tage nach erfolgreichem Lieferbeginn 4*1 KG Bio- Düngemittel der Firma BALANCE Erneuerbare Energien GmbH. Der Versand erfolgt direkt an Sie.

Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisänderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen und die Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“).