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EnWG

Energiewirtschaftsgesetz. Das EnWG trat am 13. Dezember 1935 in Kraft und war dazu bestimmt, die Energieversorgung zu sichern. Bis 1998 waren die Energieversorger Vollmonopole. Am 24. April 1998 trat das neue Energiewirtschaftsgesetz in Kraft. Damit wurde der Energiemarkt für den Wettbewerb geöffnet. Die Netzbetreiber wurden verpflichtet, ihr Netz anderen Anbietern zur Verfügung zu stellen. In der letzten Novelle des EnWG (2005) wurde auch das Zählwesen liberalisiert. Seither müssen außerdem die Netznutzungsentgelte genehmigt werden.


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